Symbolbild · kein Foto im GutachtenZwangsversteigerungGrundstück in Modautal, Hessen
Versteigerungstermin
in 88 TagenMi., 20.01.2027 · 09:30 Uhr
Verkehrswert
8.000 €
Grundstück
709 m²
KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein 709 m² großes, brachliegendes Eckgrundstück in 64397 Modautal-Asbach an der Kreuzung Ernsthofener Straße und Asmückweg. Der amtliche Verkehrswert wurde auf lediglich 8.000 € festgesetzt, da das Grundstück durch eine eingetragene Baulast für 14 Stellplätze baulich faktisch nicht nutzbar ist. Ausgehend von einem unbelasteten Bodenwert von 95.000 € (Bodenrichtwert 150 €/m²) führten der Baulastabzug von 90 % sowie Freilegungskosten für einen abgängigen Schuppen (-2.300 €) zu der drastischen Wertminderung. Die Parzelle ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen und voll erschlossen. Ein Erwerb ist unter den aktuellen Bedingungen primär als Stellplatz-, Lager- oder Freifläche oder bei Aussicht auf eine rechtliche Entlastung darstellbar.
Biet-Score
Sehr riskant
Fazit der KI
Das Grundstück kommt im bestehenden Zustand vorrangig für Erwerber in Frage, die eine reine Park-, Lager- oder Freiflächennutzung anstreben oder konkrete Verhandlungschancen zur Entlassung der Baulast sehen. Eine werthaltige Hochbaunutzung als Baugrundstück scheidet wegen der massiven Stellplatzverpflichtung über 14 Stellplätze sowie des nachbarlichen Fensterrechts gegenwärtig aus. Die erforderlichen Freilegungskosten für den baufälligen Schuppen sind im festgesetzten Verkehrswert von 8.000 € zwar bereits berücksichtigt, bedeuten jedoch unmittelbaren Handlungsbedarf. Bietinteressenten sollten vorab zwingend die baurechtliche Bindung der Baulasten im Detail analysieren.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Verfahrens ist ein 709 m² großes, brachliegendes Eckgrundstück (Gemarkung Asbach, Flur 1, Flurstück 26/5) an der Ernsthofener Straße im Ortsteil Asbach der Gemeinde Modautal. Die Liegenschaft befindet sich im vorderen Odenwald an der Einmündung des Asmückwegs. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Mischgebiet dargestellt; eine bauliche Ausnutzung richtet sich mangels Bebauungsplans nach § 34 BauGB. Das Grundstück gilt als voll erschlossenes Bauland, wurde historisch jedoch im Wesentlichen als Parkplatzfläche für eine gegenüberliegende Gaststätte in Anspruch genommen. Eine Haltestelle des öffentlichen Busverkehrs liegt direkt an der südlichen Grundstücksgrenze. Auf dem Areal befindet sich im Nordosten lediglich ein kleiner Lagerschuppen, der im Gutachten als abgängig eingestuft wurde und für dessen Beseitigung Freilegungskosten von pauschal 2.300 € angesetzt sind. Die Hofflächen sind teilweise geschottert, während die straßenseitige Einfriedung mit Betonsockeln punktuell defekt ist. Das Gelände verläuft weitgehend eben auf Straßenniveau und weist eine Straßenfront von rund 28 Metern zur Ernsthofener Straße sowie ca. 24 Metern zum Asmückweg auf. Die Nutzbarkeit des Grundstücks ist durch erhebliche rechtliche Lasten stark limitiert. Im Baulastenverzeichnis (Blatt 4250, lfd. Nr. 1 und 2) ist die Verpflichtung eingetragen, insgesamt 14 Stellplätze nebst ungehinderten Zufahrten zugunsten des Nachbargrundstücks Ernsthofener Straße 18 vorzuhalten. Wegen dieser Bindung ist das Grundstück baulich nicht mehr nutzbar, was der Gutachter mit einem Wertabschlag von 90 % (-86.100 €) auf den Bodenwert bemessen hat. Zusätzlich lastet in Abteilung II des Grundbuchs eine Grunddienstbarkeit (Fensterrecht) zugunsten des Flurstücks 27/1 über eine Grenztiefe von 25 Metern. Das Regierungspräsidium Darmstadt verneinte Altlasteneintragungen. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert von 8.000 € entspricht dem ermittelten Vergleichswert des Gutachtens. Die Immobilie eignet sich im aktuellen Zustand primär für Anleger oder Nachbarn, die Stellplatzbedarf decken möchten oder eine Bereinigung der Baulasten anstreben. Solange die öffentlich-rechtliche Stellplatzbindung fortbesteht, bleibt eine Neubebauung ausgeschlossen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Laut Gutachten zum Stichtag 03.04.2025: Brachliegendes Eckgrundstück, vormals Parkplatz der gegenüberliegenden Gaststätte, im Nord-Osten kleiner Schuppen (abgängig);
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 150 €/m²
- 709 m²
- 106.350 €
- 8.000 €
- 0,08
- -98.350 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte