ZwangsversteigerungGrundstück in Warin, Mecklenburg-Vorpommern
Versteigerungstermin
in 81 TagenDi., 12.01.2027 · 09:30 Uhr
Verkehrswert
142.000 €
Nutzfläche
1.415 m²
Grundstück
11.865 m²
Baujahr
1960
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zum Aufruf gelangen zwei benachbarte Grundstücke einer ehemaligen Ziegelei in 19417 Warin mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 11.865 m² und einem festgesetzten Gesamtwert von 142.000 € (nur Einzelausgebote zulässig). Flurstück 329/10 (4.490 m², Verkehrswert 75.500 €) ist mit zwei als Kaltlager nutzbaren Schleppdächern aus dem Jahr ca. 1960 mit rund 1.415 m² Nutzfläche bebaut, verfügt jedoch über keine eigene gesicherte Zufahrt. Flurstück 329/22 (7.375 m², Verkehrswert 66.500 €) umfasst acht Garagen (ca. 1960), Wegeflächen, Grünland sowie einen größeren Teich und einen Graben. Die baulichen Anlagen weisen einen erheblichen Unterhaltungsstau und stark verschlissene Wellasbestdächer auf. Zudem war der massiv ausgebaute Teil des Schleppdaches sowie die Garagenzeile im Ortstermin nicht zugänglich.
Biet-Score
Sehr riskant
Fazit der KI
Das Objektangebot kommt vorrangig für gewerbliche Nutzer, Handwerksbetriebe oder spekulativ orientierte Entwickler infrage, die einen Bedarf an einfachen Lager- und Freiflächen haben. Vor einer Gebotsabgabe wiegen die Risiken jedoch schwer: Insbesondere die fehlende straßenmäßige Erschließung und Zufahrt von Flurstück 329/10, der unklare Innenzustand der verschlossenen Baukörper sowie die Asbestbelastung und der Schwarzbauanteil verlangen erhebliche Vorprüfungen und Sicherheitsabschläge. Ein wirtschaftlicher Erwerb setzt zwingend voraus, dass die Zufahrtsfragen geklärt werden und ein schlüssiges Konzept für den Rückbau oder die Weiternutzung der Altbausubstanz vorliegt.
Chancen
Große Gesamtgrundstücksfläche von zusammen 11.865 m² am östlichen Stadtrand von Warin
Risiken
Ausführliches Dossier
Die zur Versteigerung stehende Liegenschaft befindet sich in 19417 Warin östlich des Ortszentrums an den Straßen Ziegelberg und Bützower Straße (L 031). Sie besteht aus zwei getrennten Buchgrundstücken mit zusammen 11.865 m² Fläche. Das Flurstück 329/10 (4.490 m²) ist mit zwei offenen Schleppdächern einer ehemaligen Ziegelei aus ca. 1960 bebaut, die rund 1.415 m² Kaltlagerfläche bieten. Ein Bereich des westlichen Schleppdaches wurde ohne Baugenehmigung mit Kalksandsteinwänden verschlossen und war nicht zugänglich. Auf dem Flurstück 329/22 (7.375 m²) befinden sich acht massive Garagen (ca. 171 m² BGF), eine Privatstraße, ein Gartenanteil, ein größerer Teich (2.430 m²) sowie ein Graben (150 m²). Der bauliche Zustand der aufstehenden Gebäude ist von erheblichem Unterhaltungsstau geprägt. Die Eindeckungen der Schleppdächer und Garagen bestehen aus stark verschlissenen Wellasbestplatten, das Mauerwerk der Garagen weist teils Rissbildungen auf. Der Gutachter hat die Restnutzungsdauer der Aufbauten pauschal auf 10 Jahre bemessen. Für die Asbestbelastung und Bauschäden wurden im Gutachten substanzielle Abschläge vorgenommen. Die Grundstücke sind planungsrechtlich als bebauungsrechtlicher Außenbereich (§ 35 BauGB) eingestuft, obwohl der Flächennutzungsplan Wohnbaufläche darstellt. Rechtlich und tatsächlich existieren wesentliche Risiken: Flurstück 329/10 grenzt zwar an öffentliche Straßen, liegt jedoch teils im Böschungsbereich und besitzt keine eigene Zufahrt, sondern wurde über Nachbarflurstücke angefahren. Flurstück 329/22 ist in Abteilung II mit einem Gasleitungsrecht zugunsten der HanseGas GmbH sowie einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht zugunsten des Flurstücks 329/9) belastet. Zum Wertermittlungsstichtag wurden Flächen durch Dritte als Lagerplatz und Kfz-Abstellplatz genutzt, formelle Mietverträge bestehen nicht. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf insgesamt 142.000 € (75.500 € für Flurstück 329/10 und 66.500 € für Flurstück 329/22), wobei das Amtsgericht ausdrücklich nur Einzelausgebote zugelassen hat. Eine Investition eignet sich daher nur für Kapitalanleger oder Eigennutzer, die das Erschließungs- und Räumungsrisiko eigenständig lösen können und das Areal langfristig als Kaltlager- oder Arrondierungsfläche entwickeln möchten.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Vermutlich vermietet
- Teilweise Innenbesichtigung
Belegung
vermutlich vermietet
Die Daten deuten auf Vermietung hin, sind aber nicht gesichert. Das ist riskanter als ein bestätigtes Mietverhältnis, weil Parteien, Vertrag und Ertrag offen bleiben.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 30 K 14-25
Termin
- 12.01.2027 · 09:30 Uhr
!
Objekt
- Grundstück
- Vermutlich vermietet
- Teilweise Innenbesichtigung
- 1960
Flächen & Wert
- 142.000 €
- 1.415 m²
- 11.865 m²
- 11.865 m²
- 28 €/m²
- 332.220 €11.865 m² × 28 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Bützower Straße / Ziegelberg
- 19417
- Warin
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 28 €/m²
- 11.865 m²
- 332.220 €
- 142.000 €
- 0,43
- -190.220 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart nicht angegeben
Welche Rechte bestehen bleiben und zum Gebot hinzukommen, hängt davon ab, wer die Versteigerung betreibt. Das steht in der Bekanntmachung und im Gutachten.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 15. Oktober 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.