KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein 3.926 m² großes Gewerbegrundstück im Lohmühlenweg 22 in 99326 Stadtilm mit einem gerichtlich festgesetzten Verkehrswert von 110.000,00 €. Das Anwesen ist mit einer ca. 1970 errichteten, eingeschossigen Gewerbehalle (ca. 515 m² Nutzfläche) nebst diversen Anbauten, Überdachungen, Gartenhaus und Fertiggarage bebaut. Nach einer Umnutzung um 2016 bestehen erhebliche Abnutzungserscheinungen sowie Unrat- und Müllansammlungen. Da Teile des Gebäudes ohne Genehmigung bewohnt werden und nicht zugänglich waren, konnte nur eine Teilbesichtigung stattfinden. Die gesetzlichen Wertgrenzen (§§ 74a, 85a ZVG) sind für den anstehenden Termin am 10.12.2026 aufgehoben.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Die Liegenschaft eignet sich primär für handwerkliche Betriebe, Gewerbetreibende oder risikobereite Investoren mit Erfahrung in der Sanierung und Neuausrichtung gewerblicher Objekte. Das Wertsteigerungspotenzial basiert auf der großzügigen Grundstücks- und Nutzfläche sowie dem niedrigen Verkehrswert. Demgegenüber stehen signifikante Risiken durch die unbefugte Wohnnutzung, den unklaren Innenzustand des nordöstlichen Gebäudeteils und anfallende Räumungs- sowie Entsorgungskosten. Vor Gebotsabgabe sollte eine juristische Prüfung bezüglich Räumung und baurechtlicher Gewerbegenehmigung erfolgen.
Chancen
Großzügiges Gewerbegrundstück mit 3.926 m² Grundstücksfläche in verkehrsgünstiger Lage im Städtedreieck Erfurt-Arnstadt-Ilmenau.
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Stadtilm (Lohmühlenweg 22) in einer als Sackgasse endenden Straße. Die Umgebung ist durch Gewerbebetriebe sowie die örtliche Kläranlage geprägt. Die Kleinstadt Stadtilm verfügt über eine gute regionale Anbindung an die A 71 sowie an die Zentren Erfurt, Arnstadt und Ilmenau. Das Grundstück umfasst 3.926 m² und ist mit einer ca. 1970 erbauten, eingeschossigen Gewerbehalle (ca. 515 m² Nutzfläche), einem rückseitigen Anbau (ca. 66 m²), Überdachungen (ca. 75 m²), einem Gartenhaus (ca. 50 m²), einer Garage (ca. 13 m²) sowie befestigten Außenanlagen bebaut. Das Hallengebäude wurde um 2016 im Zuge einer Umnutzung teilsaniert und modernisiert. Während der besichtigte südwestliche Trakt isolierverglaste Fenster, Fliesenböden, WCs und eine Feststoffheizung aufweist, zeigt das Gesamtobjekt infolge längeren Leerstands und mangelhafter Pflege erhebliche Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen. Auf dem Gelände und im Gebäude lagern größere Mengen Unrat, Schrott, Hausrat und Baustoffe, die entsorgt werden müssen. Zudem besteht das Risiko, dass nicht genehmigte bauliche Anbauten rückgebaut werden müssen. Rechtlich und baurechtlich ist festzuhalten, dass eine Wohnnutzung nicht genehmigt ist; zulässig ist allein eine gewerbliche Nutzung. Gleichwohl wird der nordöstliche Gebäudeteil bereichsweise unberechtigt bewohnt, weshalb dem Sachverständigen dort der Zutritt verwehrt wurde. Ein potenzieller Ersteher muss mit Räumungsmaßnahmen rechnen. Ein wesentlicher Bestandteilshinweis: Die Photovoltaikanlage fällt nicht in die Versteigerungsmasse. Im Grundbuch eingetragene Belastungen oder Altlastenverdachte wurden in den vorliegenden Dokumenten nicht gesondert ausgewiesen. Fazit: Das Objekt bietet Handwerkern und Projektentwicklern durch das günstige Verkehrswertniveau von 110.000,00 € und den Wegfall der Wertgrenzen (§ 85a ZVG) Einstiegschancen. Die bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich Räumung, Rückbau und Sanierung erfordern jedoch eine konservative Kalkulation der Folgekosten.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Vermutlich bewohnt
- Teilweise Innenbesichtigung
gewerblich zu nutzendes Grundstück; mit eingeschossiger Gewerbehalle, 545 m², nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut, Bj. um 1970, Umnutzung und Modernisierung 2016, mit Anbau, 66 m² ; Überdachung/Lager, 75 m², Holzkonstruktion, Pultdach mit Profilblechabdeckung; Gartenhaus o.ä., 50 m², vmtl. Holzkonstruktion, Pultdach mit Abdichtung; Fertigteilgarage, 13 m²; Außenanlage: Terrasse mit Betonsteinpflasterung 59 m², sowie Fahrspuren mit Schotterdecke als Wegbefestigungen, verwilderte Grünanlagen mit Wiese, Rasen, Büsche, Maschendrahtzaun als Einfriedung; allg. erhebliche Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen; nur teilweise innenbesichtigt, teilweise ohne bekannte Vermietung bewohnt und eigengenutzt, südwestlicher Gebäudeteil leerstehend
Belegung
vermutlich bewohnt
Die Datenlage zeigt ein Belegungssignal, aber keine gesicherte Besitzlage. Das ist ein Warnsignal, keine belastbare Tatsache.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- BHW Bausparkasse AG Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
- 10.12.2026 · 10:00 Uhr
!
Objekt
- Grundstück
- Vermutlich bewohnt
- Teilweise Innenbesichtigung
- 1970
Flächen & Wert
- 110.000 €
- 515 m²
- 3.926 m²
Lage
Karte- Lohmühlenweg
- 22
- 99326
- Stadtilm
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 10. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.