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TeilungsversteigerungGrundstück in Kyritz, Brandenburg

Amtsgericht NeuruppinAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 19 Tagen

Mi., 11.11.2026 · 13:00 Uhr

Verkehrswert

43.700 €

Grundstück

4.366 m²

Stephanusstraße, 16866 KyritzKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Zum Aufruf kommt ein unbebautes, 4.366 m² großes Grundstück in der Stephanusstraße in 16866 Kyritz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin). Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 43.700,00 € zum Wertermittlungsstichtag 11.02.2026. Es handelt sich um ein Teilungsversteigerungsverfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft von vier Miteigentümern. Die Sachverständige stuft das derzeit ungenutzte Areal als Bauerwartungsland ein, während das Bauamt von einer Außenbereichsfläche im Innenbereich ausgeht. Der Versteigerungstermin findet am 11.11.2026 vor dem Amtsgericht Neuruppin statt.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt richtet sich an spekulative Grundstücksinvestoren und Projektentwickler mit langem Anlagehorizont, die auf die planungsrechtliche Baureifmachung des Areals setzen. Die Diskrepanz zwischen Flächennutzungsplan (Mischgebiet), Gutachtermeinung (Bauerwartungsland) und Bauamtseinschätzung (Außenbereich im Innenbereich) birgt planerische Risiken. Bei einem moderaten Verkehrswert von 43.700,00 € bietet das Grundstück jedoch bei erfolgreicher Baulandentwicklung attraktive Werthebel. Interessenten sollten vor Gebotsabgabe zwingend das vollständige Sachverständigengutachten einsehen und die Bebaubarkeit sowie Erschließung mit der Stadt Kyritz klären.

Chancen

6

Risiken

6
  • Kein gesichertes Baurecht vorhanden; zeitlicher Rahmen bis zu einer potenziellen Bebaubarkeit ungewiss.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt umfasst das Flurstück 130/7 der Flur 27 in der Gemarkung Kyritz mit einer Gesamtgröße von 4.366 m². Die Liegenschaft befindet sich im Bereich der Stephanusstraße in südlicher Stadtlage der brandenburgischen Kleinstadt Kyritz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) in räumlicher Nähe zu einer Einfamilienhaussiedlung. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 43.700,00 € bei einem Wertermittlungsstichtag zum 11.02.2026. Das Grundstück ist unbebaut, weist einen schmalen, langgezogenen Zuschnitt auf und liegt aktuell brach (Grasfläche mit Wildwuchs). Während der Flächennutzungsplan die Liegenschaft in einem Mischgebiet darstellt, beurteilt das Bauamt Kyritz das Grundstück als Außenbereichsfläche im Innenbereich. Die Sachverständige ordnet die Fläche in ihrem Kurz-Exposé als Bauerwartungsland ein. Spezifische Erschließungs- oder Altlastendaten sind dem Kurz-Exposé nicht zu entnehmen. Das Verfahren wird als Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (vier Miteigentümer) unter dem Aktenzeichen 7 K 184/25 vor dem Amtsgericht Neuruppin geführt. Im Grundbuch ist die Wirtschaftsart als Erholungsfläche eingetragen; der Versteigerungsvermerk wurde am 28.11.2025 vermerkt. Die Sicherheitsleistung im Versteigerungstermin beträgt die gesetzlichen 10 % des Verkehrswertes. Für Investoren stellt das Grundstück eine spekulative Liegenschaft mit Entwicklungspotenzial dar. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind die Klärung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen mit der Kommune und die Erschließungsmöglichkeiten angesichts des langgestreckten Zuschnitts.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

unbebautes Grundstück innerhalb des Stadtgebietes von 16866 Kyritz im Bereich der Stephanusstraße

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die amtliche Bekanntmachung, die ZVG-Deckseite sowie ein einseitiges Kurz-Exposé der Sachverständigen vor. Das vollständige Gutachten mit detaillierten Bodenrichtwerten und Bewertungsmethoden lag nicht vor.
  • Das Grundstück ist unbebaut und als Außenfläche einsehbar; Zustandsangaben basieren auf dem Kurz-Exposé.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0007 K 0184/2025
Amtsgericht
Neuruppin
Bundesland
Brandenburg

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
11.11.2026 · 13:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
43.700 €
Grundstücksfläche
4.366 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Stephanusstraße
PLZ
16866
Ort
Kyritz

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 2 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 2 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ostprignitz-Ruppin, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 25.08.2026, 00:54