ZwangsversteigerungGrundstück in Sulzbach-Rosenberg, Bayern
Versteigerungstermin
in 104 TagenDo., 04.02.2027 · 10:30 Uhr
Verkehrswert
1.600 €
Grundstück
550 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Gegenstand des Verfahrens ist eine unbebaute Waldfläche mit einer Größe von 550 m² in Sulzbach-Rosenberg (Ortsteil Etzmannshof). Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.600,00 Euro und entspricht rund 2,91 Euro je Quadratmeter. Das unregelmäßig zugeschnittene Flurstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets und weist keinerlei Bauerwartung auf. Eine maßgebliche Besonderheit stellt die Lage im Einwirkungsbereich des ehemaligen Untertagebergbaus dar, aufgrund derer die Gefahr von Bodensetzungen besteht. Die Erschließung erfolgt über einen nicht befestigten, überwiegend bekesten Wirtschaftsweg.
Biet-Score
Vorsicht
Fazit der KI
Das Objekt eignet sich aufgrund der geringen Flächengröße von 550 m² und der forstwirtschaftlichen Zweckbestimmung praktisch ausschließlich für angrenzende Waldbesitzer zur Arrondierung oder Liebhaber von Waldparzellen. Aus Anlegersicht besteht abgesehen von forstlichem Aufwuchs kein Wertsteigerungspotenzial, zumal eine bauliche Entwicklung planungsrechtlich ausgeschlossen ist. Zudem muss die dokumentierte Bergschadensgefahr mit potenziellen Setzungsrisiken einkalkuliert werden.
Chancen
Erschließung für forstwirtschaftliche Zwecke über einen bekiesten Wirtschaftsweg vorhanden.
Bestehender Waldbestand ist im ermittelten Bodenwertansatz bereits enthalten.
Risiken
Ausführliches Dossier
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das unbebaute Flurstück 1646/2 der Gemarkung Großalbershof mit einer Fläche von 550 m², gelegen in der Flur Am Berg im Ortsteil Etzmannshof der Stadt Sulzbach-Rosenberg. Die Lagequalität ist ortstypisch für forstwirtschaftliche Flächen. Das Grundstück wird von nordöstlicher und südwestlicher Seite über einen nicht befestigten, überwiegend bekiesten Land- und Forstwirtschaftsweg erschlossen. Die Topografie ist wellig und leicht nach Nordwesten abfallend, der Zuschnitt unregelmäßig bei einer Tiefe von 6,0 bis 12,0 m und einer Breite von 10,0 bis 35,0 m. Das Grundstück ist mit forstwirtschaftlichem Baumbestand bestockt und liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets Katzenbergl mit Bruchgebiet nördlich von Sulzbach. Der Flächennutzungsplan weist das Areal als Wald sowie als Fläche aus, unter der der Bergbau umging. Eine Bauerwartung besteht ausdrücklich nicht. Der Sachverständige hat auf Basis von drei Kaufpreisen für Waldflächen einen vorläufigen Bodenwert von 3,00 Euro/m² angesetzt und hiervon einen pauschalen Sicherheitsabschlag von 5 % wegen Bergschadensgefahr in Abzug gebracht, woraus der gerundete Verkehrswert von 1.600,00 Euro (ca. 2,91 Euro/m²) resultiert. Rechtlich sind in Abteilung II des Grundbuchs keine das Grundstück dauerhaft belastenden Dienstbarkeiten eingetragen. Das Altlastenkataster weist keine Eintragungen für das Flurstück auf. Das wesentliche Risiko resultiert aus den ehemaligen Untertagebergbau-Aktivitäten, da in der Umgebung bereits Gelände- und Bodeneinbrüche verzeichnet wurden. Ein Erwerb kommt im Ergebnis im Wesentlichen für Eigentümer angrenzender forstwirtschaftlicher Parzellen zur Arrondierung oder für Personen in Betracht, die Brennholz für den Eigenbedarf gewinnen möchten. Als eigenständiges Renditeobjekt ist die Parzelle aufgrund der winzigen Größe und des bestehenden Bergschadensrisikos ungeeignet.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Amberg von Degelsdorf Gemarkung: Großalbershof Flurstück: 1646/2 Wirtschaftsart und Lage: Bruchfedl Anschrift: Am Berg Hektar: 0,0550 Blatt: 264 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Waldfläche mit ca. 550 m² Grundstücksgröße; Erschließung über einen nicht befestigten Land- und Forstwirtschaftsweg; das Grundstück befindet sich im Einwirkungsbereich des ehemaligen Untertagebergbaus; im Flächennutzungsplan als Fläche, unter der der Bergbau umging, dargestellt;
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 1 €/m²
- 550 m²
- 495 €
- 1.600 €
- 3,23
- 1.105 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte