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TeilungsversteigerungGrundstück in Sinzing, Bayern

Amtsgericht RegensburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 42 Tagen

Fr., 04.12.2026 · 08:45 Uhr

Verkehrswert

117.000 €

Grundstück

403 m²

Auweg 1a, 93161 SinzingKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Versteigert wird ein 403 m² großes, unbebautes Baugrundstück (Flurstück 1468/18) im Auweg 1a im Ortsteil Saxberg der Gemeinde Sinzing. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 117.000 € und basiert auf einem Bodenrichtwert von 300 €/m² abzüglich noch anfallender Entwässerungs- und Anschlussbeiträge in Höhe von insgesamt 4.372 €. Für das Areal besteht Baurecht nach § 34 BauGB im Rahmen eines allgemeinen Wohngebiets; ein früher positiv beschiedener Bauvorbescheid für ein Einfamilienhaus (U+E) ist inzwischen erloschen. Die Erschließungsleitungen liegen in der anliegenden asphaltierten Straße bereit, die Hausanschlüsse auf dem Grundstück selbst müssen vom Erwerber hergestellt werden. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft am Amtsgericht Regensburg geführt.

39

Biet-Score

Risikoreich · 39 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 15 % unter dem Verkehrswert – nur mit Expertise

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Baugrundstück in Sinzing-Saxberg eignet sich insbesondere für private Bauherren oder Bauträger, die ein Einfamilienhaus in naturnaher Lage nahe Regensburg realisieren möchten. Zu berücksichtigen sind neben dem Gebot die Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse sowie der bauliche Mehraufwand durch die Hanglage mit rund 3,8 m Höhenunterschied. Zudem ist zu beachten, dass der frühere Vorbescheid abgelaufen ist und eine neue Baugenehmigung erwirkt werden muss, wenngleich das Grundstück nach § 34 BauGB grundsätzlich baureif ist.

Chancen

6

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 2 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Bewertungsobjekt umfasst das Flurstück 1468/18 der Gemarkung Viehhausen mit einer Grundstücksfläche von 403 m² in der Gemeinde Sinzing, Ortsteil Saxberg. Das Grundstück liegt am Ende einer Stichstraße im Auweg 1a in einem gewachsenen Wohngebiet, das von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Die infrastrukturelle Anbindung an das etwa 8 km entfernte Regensburg ist über die Autobahn A3 (Auffahrt Sinzing in ca. 6,5 km) sowie über Busverbindungen ab der Haltestelle Bergmatting gewährleistet. Umfassende Einkaufsmöglichkeiten und Schulen befinden sich im Hauptort Sinzing (ca. 6 km) oder in Nittendorf (ca. 7,5 km). Es handelt sich um ein unbebautes, baureifes Grundstück mit grob trapezförmigem Zuschnitt (mittlere Maße ca. 31 m x 12 m) in ausgeprägter Südwesthanglage mit einer Höhendifferenz von circa 3,8 m. Öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanal, Wasser, Strom, Telekommunikation) liegen in der ausgebauten Gemeindestraße an, sind jedoch noch nicht auf das Flurstück verlegt worden. Für das Grundstück existiert kein qualifizierter Bebauungsplan; die Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB im Rahmen der Ausweisung als allgemeines Wohngebiet im Flächennutzungsplan. Ein im April 2009 gemeindlich befürworteter Bauvorbescheid für ein Wohnhaus in Hangbebauung (Untergeschoss plus Erdgeschoss) ist formell erloschen, zeigt jedoch die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit auf. Das Grundbuch weist in Abteilung II lediglich den Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft auf; wertmindernde Dienstbarkeiten oder Altenteilsrechte bestehen nicht. Altlastenverdachtsmomente oder Denkmalschutzauflagen liegen laut Gutachten nicht vor. Als Bieterrisiko verbleibt das für Teilungsversteigerungen typische Antragsrücknahmerecht sowie das Erfordernis einer frischen baurechtlichen Genehmigung. In der Gesamtbetrachtung bietet das Objekt eine interessante Erwerbsgelegenheit für Bauwillige im Speckgürtel von Regensburg. Der Gutachter hat den Bodenwert auf Basis eines Bodenrichtwerts von 300 €/m² (Stichtag 01.01.2024) unter Abzug von 4.372 € für ausstehende Anschluss- und Entwässerungsbeiträge auf marktkonforme 117.000 € beziffert.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

93161 Sinzing, Auweg 1a:, Baureifes Land, positiver Bescheid einer Bauvoranfrage (bereits abgelaufen), Grundstücksgröße: 403 qm

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges Verkehrswertgutachten aus Februar 2026 für ein unbebautes Baugrundstück nebst amtlicher Bekanntmachung und Bietinformationen vorhanden.
  • Vollständige Begehung des unbebauten Flurstücks durch den Sachverständigen am 28.01.2026 durchgeführt.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben19 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0001 K 0090/2025
Amtsgericht
Regensburg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
04.12.2026 · 08:45 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
117.000 €
Grundstücksfläche
403 m²
Anteilige Grundstücksfläche
403 m²
Bodenrichtwert
300 €/m²
Anteiliger Bodenwert
120.900 €403 m² × 300 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Auweg
Hausnummer
1a
PLZ
93161
Ort
Sinzing
Stadtteil
Saxberg
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 6 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 36-37
Bodenrichtwert
300 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
403 m²
Anteiliger Bodenwert
120.900 €
Verkehrswert
117.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
0,97
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
-3.900 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 36-37 · Stichtag 01.01.2024

Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.

Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.
Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert120.900 €
Verkehrswert117.000 €
Zone
Wohngebiet - Baureifes Land (Saxberg)
Rechenweg
Flächenanteil
403 m² Gesamtgrundstück = 403 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
403 m² × 300 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
290 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
290 €/m² / 300 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
117.000 € − 120.900 € = -3.900 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Regensburg, Landkreis.

Eher RückenwindHohe Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 9 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 20.10.2026, 07:55