KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein unbebautes, verwildertes Hanggrundstück mit einer Fläche von 430 m² an der Berggasse im sächsischen Nossen (Flurstück 394). Der amtliche Verkehrswert wurde auf 9.500,00 € festgesetzt (gutachterlich abgeleiteter relativer Wert rund 22,09 €/m²). Obwohl planungsrechtlich als Wohnbaufläche im Innenbereich (§ 34 BauGB) eingestuft, erschweren die extreme Hanglage nach Süden, der ungünstige trapezoide Zuschnitt sowie erhebliche Lärmimmissionen der direkt angrenzenden Bundesstraße 101 eine bauliche Nutzung gravierend. Eine wirtschaftliche Bebauung erfordert voraussichtlich unverhältnismäßig aufwendige Erdarbeiten und Hangsicherungen. Das Areal eignet sich daher vorrangig als Erweiterungsfläche für Anlieger oder als privates Freizeit- bzw. Gartengrundstück nach aufwendiger Freilegung.
Biet-Score
Sehr riskant
Fazit der KI
Der Erwerb dieses Grundstücks kommt praktisch nur für unmittelbare Angrenzer zur Flurstücksarrondierung oder für Liebhaber in Frage, die eine reine Freizeit- bzw. Gartenfläche suchen. Eine reguläre Wohnbebauung ist wegen der extremen Hanglage, der Lärmbelastung durch die B 101 und des trapezoiden Zuschnitts wirtschaftlich kaum darstellbar, da die Erdarbeiten und Hangsicherungen den reinen Bodenwert um ein Vielfaches übersteigen dürften. Interessenten müssen zudem einkalkulieren, dass zur Beseitigung des Sanierungsvermerks der ausstehende Ausgleichsbeitrag von 877,20 € nebst Zinsen beglichen werden muss und Rodungs- bzw. Vermessungskosten anfallen.
Chancen
Geringe absolute Kapitalbindung mit einem festgesetzten Verkehrswert von 9.500,00 €
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt umfasst das 430 m² große, unbebaute Flurstück 394 an der Berggasse in 01683 Nossen (Landkreis Meißen). Es liegt südwestlich des Schlosses Nossen im Kreuzungsbereich zur stark befahrenen Bundesstraße B 101 (Dresdner Straße). Das Grundstück weist einen trapezähnlichen Zuschnitt auf, mit einer Straßenfront von circa 32 Metern und einer mittleren Tiefe von rund 15 Metern. Unmittelbar südlich verläuft oberhalb des Flurstücks der Wanderweg zum Rodigturm. Die östliche Flurstücksgrenze ist in der Örtlichkeit schwer nachvollziehbar, da ein historischer öffentlicher Fußweg durch ein Nachbargrundstück eingefriedet wurde. Das Gelände ist ungenutzt und stark verwildert. Es ist mit alten Obstbäumen sowie dichtem Wildwuchs an Gehölzen und Laubbäumen überwachsen und nur an zwei Seiten einfach eingefriedet. Historische Hangsicherungen sind nicht vorhanden. Die Topografie ist als extreme Hanglage nach Süden ohne nennenswerte ebene Flächen charakterisiert. Medien wie Strom, Trinkwasser und Abwasser liegen im öffentlichen Straßenraum vor dem Grundstück an. Zwar ist das Grundstück im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (§ 34 BauGB) ausgewiesen, jedoch schränken Topografie, Zuschnitt und der erhebliche Verkehrslärm der B 101 eine bauliche Ausnutzung massiv ein. Für eine Baufeldschaffung oder Stellplatzanlage wären kostenintensive Abfangungen und Hangsicherungen erforderlich. Im Grundbuch von Nossen, Blatt 686, ist in Abteilung II unter laufender Nummer 2 ein Sanierungsvermerk eingetragen. Zwar wurde das Sanierungsverfahren 2015 aufgehoben, die Löschung unterblieb jedoch bisher mangels Zahlung des Ausgleichsbetrags in Höhe von 877,20 € zuzüglich 6 % Jahreszinsen seit dem 01.01.2016. Der Gutachter hat den unbelasteten Bodenwert im Vergleichswertverfahren auf Basis des Bodenrichtwerts (Ausgangswert 93,00 €/m² zum 01.01.2022) über markante Abschläge für Lage (Faktor 0,50), Zuschnitt (Faktor 0,60) und Marktentwicklung angepasst, was zu einem Bodenwert von 10.700,00 € führte. Unter Einbeziehung eines einfachen Zaunwerts (+300,00 €) und pauschaler Freilegungskosten (-1.500,00 €) ergab sich der festgesetzte Verkehrswert von 9.500,00 € (rund 22,09 €/m²). Investitionsfazit: Das Objekt eignet sich vor allem für Nachbarn zur Gartenerweiterung oder private Selbstnutzer mit Bedarf an einer naturnahen Grünfläche. Als eigenständiges Baugrundstück birgt es erhebliche finanzielle Unwägbarkeiten bezüglich Gründungs- und Erschließungskosten, weshalb von einer spekulativen Bebauungsabsicht ohne detaillierte bautechnische Vorprüfung abzuraten ist.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
siehe anliegende Terminbestimmung
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 93 €/m²
- 430 m²
- 39.990 €
- 9.500 €
- 0,24
- -30.490 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte