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Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in TürkheimSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungGrundstück in Türkheim, Bayern

Amtsgericht MemmingenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 11 Tagen

Di., 03.11.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

308.000 €

Grundstück

593 m²

Fellhornstraße 26, 86842 TürkheimKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Grundstück · leerstehend

Zum Aufruf kommt ein unbebautes, baureifes Grundstück mit einer Fläche von 593 m² in Türkheim (Fellhornstraße 26). Das ebene Gelände eignet sich laut Sachverständigengutachten ideal für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus nebst Garage. Das Objekt ist derzeit ungenutzt, miet- und pachtfrei, was für Investoren und Eigennutzer eine hervorragende Ausgangslage darstellt. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 308.000,00 €.

55

Biet-Score

Ausgeglichen · 55 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Dieses Grundstück bietet eine exzellente Gelegenheit für private Bauherren sowie Bauträger, die in einer etablierten Wohnlage von Türkheim ein Einfamilienhaus realisieren möchten. Die sofortige Verfügbarkeit und die ungenutzte, mietfreie Beschaffenheit minimieren das Risiko von Räumungskomplikationen. Vor dem Gebot sollten jedoch die Erschließungskosten und baurechtlichen Vorgaben direkt bei der Gemeinde geprüft werden, da kein vollständiges Gutachten beiliegt. Insgesamt handelt es sich um ein sehr attraktives und risikoarmes Investment im Grundstückssegment.

Chancen

5

Risiken

5
  • Fehlendes detailliertes Gutachten in den Dokumenten schränkt die Vorabprüfung von Bodenbeschaffenheiten ein.

  • Mögliche versteckte Kosten für die finale Erschließung oder etwaige Medienanschlüsse.

  • Bebaubarkeit und Vorgaben des Bebauungsplans müssen eigenverantwortlich bei der Gemeinde geklärt werden.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das zu versteigernde Objekt liegt in der Fellhornstraße 26 in 86842 Türkheim und umfasst das Flurstück 818/24 der Gemarkung Türkheim mit einer Gesamtgröße von 593 m². Das ebene Grundstück weist eine vorteilhafte Geometrie mit einer Breite von ca. 18 m und einer Tiefe von ca. 30 bis 35 m auf. Es ist als baureif eingestuft und eignet sich hervorragend für die Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses mit einer Garage, wodurch es sowohl für Eigennutzer als auch für Bauträger von hohem Interesse ist. Hinsichtlich des Zustands und der Ausstattung handelt es sich um ein komplett unbebautes und ungenutztes Grundstück. Es liegen keine miet- oder pachtrechtlichen Bindungen vor, was eine direkte und unkomplizierte Übernahme nach dem Zuschlag gewährleistet. Erschließungsdetails sowie die genaue Bodenbeschaffenheit sind aus den vorliegenden Dokumenten nicht im Detail entnehmbar, weshalb eine selbstständige Nachfrage bei den lokalen Versorgern und dem Bauamt empfohlen wird. Aus rechtlicher Sicht sind keine wertmindernden Belastungen wie Wohnrechte, Nießbrauch oder Erbbaurechte aus den vorliegenden Bekanntmachungen ersichtlich. Ein Versteigerungsvermerk wurde am 26.01.2026 im Grundbuch eingetragen. Das größte Risiko besteht im Fehlen des detaillierten schriftlichen Verkehrswertgutachtens in den bereitgestellten Unterlagen, weshalb potenzielle Käufer baurechtliche Parameter (wie den Bebauungsplan) eigenverantwortlich verifizieren müssen. Zusammenfassend stellt das Grundstück bei einem Verkehrswert von 308.000,00 € (ca. 519 €/m²) eine erstklassige Investitionsmöglichkeit dar. Die hohe Nachfrage nach Einfamilienhaus-Bauplätzen in dieser Region verspricht eine solide Wertstabilität oder eine profitable Weiterentwicklung.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Laut Gutachten des Sachverständigen: Ort, Lage: 86842 Türkheim, Fellhornstraße 26 Objekt: Unbebautes, baureifes Grundstück (Bauplatz) Grundstück: FlNr. 818/24 Gemarkung Türkheim, Größe 593 m² Grundstücksbreite ca. 18 m, Grundstückstiefe ca. 30 bis 35 m, ebenes Gelände Grundstück eignet sich vorwiegend für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Garage Nutzung: Grundstück ist ungenutzt und nicht vermietet bzw. nicht verpachtet.

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen nur die Deckseite und die amtliche Bekanntmachung vor. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten fehlt.
  • Da es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, ist eine Innenbesichtigung nicht anwendbar. Eine selbstständige Außenbesichtigung ist problemlos möglich.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0002 K 0031/2025
Amtsgericht
Memmingen
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
03.11.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Grundstück
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
308.000 €
Grundstücksfläche
593 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Fellhornstraße
Hausnummer
26
PLZ
86842
Ort
Türkheim

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Unterallgäu, Landkreis.

Eher RückenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 15.07.2026, 21:03