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ZwangsversteigerungGrundstück in Sulzbach-Rosenberg, Bayern

Amtsgericht AmbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 104 Tagen

Do., 04.02.2027 · 10:30 Uhr

Verkehrswert

1.600 €

Grundstück

550 m²

Am Berg, 92237 Sulzbach-RosenbergKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Gegenstand des Verfahrens ist eine unbebaute Waldfläche mit einer Größe von 550 m² in Sulzbach-Rosenberg (Ortsteil Etzmannshof). Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.600,00 Euro und entspricht rund 2,91 Euro je Quadratmeter. Das unregelmäßig zugeschnittene Flurstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets und weist keinerlei Bauerwartung auf. Eine maßgebliche Besonderheit stellt die Lage im Einwirkungsbereich des ehemaligen Untertagebergbaus dar, aufgrund derer die Gefahr von Bodensetzungen besteht. Die Erschließung erfolgt über einen nicht befestigten, überwiegend bekesten Wirtschaftsweg.

47

Biet-Score

Vorsicht · 47 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich aufgrund der geringen Flächengröße von 550 m² und der forstwirtschaftlichen Zweckbestimmung praktisch ausschließlich für angrenzende Waldbesitzer zur Arrondierung oder Liebhaber von Waldparzellen. Aus Anlegersicht besteht abgesehen von forstlichem Aufwuchs kein Wertsteigerungspotenzial, zumal eine bauliche Entwicklung planungsrechtlich ausgeschlossen ist. Zudem muss die dokumentierte Bergschadensgefahr mit potenziellen Setzungsrisiken einkalkuliert werden.

Chancen

4
  • Erschließung für forstwirtschaftliche Zwecke über einen bekiesten Wirtschaftsweg vorhanden.

  • Bestehender Waldbestand ist im ermittelten Bodenwertansatz bereits enthalten.

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu 2 benannte Wertanpassungen im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das unbebaute Flurstück 1646/2 der Gemarkung Großalbershof mit einer Fläche von 550 m², gelegen in der Flur Am Berg im Ortsteil Etzmannshof der Stadt Sulzbach-Rosenberg. Die Lagequalität ist ortstypisch für forstwirtschaftliche Flächen. Das Grundstück wird von nordöstlicher und südwestlicher Seite über einen nicht befestigten, überwiegend bekiesten Land- und Forstwirtschaftsweg erschlossen. Die Topografie ist wellig und leicht nach Nordwesten abfallend, der Zuschnitt unregelmäßig bei einer Tiefe von 6,0 bis 12,0 m und einer Breite von 10,0 bis 35,0 m. Das Grundstück ist mit forstwirtschaftlichem Baumbestand bestockt und liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets Katzenbergl mit Bruchgebiet nördlich von Sulzbach. Der Flächennutzungsplan weist das Areal als Wald sowie als Fläche aus, unter der der Bergbau umging. Eine Bauerwartung besteht ausdrücklich nicht. Der Sachverständige hat auf Basis von drei Kaufpreisen für Waldflächen einen vorläufigen Bodenwert von 3,00 Euro/m² angesetzt und hiervon einen pauschalen Sicherheitsabschlag von 5 % wegen Bergschadensgefahr in Abzug gebracht, woraus der gerundete Verkehrswert von 1.600,00 Euro (ca. 2,91 Euro/m²) resultiert. Rechtlich sind in Abteilung II des Grundbuchs keine das Grundstück dauerhaft belastenden Dienstbarkeiten eingetragen. Das Altlastenkataster weist keine Eintragungen für das Flurstück auf. Das wesentliche Risiko resultiert aus den ehemaligen Untertagebergbau-Aktivitäten, da in der Umgebung bereits Gelände- und Bodeneinbrüche verzeichnet wurden. Ein Erwerb kommt im Ergebnis im Wesentlichen für Eigentümer angrenzender forstwirtschaftlicher Parzellen zur Arrondierung oder für Personen in Betracht, die Brennholz für den Eigenbedarf gewinnen möchten. Als eigenständiges Renditeobjekt ist die Parzelle aufgrund der winzigen Größe und des bestehenden Bergschadensrisikos ungeeignet.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Amberg von Degelsdorf Gemarkung: Großalbershof Flurstück: 1646/2 Wirtschaftsart und Lage: Bruchfedl Anschrift: Am Berg Hektar: 0,0550 Blatt: 264 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Waldfläche mit ca. 550 m² Grundstücksgröße; Erschließung über einen nicht befestigten Land- und Forstwirtschaftsweg; das Grundstück befindet sich im Einwirkungsbereich des ehemaligen Untertagebergbaus; im Flächennutzungsplan als Fläche, unter der der Bergbau umging, dargestellt;

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständiges Gutachten vom 11.05.2026 (Stichtag 21.07.2025) sowie amtliche Bekanntmachung und Deckseite vorhanden. Sehr konsistente Datenlage.
  • Das Grundstück wurde am 21.07.2025 vor Ort von außen in Augenschein genommen.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 26
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0001 K 0045/2024
Amtsgericht
Amberg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
04.02.2027 · 10:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
1.600 €
Grundstücksfläche
550 m²
Anteilige Grundstücksfläche
550 m²
Bodenrichtwert
1 €/m²
Anteiliger Bodenwert
495 €550 m² × 1 €/m² · MEA 100 %

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Am Berg
PLZ
92237
Ort
Sulzbach-Rosenberg
Stadtteil
Etzmannshof

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 5 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Verkehrswert je m² (lt. Gutachten)
Wertermittlungsstichtag

Rechte 6 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 2 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

KI/Gutachten · Gutachten S. 18
Bodenrichtwert
1 €/m²
aus dem Gutachten
Anteilige Bodenfläche
550 m²
Anteiliger Bodenwert
495 €
Verkehrswert
1.600 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
3,23
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
1.105 €

Quelle: KI/Gutachten · Gutachten S. 18 · Stichtag 01.01.2024

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert495 €
Gebäude / Wohnung1.105 €
Verkehrswert1.600 €
Zone
5103
Rechenweg
Flächenanteil
550 m² Gesamtgrundstück = 550 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
550 m² × 1 €/m² · MEA 100 %
Verkehrswert je m² Boden
3 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
3 €/m² / 1 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
1.600 € − 495 € = 1.105 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Amberg-Sulzbach, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 20.10.2026, 23:05