Symbolbild · kein Foto im GutachtenZwangsversteigerungGrundstück in Hüllhorst, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
morgenMi., 28.10.2026 · 10:30 Uhr
Verkehrswert
50.000 €
Grundstück
859 m²
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück mit einer Fläche von 859 m² in Hüllhorst, Ortsteil Tengern. Das Grundstück liegt an der Löhner Straße und grenzt direkt an eine Landstraße. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 50.000,00 €. Ein Geh- und Fahrrecht besteht zugunsten dieses Grundstücks.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das unbebaute Grundstück in Hüllhorst-Tengern bietet mit 859 m² eine solide Basis für spekulative Investoren oder lokale Anleger, die eine langfristige Landreserve suchen. Da jedoch kein detailliertes Gutachten vorliegt, besteht ein erhebliches Informationsrisiko bezüglich der tatsächlichen Bebaubarkeit und Erschließung. Ein Kauf empfiehlt sich nur nach vorheriger eigenständiger Prüfung des Baurechts bei der zuständigen Gemeinde.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Das zu versteigernde Objekt umfasst ein unbebautes Grundstück in der Gemeinde Hüllhorst, gelegen im ländlich geprägten Ortsteil Tengern an der Löhner Straße. Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt laut den Angaben der amtlichen Bekanntmachung exakt 859 m² und ist im Grundbuch von Tengern auf Blatt 1129 unter der laufenden Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragen. Das Flurstück 953 der Flur 1 ist als Gebäude- und Freifläche deklariert. Ein wesentlicher rechtlicher Aspekt ist das zugunsten dieses Grundstücks eingetragene Geh- und Fahrrecht, welches die Zuwegung und Erreichbarkeit über angrenzende Flächen rechtlich absichert. Das Grundstück selbst grenzt unmittelbar an eine Landstraße, was eine direkte verkehrliche Anbindung gewährleistet. Da es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, existieren keine aufstehenden Gebäude oder baulichen Anlagen. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten sowie ein bebildertes Exposé liegen für diese Analyse leider nicht vor, da der entsprechende Anhang im Justizportal nicht mehr vorhanden ist. Folglich können keine konkreten Aussagen zur tatsächlichen Bodenbeschaffenheit, zur Erschließungssituation mit Versorgungsleitungen (Wasser, Kanalisation, Strom) oder zu eventuellen Altlasten im Boden getroffen werden. Auch die planungsrechtliche Zulässigkeit einer zukünftigen Bebauung – ob nach § 34 BauGB (Nachbarbebauung) oder gemäß einem qualifizierten Bebauungsplan – bleibt ohne behördliche Auskunft ungeklärt. Die rechtlichen Risiken sind aufgrund der lückenhaften Informationslage als überdurchschnittlich hoch einzustufen. Neben der ungeklärten Bebaubarkeit ist unklar, ob noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Kommunalabgabengesetz offenstehen. Zudem könnten im Grundbuch in Abteilung II weitere wertmindernde Lasten oder Beschränkungen eingetragen sein, die aus der kurzen Bekanntmachung nicht hervorgehen. Die unmittelbare Nähe zur Landstraße birgt zudem das Risiko von Lärmimmissionen, was eine spätere Wohnnutzung einschränken könnte. Aus Investorensicht stellt dieses Grundstück bei einem festgesetzten Verkehrswert von 50.000,00 € (ca. 58 € pro Quadratmeter) eine spekulative Anlagemöglichkeit dar. Sollte eine wohnbauliche Nutzung zulässig sein, liegt der Wert potenziell deutlich höher; handelt es sich jedoch lediglich um Garten- oder Agrarland ohne Bauerwartungsland-Status, ist der Verkehrswert bereits ambitioniert. Einem potenziellen Bieter wird dringend empfohlen, vor dem Versteigerungstermin am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt einzureichen und Einsicht in das Baulastenverzeichnis sowie das Grundbuch zu nehmen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Es handelt sich um unbebautes Grundstück in Hüllhorst, Ortsteil Tengern. Das Grundstück grenzt an eine Landstraße. Zugunsten dieses Grundstücks gehört ein Geh- und Fahrrecht.
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0008 K 0003/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 28.10.2026 · 10:30 Uhr
!
Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 50.000 €
- 859 m²
Lage
Karte- Löhner Straße
- 32609
- Hüllhorst
- Tengern
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte