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ZwangsversteigerungGrundstück in Stadtilm, Thüringen

Amtsgericht ArnstadtAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 44 Tagen

Do., 10.12.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

110.000 €

Nutzfläche

515 m²

Grundstück

3.926 m²

Baujahr

1970

Lohmühlenweg 22, 99326 StadtilmKarteGoogle Maps
Belegung: vermutlich bewohnt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · Bj. 1970 · vermutlich bewohnt

Zum Aufruf kommt ein 3.926 m² großes Gewerbegrundstück im Lohmühlenweg 22 in 99326 Stadtilm mit einem gerichtlich festgesetzten Verkehrswert von 110.000,00 €. Das Anwesen ist mit einer ca. 1970 errichteten, eingeschossigen Gewerbehalle (ca. 515 m² Nutzfläche) nebst diversen Anbauten, Überdachungen, Gartenhaus und Fertiggarage bebaut. Nach einer Umnutzung um 2016 bestehen erhebliche Abnutzungserscheinungen sowie Unrat- und Müllansammlungen. Da Teile des Gebäudes ohne Genehmigung bewohnt werden und nicht zugänglich waren, konnte nur eine Teilbesichtigung stattfinden. Die gesetzlichen Wertgrenzen (§§ 74a, 85a ZVG) sind für den anstehenden Termin am 10.12.2026 aufgehoben.

57

Biet-Score

Ausgeglichen · 57 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Liegenschaft eignet sich primär für handwerkliche Betriebe, Gewerbetreibende oder risikobereite Investoren mit Erfahrung in der Sanierung und Neuausrichtung gewerblicher Objekte. Das Wertsteigerungspotenzial basiert auf der großzügigen Grundstücks- und Nutzfläche sowie dem niedrigen Verkehrswert. Demgegenüber stehen signifikante Risiken durch die unbefugte Wohnnutzung, den unklaren Innenzustand des nordöstlichen Gebäudeteils und anfallende Räumungs- sowie Entsorgungskosten. Vor Gebotsabgabe sollte eine juristische Prüfung bezüglich Räumung und baurechtlicher Gewerbegenehmigung erfolgen.

Chancen

5
  • Großzügiges Gewerbegrundstück mit 3.926 m² Grundstücksfläche in verkehrsgünstiger Lage im Städtedreieck Erfurt-Arnstadt-Ilmenau.

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Stadtilm (Lohmühlenweg 22) in einer als Sackgasse endenden Straße. Die Umgebung ist durch Gewerbebetriebe sowie die örtliche Kläranlage geprägt. Die Kleinstadt Stadtilm verfügt über eine gute regionale Anbindung an die A 71 sowie an die Zentren Erfurt, Arnstadt und Ilmenau. Das Grundstück umfasst 3.926 m² und ist mit einer ca. 1970 erbauten, eingeschossigen Gewerbehalle (ca. 515 m² Nutzfläche), einem rückseitigen Anbau (ca. 66 m²), Überdachungen (ca. 75 m²), einem Gartenhaus (ca. 50 m²), einer Garage (ca. 13 m²) sowie befestigten Außenanlagen bebaut. Das Hallengebäude wurde um 2016 im Zuge einer Umnutzung teilsaniert und modernisiert. Während der besichtigte südwestliche Trakt isolierverglaste Fenster, Fliesenböden, WCs und eine Feststoffheizung aufweist, zeigt das Gesamtobjekt infolge längeren Leerstands und mangelhafter Pflege erhebliche Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen. Auf dem Gelände und im Gebäude lagern größere Mengen Unrat, Schrott, Hausrat und Baustoffe, die entsorgt werden müssen. Zudem besteht das Risiko, dass nicht genehmigte bauliche Anbauten rückgebaut werden müssen. Rechtlich und baurechtlich ist festzuhalten, dass eine Wohnnutzung nicht genehmigt ist; zulässig ist allein eine gewerbliche Nutzung. Gleichwohl wird der nordöstliche Gebäudeteil bereichsweise unberechtigt bewohnt, weshalb dem Sachverständigen dort der Zutritt verwehrt wurde. Ein potenzieller Ersteher muss mit Räumungsmaßnahmen rechnen. Ein wesentlicher Bestandteilshinweis: Die Photovoltaikanlage fällt nicht in die Versteigerungsmasse. Im Grundbuch eingetragene Belastungen oder Altlastenverdachte wurden in den vorliegenden Dokumenten nicht gesondert ausgewiesen. Fazit: Das Objekt bietet Handwerkern und Projektentwicklern durch das günstige Verkehrswertniveau von 110.000,00 € und den Wegfall der Wertgrenzen (§ 85a ZVG) Einstiegschancen. Die bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich Räumung, Rückbau und Sanierung erfordern jedoch eine konservative Kalkulation der Folgekosten.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermutlich bewohnt
Besichtigung
Teilweise Innenbesichtigung

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

gewerblich zu nutzendes Grundstück; mit eingeschossiger Gewerbehalle, 545 m², nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut, Bj. um 1970, Umnutzung und Modernisierung 2016, mit Anbau, 66 m² ; Überdachung/Lager, 75 m², Holzkonstruktion, Pultdach mit Profilblechabdeckung; Gartenhaus o.ä., 50 m², vmtl. Holzkonstruktion, Pultdach mit Abdichtung; Fertigteilgarage, 13 m²; Außenanlage: Terrasse mit Betonsteinpflasterung 59 m², sowie Fahrspuren mit Schotterdecke als Wegbefestigungen, verwilderte Grünanlagen mit Wiese, Rasen, Büsche, Maschendrahtzaun als Einfriedung; allg. erhebliche Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen; nur teilweise innenbesichtigt, teilweise ohne bekannte Vermietung bewohnt und eigengenutzt, südwestlicher Gebäudeteil leerstehend

Hinweise zur Datenlage
  • Die Daten stützen sich auf die amtliche Bekanntmachung, die Termins-Deckseite sowie das 7-seitige Exposé der Sachverständigen. Ein vollständiges Gutachten liegt nicht vor.
  • Eingeschränkte Besichtigungsqualität: Nur Teilbesichtigung des südwestlichen Bereichs möglich; der nordöstliche Trakt wurde wegen Zutrittsverweigerung nicht von innen besichtigt.

Belegung

vermutlich bewohnt

VermutungHochriskant

Die Datenlage zeigt ein Belegungssignal, aber keine gesicherte Besitzlage. Das ist ein Warnsignal, keine belastbare Tatsache.

Unbefugte Nutzung dokumentiert

In den Unterlagen ist eine Nutzung ohne Miet- oder Nutzungsrecht vermerkt (z. B. Hausbesetzung). Der Zuschlagsbeschluss ist zwar Räumungstitel gegen Besitzer ohne bestehen bleibendes Recht (§ 93 ZVG) — die Vollstreckung gegen unbekannte oder wechselnde Personen kann sich aber verzögern und zusätzliche gerichtliche Schritte erfordern. Zeit- und Kostenpuffer für Räumung und Objektsicherung einplanen.

Vor dem Gebot prüfen

  • Belegungssignal aus Quelle prüfen
  • Nutzerkreis eingrenzen
  • Lastenverzeichnis und Grundbuch auf Rechte prüfen
  • Zeit- und Kostenreserve erhöhen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ob Miete, Eigentümerbelegung oder ein sonstiges Recht vorliegt, muss vor dem Gebot getrennt geklärt werden.
In der Praxis
Alle operativen Annahmen bleiben fragil: Zugang, Räumung, Zustand, Schlüssel und mögliche Schäden.
Für das Gebot
Rot-orange kalkulieren: Unsicherheit plus mögliche Belegung rechtfertigen einen klaren Abschlag.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 24
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
K 0006/2025
Amtsgericht
Arnstadt
Bundesland
Thüringen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Antragsteller (Gläubiger)
BHW Bausparkasse AG (Bank)Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
10.12.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermutlich bewohnt
Besichtigungsstatus
Teilweise Innenbesichtigung
Baujahr
1970

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
110.000 €
Nutzfläche
515 m²
Grundstücksfläche
3.926 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Lohmühlenweg
Hausnummer
22
PLZ
99326
Ort
Stadtilm

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 5 Angaben

Erbbaurecht
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 5 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Dämmungsstatus
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Ilm-Kreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 10. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 12.09.2026, 02:29