Zum Inhalt springen

ZwangsversteigerungGrundstück in Rheinsberg, Brandenburg

Amtsgericht NeuruppinAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 39 Tagen

Mi., 09.12.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

1.601.000 €

Grundstück

24.144 m²

Am Großen Zechliner See 1, 16835 RheinsbergKarteGoogle Maps
Belegung: bewohnt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · bewohnt

Zur Versteigerung steht ein 24.144 m² großes Erholungsareal am Großen Zechliner See in 16835 Rheinsberg (Ortsteil Kagar), bestehend aus zwei Flurstücken. Das Flurstück 32 (6.970 m², Verkehrswert 289.000 €) umfasst eine unbebaute Erholungs- und Waldfläche, deren nördlicher Teil als öffentliche Badestelle genutzt wird. Das Flurstück 373 (17.174 m², Verkehrswert 1.312.000 €) liegt im Bebauungsplangebiet mit Entwicklungszustand Rohbauland und ist mit den abrissreifen, teils eingestürzten Baukörpern eines ehemaligen Betriebsferienobjekts sowie einem verpachteten Ferienhaus bebaut. Der gerichtlich festgesetzte Gesamtverkehrswert beläuft sich auf 1.601.000 €. Der Versteigerungstermin findet am 09.12.2026 vor dem Amtsgericht Neuruppin statt.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt richtet sich vorrangig an institutionelle Projektentwickler, Freizeitimmobilien-Investoren oder Touristikunternehmen mit ausreichender Kapitalstärke für Abbruch und Neuentwicklung. Chancen bietet die einmalige Wasserlage in Kombination mit dem Planungsstatus als Rohbauland im B-Plangebiet. Dem stehen erhebliche Risiken und Kosten durch die ruinöse Altbebauung sowie die bestehende Nutzung als Badestelle gegenüber. Vor einer Gebotsabgabe sollte Einsicht in das vollständige Gutachten sowie den Bebauungsplan bei der Gemeinde Rheinsberg genommen werden.

Chancen

6
  • Attraktive Wassergrundstückslage direkt am Großen Zechliner See in der touristisch gefragten Urlaubsregion Rheinsberg.

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt umfasst zwei zusammenhängende Erholungsgrundstücke mit einer Gesamtfläche von 24.144 m² in der Gemarkung Kagar (Am Großen Zechliner See 1, 16835 Rheinsberg). Flurstück 32 umfasst 6.970 m² unbebaute Erholungs- und Waldfläche, deren nördlicher Bereich als öffentliche Badestelle genutzt wird. Flurstück 373 verfügt über 17.174 m² und liegt laut Kurzexposé im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit dem Entwicklungszustand Rohbauland. Die vorhandene Bausubstanz auf Flurstück 373 besteht aus den Gebäuden eines ehemaligen Betriebsferienobjekts nebst Nebengebäuden, die als ungenutzt, nicht nutzbar, abrissreif und teilweise eingestürzt eingestuft sind. Zudem existiert ein weiteres, als Ferienhaus genutztes Gebäude samt Nebengebäude, welches verpachtet ist. Die Aufbauten des Betriebsferienlagers besitzen keinen wirtschaftlichen Restwert und erfordern einen kompletten Rückbau. Rechtlich und verfahrensmäßig wird das Objekt im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert. Der festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 1.601.000 € (davon 289.000 € für Flurstück 32 und 1.312.000 € für Flurstück 373). Für das verpachtete Ferienhaus besteht nach § 57a ZVG grundsätzlich das Sonderkündigungsrecht des Erstehers zum ersten zulässigen Termin. Die öffentliche Zugänglichkeit der Badestelle könnte dauerhaften Nutzungsbeschränkungen unterliegen. Investoren bietet sich hier ein seltenes Seegrundstück mit Entwicklungspotenzial im B-Plangebiet. Aufgrund der massiven Abbruchverpflichtungen und der teils öffentlichen Nutzung eignet sich das Objekt primär für erfahrene Projektentwickler im Bereich Tourismus und Erholung, die eine umfassende Neukonzeption anstreben.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Bewohnt
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

lfd. Nr. 1 - unbebaute Erholungsfläche (die nördliche Teilfläche des Flurstücks wird als öffentliche Badestelle genutzt, i.Ü. Waldfläche) lfd. Nr. 2 - bebaut mit abrissreifen, teilweise eingestürzten Gebäuden eines ehemaligen Betriebsferienobjektes und Nebengebäuden sowie einem verpachteten als Ferienhaus genutzten Gebäude sowie Nebengebäude

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die Deckseite des Justizportals, die 6-seitige amtliche Bekanntmachung und ein 2-seitiges Kurzexposé vor. Das vollständige Verkehrswertgutachten war nicht beigefügt.
  • Nur im Kurzexposé zusammengefasste Angaben der Gutachterin; das Hauptgutachten lag nicht vor.

Belegung

bewohnt

Unklar bis hochriskant

Bewohnt sagt noch nicht, von wem und aufgrund welchen Rechts. Eigentümer, Mieter, Angehörige, Pächter, Untermieter oder sonstige Besitzer haben sehr unterschiedliche Folgen.

Vor dem Gebot prüfen

  • Nutzer und Rechtsgrundlage feststellen
  • Miet-, Pacht- oder Wohnrechte suchen
  • Einzug/Überlassung zeitlich prüfen
  • Gebot erst mit Risikoabschlag freigeben
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ohne geklärte Rechtsgrundlage ist nicht verlässlich zu beurteilen, ob Räumungstitel, Mietrecht, Wohnrechte oder andere Besitzrechte greifen.
In der Praxis
Zugang, Übergabe, Ertrag, Sanierung und Zeitplan bleiben offen, solange Nutzer und Rechtsgrundlage nicht eindeutig sind.
Für das Gebot
Bis zur Klärung wie Hochrisiko bewerten, nicht wie frei verfügbar.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0007 K 0189/2016
Amtsgericht
Neuruppin
Bundesland
Brandenburg

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
09.12.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Bewohnt
Besichtigungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
1.601.000 €
Grundstücksfläche
24.144 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Am Großen Zechliner See
Hausnummer
1
PLZ
16835
Ort
Rheinsberg
Stadtteil
Kagar
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 3 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ostprignitz-Ruppin, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 16.09.2026, 01:15