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Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in RagowSymbolbild · kein Foto im Gutachten

TeilungsversteigerungGrundstück in Ragow, Brandenburg

Amtsgericht LübbenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 86 Tagen

Mo., 18.01.2027 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

50.700 €

Grundstück

10.697 m²

Alte Bahnhofstraße 2, RagowKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · Unklar

Zur Versteigerung steht ein 10.697 m² großes, gewerblich genutztes Grundstück in der Alten Bahnhofstraße 2 in Ragow (Gemarkung Ragow, Flur 2, Flurstück 64/2). Das Areal einer ehemaligen Gärtnerei ist mit einer verblechten Leichtbauhalle (ehemalige Kohlelagerhalle) im Ausmaß von ca. 60,40 m × 24,60 m bebaut. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 50.700,00 €. Wesentliche rechtliche Besonderheiten stellen das vorhandene selbstständige Gebäudeeigentum an Heizhaus und Schornstein sowie nicht mitversteigerte Überbauten dar. Zudem ist die Halle derzeit baurechtlich ausschließlich für gärtnerische Zwecke genehmigt. Das Verfahren wird zur Aufhebung einer Gemeinschaft geführt.

51

Biet-Score

Vorsicht · 51 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kann allenfalls für gärtnerische Betriebe oder spekulativ orientierte Gewerbetreibende von Interesse sein, die vorab Einsicht in das vollständige Verkehrswertgutachten bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts nehmen. Schwer wiegen vor allem das fremde Gebäudeeigentum an Heizanlagen, die ungeklärten Überbauten benachbarter Flurstücke sowie die eng begrenzte baurechtliche Zulässigkeit der Halle. Eine Gebotsabgabe ohne detaillierte Vor-Ort-Klärung der Eigentumsgrenzen und bauplanungsrechtlichen Umnutzungschancen ist mit unkalkulierbaren Risiken verbunden.

Chancen

3
  • Bestehende Hallengrundfläche von rund 1.485 m² (60,40 m × 24,60 m) bietet Ausbau- und Lagerpotenzial.

Risiken

5
  • Das eigentliche Verkehrswertgutachten liegt den Verfahrensakten nicht bei, da die Datei lediglich allgemeine Bietthinweise enthält.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Verfahrens 0052 K 0019/ 2025 vor dem Amtsgericht Lübben (Spreewald) ist ein gewerbliches Liegenschaftsareal unter der Anschrift Alte Bahnhofstraße 2 in Ragow (Grundbuch von Ragow, Blatt 303). Die Fläche umfasst laut Bestandsverzeichnis 10.697 m² Gebäude- und Freifläche auf dem Flurstück 64/2 der Flur 2. Der Verkehrswert wurde durch das Amtsgericht auf 50.700,00 € festgesetzt. Der Versteigerungstermin ist auf Montag, den 18.01.2027 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal II des Amtsgerichts Lübben anberaumt. Das Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei ist ausweislich der amtlichen Bekanntmachung mit einer Leichtbauhalle bebaut, die früher als Kohlelagerhalle diente. Die Halle misst ca. 60,40 m × 24,60 m und ist mit einer einfachen Verblechung eingehaust. Angaben zum genauen Baujahr, dem Ausstattungsstandard, dem Erhaltungszustand oder etwaigen Gebäudeschäden können mangels Vorliegens des Sachverständigengutachtens im Dateibestand nicht verifiziert werden. Rechtlich und tatsächlich weist das Versteigerungsobjekt erhebliche Besonderheiten und Risiken auf: Das auf dem Areal befindliche ehemalige Heizhaus sowie der Schornstein gehören nicht zum Grundstück, sondern stellen rechtlich eigenständiges Gebäudeeigentum Dritter dar. Ferner unterliegen Überbauten von den angrenzenden Flurstücken 415 und 448 ausdrücklich nicht der Versteigerung. Baurechtlich darf die vorhandene Leichtbauhalle gegenwärtig ausschließlich zu gärtnerischen Zwecken genutzt werden; jegliche Nachnutzung, etwa als gewerbliche Lagerhalle, bedarf einer separaten bauaufsichtlichen Genehmigung. Es handelt sich zudem um eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft, bei der das gesetzliche Sonderkündigungsrecht für Miet- und Pachtverhältnisse nach dem ZVG ausgeschlossen ist. Aus Investorensicht ist das Objekt hochriskant. Zwar bietet das über einen Hektar große Grundstück zusammen mit der vorhandenen Halle theoretisch Entwicklungsspielraum bei überschaubarem Verkehrswertansatz, jedoch sind die rechtliche Gemengelage mit fremden Gebäudeteilen sowie der unbekannte Bau- und Altlastenzustand gravierende Hindernisse. Interessenten sollten zwingend die Gerichtsakte direkt beim Amtsgericht Lübben einsehen und bauplanungsrechtliche Voranfragen stellen, bevor ein Gebot in Erwägung gezogen wird.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

ehemalige Gärtnerei mit Leichtbauhalle, nicht mitversteigert werden das Heizhaus, Schornstein und Überbauten

Hinweise zur Datenlage
  • Sehr eingeschränkte Datenbasis. Es liegt kein Wertermittlungsgutachten vor, sondern lediglich das Akten-Deckblatt, die Terminsbestimmung und ein allgemeines Merkblatt für Bietinteressenten.
  • Keine Angaben zum baulichen Zustand vorhanden, da kein Gutachten zur Verfügung steht und das Gericht keine Besichtigungen vermittelt.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0052 K 0019/2025
Amtsgericht
Lübben
Bundesland
Brandenburg

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
18.01.2027 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
50.700 €
Grundstücksfläche
10.697 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Alte Bahnhofstraße
Hausnummer
2
Ort
Ragow

Ohne Angabe: PLZ, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 4 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 24.10.2026, 01:14