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Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in Günzburg, ReisensburgSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungGrundstück in Günzburg, Bayern

Amtsgericht Neu-UlmAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 12 Tagen

Mi., 04.11.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

62.500 €

Grundanteil

≈ 5.805 m²

Schromberg, GünzburgGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · Unklar

Zur Versteigerung steht ein 1/2 Miteigentumsanteil an einem unbebauten landwirtschaftlichen Grundstück (Flurstück 463, Gemarkung Reisensburg) im Bereich Schromberg in Günzburg-Reisensburg. Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt 11.610 m² (1,1610 ha) und wird als Ackerland bzw. Grünland beschrieben. Der festgesetzte Verkehrswert für den 1/2 Anteil beläuft sich auf 62.500,00 € (Gesamtwert des Grundstücks: 125.000,00 €). Das Vollgutachten lag den Unterlagen nicht bei, sodass detaillierte Angaben zu Bodenwerten, Pachtverhältnissen oder Ertragsmesszahlen nicht vorliegen.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Der Erwerb eines 1/2 Anteils an Agrarflächen eignet sich vorrangig für Miteigentümer, angrenzende Landwirte oder strategische Investoren mit Erfahrung im Umgang mit Bruchteilsgemeinschaften. Vor einer Gebotsabgabe sollte Einsicht in das vollständige Gutachten sowie das Grundbuch beim Amtsgericht Neu-Ulm genommen werden. Zudem ist die Klärung bestehender Pachtverträge und der Kooperationsbereitschaft des verbleibenden Miteigentümers unerlässlich.

Chancen

3
  • Attraktive landwirtschaftliche Nutzfläche mit einer Gesamtgröße von 11.610 m² im Regierungsbezirk Schwaben.

  • Potenzial für landwirtschaftliche Selbstbewirtschaftung, Verpachtung oder strategische Flächenbevorratung.

Risiken

3
  • Erwerb lediglich eines 1/2 Miteigentumsanteils (Bruchteilseigentum), was Verfügungsbeschränkungen und Abstimmungsbedarf mit dem weiteren Miteigentümer mit sich bringt.

  • Möglicher Bestand von nicht dokumentierten landwirtschaftlichen Pachtverträgen oder Rechten Dritter.

  • Kein Gutachten in den Unterlagen enthalten, weshalb Zustand, Bonität, Erschließung und genaue Nutzungsverhältnisse ungeprüft sind.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Versteigerungsverfahrens vor dem Amtsgericht Neu-Ulm (Az. 1 K 60/24) ist der 1/2 Anteil an einem landwirtschaftlichen Grundstück in der Gemarkung Reisensburg (Flurstück 463, Grundbuch von Reisensburg Blatt 1424). Das Grundstück liegt im Bereich Schromberg in 89312 Günzburg/Reisensburg und umfasst eine Gesamtfläche von 1,1610 ha (11.610 m²). Die Wirtschaftsart ist als Ackerland und Grünland ausgewiesen. Da das eigenständige Verkehrswertgutachten den Unterlagen nicht beigefügt war, liegen keine detaillierten Angaben zur Bodenbeschaffenheit, Ertragsfähigkeit (Bodenpunkte) oder zu etwaigen Aufbauten und Nebenflächen vor. Der Verkehrswert für das Gesamtgrundstück wurde auf 125.000,00 € festgesetzt, woraus sich ein Verkehrswert von 62.500,00 € für den zu versteigernden 1/2 Anteil ergibt. Rechtlich und wirtschaftlich ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich ein hälftiger Anteil ersteigert wird. Dies begründet eine Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB mit dem weiteren Miteigentümer, was die alleinige Bewirtschaftung oder Verwertung erschwert. Etwaige Pachtverhältnisse oder im Grundbuch eingetragene Belastungen sind vor dem Versteigerungstermin direkt beim Amtsgericht einzusehen. Das Objekt bietet bei entsprechendem Einigungspotenzial mit dem Miteigentümer oder zur Abrundung bestehender Agrarstrukturen eine interessante Gelegenheit im landwirtschaftlichen Sektor. Bietinteressenten sollten vorab die Akteneinsicht wahrnehmen und die rechtliche Situation bezüglich des Miteigentums prüfen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

1/2 Anteil Abt. I/2a an Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Reisensburg 463 Ackerland Schromberg 1,1610 1424 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Ackerland, Grünland ;

Hinweise zur Datenlage
  • Die Beleglage stützt sich ausschließlich auf die amtliche Bekanntmachung, die Termins-Deckseite und ein allgemeines Bieter-Merkblatt. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten lag nicht vor.
  • Nicht beurteilbar, da kein Sachverständigengutachten vorliegt; es handelt sich um ein unbebautes landwirtschaftliches Grundstück.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 25
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0001 K 0060/2024
Amtsgericht
Neu-Ulm
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
04.11.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
62.500 €
Grundstücksfläche
Miteigentumsanteil
1/2 Anteil Abt. I/2a
Anteilige Grundstücksfläche
5.805 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Straße
Schromberg
Ort
Günzburg
Stadtteil
Reisensburg

Ohne Angabe: Hausnummer, PLZ

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 3 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Versteigert wird

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Günzburg, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 16. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 11.09.2026, 00:46