KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert wird ein 403 m² großes, unbebautes Baugrundstück (Flurstück 1468/18) im Auweg 1a im Ortsteil Saxberg der Gemeinde Sinzing. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 117.000 € und basiert auf einem Bodenrichtwert von 300 €/m² abzüglich noch anfallender Entwässerungs- und Anschlussbeiträge in Höhe von insgesamt 4.372 €. Für das Areal besteht Baurecht nach § 34 BauGB im Rahmen eines allgemeinen Wohngebiets; ein früher positiv beschiedener Bauvorbescheid für ein Einfamilienhaus (U+E) ist inzwischen erloschen. Die Erschließungsleitungen liegen in der anliegenden asphaltierten Straße bereit, die Hausanschlüsse auf dem Grundstück selbst müssen vom Erwerber hergestellt werden. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft am Amtsgericht Regensburg geführt.
Biet-Score
Risikoreich
Fazit der KI
Das Baugrundstück in Sinzing-Saxberg eignet sich insbesondere für private Bauherren oder Bauträger, die ein Einfamilienhaus in naturnaher Lage nahe Regensburg realisieren möchten. Zu berücksichtigen sind neben dem Gebot die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse sowie der bauliche Mehraufwand durch die Hanglage mit rund 3,8 m Höhenunterschied. Zudem ist zu beachten, dass der frühere Vorbescheid abgelaufen ist und eine neue Baugenehmigung erwirkt werden muss, wenngleich das Grundstück nach § 34 BauGB grundsätzlich baureif ist.
Chancen
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Bewertungsobjekt umfasst das Flurstück 1468/18 der Gemarkung Viehhausen mit einer Grundstücksfläche von 403 m² in der Gemeinde Sinzing, Ortsteil Saxberg. Das Grundstück liegt am Ende einer Stichstraße im Auweg 1a in einem gewachsenen Wohngebiet, das von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Die infrastrukturelle Anbindung an das etwa 8 km entfernte Regensburg ist über die Autobahn A3 (Auffahrt Sinzing in ca. 6,5 km) sowie über Busverbindungen ab der Haltestelle Bergmatting gewährleistet. Umfassende Einkaufsmöglichkeiten und Schulen befinden sich im Hauptort Sinzing (ca. 6 km) oder in Nittendorf (ca. 7,5 km). Es handelt sich um ein unbebautes, baureifes Grundstück mit grob trapezförmigem Zuschnitt (mittlere Maße ca. 31 m x 12 m) in ausgeprägter Südwesthanglage mit einer Höhendifferenz von circa 3,8 m. Öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanal, Wasser, Strom, Telekommunikation) liegen in der ausgebauten Gemeindestraße an, sind jedoch noch nicht auf das Flurstück verlegt worden. Für das Grundstück existiert kein qualifizierter Bebauungsplan; die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB im Rahmen der Ausweisung als allgemeines Wohngebiet im Flächennutzungsplan. Ein im April 2009 gemeindlich befürworteter Bauvorbescheid für ein Wohnhaus in Hangbebauung (Untergeschoss plus Erdgeschoss) ist formell erloschen, zeigt jedoch die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit auf. Das Grundbuch weist in Abteilung II lediglich den Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft auf; wertmindernde Dienstbarkeiten oder Altenteilsrechte bestehen nicht. Altlastenverdachtsmomente oder Denkmalschutzauflagen liegen laut Gutachten nicht vor. Als Bieterrisiko verbleibt das für Teilungsversteigerungen typische Antragsrücknahmerecht sowie das Erfordernis einer frischen baurechtlichen Genehmigung. In der Gesamtbetrachtung bietet das Objekt eine interessante Erwerbsgelegenheit für Bauwillige im Speckgürtel von Regensburg. Der Gutachter hat den Bodenwert auf Basis eines Bodenrichtwerts von 300 €/m² (Stichtag 01.01.2024) unter Abzug von 4.372 € für ausstehende Anschluss- und Entwässerungsbeiträge auf marktkonforme 117.000 € beziffert.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
93161 Sinzing, Auweg 1a:, Baureifes Land, positiver Bescheid einer Bauvoranfrage (bereits abgelaufen), Grundstücksgröße: 403 qm
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0001 K 0090/2025
Termin
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
- 04.12.2026 · 08:45 Uhr
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Objekt
- Grundstück
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 117.000 €
- 403 m²
- 403 m²
- 300 €/m²
- 120.900 €403 m² × 300 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Auweg
- 1a
- 93161
- Sinzing
- Saxberg
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 300 €/m²
- 403 m²
- 120.900 €
- 117.000 €
- 0,97
- -3.900 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 9 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt