
TeilungsversteigerungGrundstück in Königs Wusterhausen, Brandenburg
Kategorie
Grundstück
Verfahren
Kenndaten
Schnellanalyse
Es handelt sich um eine Zwangsversteigerung eines seit 2020 ungenutzten Grundstücks in Königs Wusterhausen (Senzig) mit einem Verkehrswert von 108.000 EUR. Das Grundstück besteht aus zwei nicht zusammenhängenden Flurstücken und ist als Rohbauland eingestuft. Auf dem Flurstück 281 befindet sich eine Gartenhausruine aus dem Jahr 1930, deren Zustand eine nachhaltige Nutzung ohne umfassende Sanierung nicht zulässt.
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Dossier
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Zum Versteigerungsobjekt in der Brunhildstraße 3 in 15712 Königs Wusterhausen (Senzig) liegen lediglich die amtliche Bekanntmachung und das Deckblatt vor. Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 768 m² ist in zwei Flurstücke (Nr. 280 und 281) unterteilt, die nicht aneinandergrenzen und durch ein fremdes Grundstück getrennt werden. Es handelt sich um ein seit 2020 nicht mehr bewirtschaftetes Gelände, das als vernachlässigt und verwildert beschrieben wird. Auf Flurstück 281 befindet sich eine eingeschossige Gartenhausruine (Baujahr ca. 1930) inklusive zweier Schuppen. Eine wirtschaftlich nachhaltige Nutzung ist ohne umfassende Instandsetzungsmaßnahmen nicht möglich. Der Verkehrswert wurde auf 108.000 EUR festgesetzt. Das Flurstück 281 ist nur über ein Fremdgrundstück zugänglich. Ein Erwerb unter 50 % des Verkehrswertes ist rechtlich ausgeschlossen. Das Objekt wird als leerstehend bzw. unbewirtschaftet eingestuft.
Standort
Übersicht
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Identifikation | |
|---|---|
| Aktenzeichen | 0008 K 0068/ 2025 |
| Amtsgericht | Königs Wusterhausen |
| Bundesland | Brandenburg |
| Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr. | |
Termin | |
| Verfahrensart | Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft |
| Datum / Uhrzeit | 28.09.2026 · 11:00:00! |
| Ohne Angabe: Termin-Art | |
Objekt | |
| Objektart | Grundstück |
| Vermietungsstatus | leerstehend |
| Baujahr | 1930 |
| Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus | |
Flächen & Wert | |
| Verkehrswert | 108.000 € |
| Grundstücksfläche | 768 m² |
| Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche | |
| Straße | Brunhildstraße |
| Hausnummer | 3 |
| PLZ | 15712 |
| Ort | Königs Wusterhausen |
| Stadtteil | Senzig |
Belegungsstatus-Risiko
leerstehend
Rechtlich
Operativ
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
Datenquelle & Kontext
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.
Investment Case
Investor-Fakten
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Bewertung
2 Fakten| Verkehrswert je m² Grundstück |
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Ertrag
1 Fakt| Vermietungsstatus |
|---|
Standort-Radar
Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf
Beschreibung & Zustand
Eingetragen im Grundbuch von Senzig Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Senzig 7, 280 Landwirtschaftsfläche, Brunhildstraße 3 68 1520 BV-Nr. 3 Senzig 7, 281 Gebäude- und Freifläche, Brunhildstraße 3 700 1520 BV-Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen und aufgrund einer Innen- und Außenbesichtigung): Das bereits seit 2020 nicht mehr bewirtschaftete Grundstück setzt sich aus zwei Flurstücken zusammen, die durch ein sich im Eigentum Dritter befindliches Grundstück (Flurstück 61) voneinander getrennt sind. Sie bilden daher keine in sich geschlossene Grundstücksfläche. Das Versteigerungsobjekt ist vernachlässigt und verwildert. Es handelt sich um Rohbauland. Das Flurstück 281 ist von der Straße aus nur über das Fremdgrundstück (Flurstück 61) erreichbar. Auf ihm befinden sich eine eingeschossige, nicht unterkellerte Gartenhausruine mit Pultdach (Baujahr ca. 1930) und zwei Schuppen. Der Zustand der Bebauungen lässt eine weitere, wirtschaftlich nachhaltige Nutzung ohne durchzuführende umfassende Instandsetzungs-/ Modernisierungsmaßnahmen nicht zu. Das straßenseitig gelegene Flurstück 280 ist mit geringem Baumbestand bewachsen. Verkehrswert: 108.000,00 € Weitere Informationen unter www.zvg.com Der Versteigerungsvermerk ist am 02.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
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