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K 0062/ 2025
Aktiv
Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in Huisheim
SYMBOLFOTO

TeilungsversteigerungGrundstück in Huisheim, Bayern

Verkehrswert
70.000 €
Termin
25.09.2026
in 16 Tagen

Kategorie

Grundstück

Bayern

Verfahren

AktenzeichenK 0062/ 2025
AmtsgerichtNördlingen

Kenndaten

Grundstück800 m²
ZustandRenovierungsbedürftig
VermietungLeerstehend

Biet-Score

Fazit

Die Investition in dieses Baugrundstück erfordert eine genaue Kalkulation der Freilegungskosten, insbesondere aufgrund des Asbestverdachts in den Gartenhäusern, der einen Abschlag auf den Kaufpreis rechtfertigt. Vor dem Zuschlag sollten die genauen Auswirkungen des Bodendenkmals auf die Bebaubarkeit sowie die tatsächlichen Kosten für den Abriss und die Entsorgung der vorhandenen Strukturen, inklusive einer Asbestprüfung, detailliert geprüft werden. Das Grundstück bietet als baureifes Land in einem Allgemeinen Wohngebiet eine klare Entwicklungsperspektive, sofern die genannten Risiken beherrschbar sind.

01

Dossier

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KI-gestützt
Zusammenfassung

Grundstück · Leerstehend

Das unbebaute Baugrundstück in Huisheim wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft angeboten und hat einen Verkehrswert von 70.000 €. Es handelt sich um ein voll erschlossenes, baureifes Land von 800 m² gemäß Grundbuch, das jedoch mit einer Einfriedung und einfachen Gartenhäusern bebaut ist. Der Gutachter hatte lediglich Außenbesichtigung, und es besteht ein Verdacht auf Asbest in den Dachdeckungen der Gartenhäuser, was zu zusätzlichen Freilegungskosten führen kann.

Ausführliches Dossier

Das Amtsgericht Nördlingen versteigert am 25. September 2026 um 09:30 Uhr ein unbebautes Baugrundstück in der Wiesenstraße 8, 86685 Huisheim, zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 70.000 €. Die Wertermittlung erfolgte auf Basis des Vergleichswertverfahrens, wobei ein angepasster Bodenrichtwert von 90 €/m² zugrunde gelegt wurde. Vom ermittelten Bodenwert von 72.000 € wurden 2.000 € für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, konkret für Freilegungskosten, abgezogen. Das Grundstück ist im Grundbuch von Huisheim Blatt 1095 unter Flurstück 261/1 mit einer Größe von 800 m² eingetragen. Es ist als baureifes Land eingestuft, voll erschlossen und verfügt über Anschlüsse für elektrischen Strom, Wasser und Kanalisation. Laut Auskunft der Antragstellerin ist das Grundstück nicht verpachtet und somit bezugsfrei. Eine Ertragswertermittlung war aufgrund der Art des Objekts und des Leerstands nicht relevant. Das Grundstück ist mit einer gemauerten Einfriedung und einfachen Gartenhäusern bebaut, die für eine zukünftige Bebauung entfernt werden müssen. Die Dachdeckung der Gartenhäuser wurde nicht auf Asbest untersucht, es wird jedoch die Wahrscheinlichkeit asbesthaltigen Materials angenommen, was zu erhöhten Entsorgungskosten führen kann. Das Landratsamt Donau-Ries hat keinen Altlastenverdacht festgestellt. Das Grundstück liegt in einem Gebiet, das als Bodendenkmal "Gräber oder Siedlung der Hallstattzeit" gekennzeichnet ist, und ein Graben verläuft im nord-östlichen Bereich. Der Sachverständige hatte lediglich Außenbesichtigung des Grundstücks; die Innenbereiche der Gartenhäuser wurden nicht geprüft. Technische Prüfungen bezüglich der Tragfähigkeit des Baugrunds, Altlasten oder Asbest wurden nicht durchgeführt. Die Bewertung basiert auf Unterlagen, mündlichen Auskünften und Annahmen zur Bodenbeschaffenheit. Die Flächenangabe im ursprünglichen Bestandsobjekt (3078 m²) weicht von den dokumentierten 800 m² ab, wobei die Gutachten- und Bekanntmachungsangaben als maßgeblich gelten. Im Grundbuch ist die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft vermerkt, was sich laut Gutachten nicht wertmindernd auswirkt. Erschließungsbeiträge sind bezahlt. Vor dem Zuschlag sollten die genauen Auswirkungen des Bodendenkmals auf die Bebaubarkeit, die tatsächlichen Kosten für den Abriss und die Entsorgung der vorhandenen Strukturen, inklusive einer Asbestprüfung, sowie die vollständigen Unterlagen des Bebauungsplans und des Grundbuchs detailliert geprüft werden.

Chancen
Risiken

Standort

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02

Übersicht

!
17 / 24 Felder
Identifikation
AktenzeichenK 0062/ 2025
Flurstück / Fl. Nr.261/1KI
AmtsgerichtNördlingen
BundeslandBayern
Termin
VerfahrensartZwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit25.09.2026 · 09:30:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartGrundstück
Objektzustand
KI
Vermietungsstatus
KI
Besichtigungsstatus
KI
Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr
Flächen & Wert
Verkehrswert
Grundstücksfläche
KI
Bodenrichtwert77 €/m²
Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeWiesenstraße
Hausnummer8
PLZ86685
OrtHuisheim
Ohne Angabe: Stadtteil

Belegungsstatus-Risiko

Leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Rechtlich

Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.

Operativ

Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

BORIS Bayern
KennzahlWert
Bodenrichtwert77 €/m²
Grundstücksfläche
Gesamtbodenwert
Verkehrswert70.000 €
BRW-Verhältnis

Vergleich

Für den Balkenvergleich werden Bodenwert und Verkehrswert benötigt.

Für die Bodenwert-Berechnung fehlt die Grundstücksfläche.

Datenquelle & Kontext

Quelle
BORIS Bayern
Stichtag
01.01.2026
Nutzung
Wohnbaufläche
Zustand
Baureifes Land
Zone
28031001
Lage
Huisheim, Huisheim
Anbieter öffnen

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

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1 Fakten
01

Bewertung

1 Fakt
Verkehrswert
05

Standort-Radar

06

Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

Rechte, Lasten & Verfahrenshinweise
Rechte / Lasten
  • Recht / Last

    Zwangsversteigerungsvermerk zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Abt. II, lfd. Nr. 2 des Grundbuchs). Die Eintragung wirkt sich nicht wertmindernd aus.

ZVG- / Verwaltungshinweise
  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Sonstige nicht eingetragene Rechte sind nach Feststellungen der Sachverständigen nicht vorhanden.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Erschließungsbeiträge wurden laut Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft erhoben und bezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass keine weiteren Beiträge für die erstmalige Erschließung oder sonstige Beiträge nach kommunalem Abgabenrecht mehr anfallen.

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Beschreibung & Zustand

Objektzustand
KI
Nutzung
KI
Besichtigung
KI
Hinweise
Objektart: Baugrundstück, Verkehrswert: 70.000 €
Beschreibung (roh)

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Unbebautes Grundstück (Baugrundstück);

Datenhinweise
  • · 4 Quellen berücksichtigt
  • · 4 mit verwertbaren Informationen
09

Steuerliche Optimierung

10

Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
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Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 11.06.2026, 01:01

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