ZwangsversteigerungGrundstück in Sulzbach-Rosenberg, Bayern
Versteigerungstermin
in 103 TagenDo., 04.02.2027 · 13:00 Uhr
Verkehrswert
5.700 €
Grundstück
114 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert wird ein 114 m² großes, unbebautes Grundstück (Flurstück 568/26) in der Straße Am Eichelberg im Stadtteil Tafelberg von Sulzbach-Rosenberg. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 5.700 € (50 €/m²). Das Grundstück weist einen extrem schmalen, langgestreckten Zuschnitt auf (Breite lediglich ca. 2,5 m bei 44 bis 47 m Länge) und ist nach Lage, Form und Größe nicht selbstständig bebaubar. Zudem besteht eine gesetzliche Duldungspflicht für ein Notwegerecht gemäß § 917 BGB zugunsten der Garagenzeile des Nachbargrundstücks. Vor diesem Hintergrund eignet sich das Objekt im Wesentlichen nur für direkte Anlieger oder als untergeordnete Arrondierungsfläche.
Biet-Score
Vorsicht
Fazit der KI
Der Erwerb dieser Liegenschaft kommt im Grunde ausschließlich für die direkten Grenznachbarn in Betracht, die an einer Arrondierung oder der rechtlichen Absicherung ihrer Zufahrtsverhältnisse interessiert sind. Für freie Kapitalanleger oder Projektentwickler bietet das Grundstück angesichts der absoluten Unbebaubarkeit (Breite ca. 2,5 m) und der bestehenden Notwegeduldungspflicht kein tragfähiges Entwicklungspotenzial. Ein Gebot sollte daher nur unter Berücksichtigung dieser starken Nutzungsrestriktionen abgegeben werden.
Chancen
Günstiger Einstiegspreis durch einen niedrigen Verkehrswert von insgesamt 5.700 €
Potenzieller Nutzwert zur Arrondierung oder Grenzregulierung für unmittelbar angrenzende Grundstückseigentümer
Gesetzlicher Anspruch auf eine Notwegerente nach § 917 Abs. 2 BGB gegenüber dem begünstigten Nachbarn
Risiken
Fehlende direkte Erschließung mit Versorgungsmedien wie Wasser, Kanal, Gas, Strom oder Telekommunikation
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Verfahrens ist ein unbebautes Grundstück (Flurstück 568/26 der Gemarkung Rosenberg) mit einer Größe von 114 m² in 92237 Sulzbach-Rosenberg, gelegen in der Straße Am Eichelberg im Ortsteil Tafelberg. Das Grundstück befindet sich am südöstlichen Ende einer privaten, nicht öffentlich gewidmeten Erschließungsstraße. Die Mikrolage ist durch eine gewachsene ein- bis dreigeschossige Wohnbebauung geprägt; Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Bushaltestellen sind in fußläufiger beziehungsweise kurzer Fahrdistanz erreichbar. Das Bewertungsgrundstück ist trapezförmig zugeschnitten und weist bei einer Länge von ca. 44,0 m bis 47,0 m eine durchgehende Breite von lediglich rund 2,5 m auf. Es ist unbefestigt, leicht nach Nordwesten geneigt und frei von eigener Bebauung. Anschlüsse an Versorgungsleitungen (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon) sind auf dem Grundstück nicht vorhanden. Aufgrund dieser geometrischen Gegebenheiten ist die Fläche für eine eigenständige bauliche Nutzung völlig unzureichend und wurde vom Gutachter als Rohbauland klassifiziert. Rechtlich besteht eine Duldungspflicht für ein gesetzliches Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 BGB, da die Garagenzeile des nordöstlichen Nachbargrundstücks (Flurstück 568/23) faktisch über diese Fläche angefahren wird. Für das Bewertungsobjekt besteht zwar dem Grunde nach ein Anspruch auf Zahlung einer Notwegerente gemäß § 917 Abs. 2 BGB, deren Barwert wurde vom Gutachter jedoch wegen des niedrigen historischen Bodenwertniveaus und der Restnutzungsdauer der Garagen vernachlässigt. Im Grundbuch sind keine wertmindernden Dienstbarkeiten eingetragen; Altlastenhinweise liegen ausweislich der Auskunft des Landratsamts nicht vor. Der Verkehrswert wurde im Vergleichswertverfahren sachverständig auf 5.700 € festgesetzt, was einem relativen Wert von 50 €/m² entspricht. Ausgehend vom Richtwert für baureifes Land (105 €/m²) wurde ein pauschaler Erschließungskostenabzug von 55 €/m² (6.270 €) in Ansatz gebracht. Eine wirtschaftliche Verwertung ist im Grunde nur im Verbund mit angrenzenden Flurstücken denkbar. Das Objekt empfiehlt sich daher mit deutlichem Vorbehalt primär für Anlieger.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Amberg von Rosenberg Gemarkung Rosenberg Flurstück 568/26 Wirtschaftsart u. Lage Hofraum Anschrift Am Eichelberg Hektar 0,0114 Blatt 3353 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Mit Notwegerecht belastetes, unbebautes Grundstück; als Rohbauland zu beurteilen, da es sich um eine Fläche handelt, die nach den §§ 30, 33 und 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt ist, dessen Erschließung zwar gesichert ist, aber das nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet ist;
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 100 €/m²
- 114 m²
- 11.400 €
- 5.700 €
- 0,50
- -5.700 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte