ZwangsversteigerungGrundstück in Lüdenscheid, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 3 TagenMo., 02.11.2026 · 11:30 Uhr
Verkehrswert
1.200.000 €
Grundstück
5.703 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein 5.703 m² großes, unbebautes Grundstück am Buschhauser Weg / Auf der Heide im Lüdenscheider Ortsteil Vogelberg (Gemarkung Lüdenscheid-Land, Flur 95, Flurstück 181). Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 750/I weist die Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA, GRZ 0,4, GFZ 0,4, I Vollgeschoss) aus und sieht eine Teilung in etwa 10 Einzelbaugrundstücke vor. Das Areal ist als Rohbauland eingestuft, da die interne Erschließungsanlage noch vollständig hergestellt werden muss. Der amtliche Verkehrswert wurde auf 1.200.000 € festgesetzt, wobei in einem früheren Termin der Zuschlag versagt wurde, sodass die gesetzlichen Wertgrenzen (5/10 und 7/10) entfallen sind.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Bewertungsobjekt eignet sich primär für professionelle Projektentwickler, Bauträger oder Baugesellschaften, die über die nötige Erfahrung zur Erschließung und Parzellierung von Rohbauland verfügen. Während die Rechtskraft des Bebauungsplans und die hohe Nachfrage nach Wohnbauland in Lüdenscheid klare Vorzüge bieten, müssen Erschließungsaufwand und Lärmschutzauflagen der A 45 exakt kalkuliert werden. Interessenten sollten vor Gebotsabgabe die internen Erschließungskosten mit dem Tiefbauamt abstimmen sowie die genaue Trassenführung der Gasleitung in Abt. II prüfen. Durch den Wegfall der Bietgrenzen bietet das Verfahren eine attraktive Einstiegsmöglichkeit mit Verhandlungsspielraum im Versteigerungstermin.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt umfasst das im Grundbuch von Lüdenscheid-Land Blatt 3951 verzeichnete Flurstück 181 der Flur 95 mit einer Gesamtgröße von 5.703 m². Es liegt am nordöstlichen Stadtrand von Lüdenscheid im Ortsteil Vogelberg (Buschhauser Weg / Auf der Heide). Die Umgebung ist durch Wohnbebauung sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen geprägt; Nahversorgungs- und Bildungseinrichtungen sind im Stadtteil fußläufig erreichbar. Die Anbindung an den ÖPNV und das übergeordnete Straßennetz ist gut, wobei die Nähe zur Autobahn A 45 (ca. 1,5 km) zu spürbaren Geräuschimmissionen führt. Das Grundstück wird gegenwärtig als Grünland genutzt und weist eine unregelmäßige Form sowie eine leichte Hangneigung in westliche Richtung auf. Planungsrechtlich greift der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 750/I 'Vogelberg/Buschhausen', der die Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossflächenzahl von 0,4 und maximal einem Vollgeschoss in offener Bauweise festsetzt. Vorgesehen ist eine Aufteilung in etwa zehn Einzelgrundstücke mit durchschnittlich ca. 570 m². Da die innere Erschließungsstraße noch nicht gebaut wurde, handelt es sich um beitrags- und erschließungspflichtiges Rohbauland, wenngleich Versorgungsleitungen im Buschhauser Weg anliegen. Im Grundbuch ist in Abteilung II unter lfd. Nr. 13 eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Gasrohrleitungsrecht) zugunsten der Westnetz GmbH Dortmund eingetragen, die auftragsgemäß im Gutachten nicht wertmindernd angesetzt wurde. Laut Auskunft aus dem Altlastenkataster des Märkischen Kreises besteht kein Altlastenverdacht; Baulasten sind nach Auskunft der Stadtverwaltung nicht verzeichnet. Der B-Plan enthält zur Bewältigung des Autobahnlärms verbindliche Auflagen für schallgedämmte Lüftungsfenster der Schlafzimmer zur Nord- und Ostseite. Die Wertermittlung erfolgte sachgerecht über das Vergleichswertverfahren auf Basis eines angepassten Bodenwerts von 210 €/m² (Basiswert 270 €/m² abzüglich 60 €/m² für noch anfallende Erschließungskosten), was zu einem gerundeten Verkehrswert von 1.200.000 € führt. Da in einem früheren Versteigerungstermin der Zuschlag mangels Erreichen der Wertgrenzen versagt wurde, sind die 5/10- und 7/10-Grenzen aufgehoben. Für baukompetente Investoren stellt das Areal ein planungssicheres Entwicklungsland mit gutem Hebel dar.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein unbebautes Wiesengrundstück am Vogelberg (Lüdenscheid) in einer Größe von ca. 5.703 m². Im Flächennutzungsplan der Stadt Lüdenscheid ist das Bewertungsgrundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen. Ansprechpartner: F. O. S. Objektservice KG - Herr Thomas Figge - 0172 3159285
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0022 K 0007/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- 02.11.2026 · 11:30 Uhr
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Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 1.200.000 €
- 5.703 m²
- 5.703 m²
- 220 €/m²
- 1.254.660 €5.703 m² × 220 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Buschhauser Weg, Auf der Heide
- 58511
- Lüdenscheid
- Vogelberg
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 220 €/m²
- 5.703 m²
- 1.254.660 €
- 1.200.000 €
- 0,96
- -54.660 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 17. August 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.