Versteigerungspilot · Amtsgericht

Zwangsversteigerungen
Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen

Mecklenburg-Vorpommern · Datenstand

Diese Seite bündelt aktuell eingelesene Zwangsversteigerungen, beteiligte Orte und zentrale Hinweise zum Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen. Maßgeblich bleiben die amtlichen Bekanntmachungen.

Aktive Termine

0

Nächster Termin

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Gericht

Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Verfahren

Aktuelle Termine und Objekte

Termine können aufgehoben oder verlegt werden. Prüfen Sie vor einer Teilnahme die amtliche Bekanntmachung.

Keine aktiven Termine

Aktuell sind keine Zwangsversteigerungen an diesem Amtsgericht geplant.

Sobald Veröffentlichungen vorliegen, erscheinen sie automatisch in dieser Tabelle.

Gericht

Gericht und Kontakt

Anschrift

Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen

Bahnhofstraße 2-4

23936 Grevesmühlen

Auf Google Maps anzeigen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 09:00-12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtlichen Veröffentlichungen des Gerichts.

Profil

Zwangsversteigerungen am AG Wismar Zweigstelle Grevesmühlen

Das Amtsgericht Wismar sitzt im historischen Fürstenhof in Wismar und unterhält die Zweigstelle Grevesmühlen in der Bahnhofstraße 2-4. Die amtliche Seite weist der Zweigstelle Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen zu.

Amtsgericht im Ueberblick

Das Amtsgericht Wismar ist ein Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit Hauptstelle in Wismar und Zweigstelle in Grevesmühlen. Für dieses Profil steht die Zweigstelle Grevesmühlen im Vordergrund, weil dort nach amtlicher Darstellung Grundbuch-, Nachlass-, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen bearbeitet werden. Die erfassten Verfahren beziehen sich auf Wismar, Dorf Mecklenburg, Gadebusch, Jesendorf und den westlichen Landesteil. Der Zweigstellenbezug ist daher für Adresse, Telefon und fachliche Einordnung maßgeblich.

Kontakt, Besuch und Oeffnungszeiten

Die Zweigstelle Grevesmühlen befindet sich in der Bahnhofstraße 2-4, 23936 Grevesmühlen. Die amtliche Gerichtsseite nennt für die Zweigstelle die Telefonnummer 03841 4808720 und das Telefax 03841 4808721; die zentrale Verwaltungs-E-Mail des Amtsgerichts lautet verwaltung@ag-wismar.mv-justiz.de. Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. In dringenden Fällen verweist die Seite auf den Justizwachtmeisterdienst im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in Wismar und Grevesmühlen.

Zwangsversteigerungen und Terminbezug

Die Zweigstelle Grevesmühlen ist amtlich als Standort für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen ausgewiesen. Damit ist sie für den Termin- und Aktenbezug dieses Profils stärker relevant als die Hauptstelle, auch wenn Anträge und Schriftsätze grundsätzlich an beiden Standorten eingereicht werden können. Die Veröffentlichung gerichtlicher Termine wird ergänzend über die ZVG-Bekanntmachungswege geführt.

Regionale Einordnung

Grevesmühlen liegt westlich von Wismar und ergänzt den Justizstandort an der Ostseeküste um einen Standort im Landkreis Nordwestmecklenburg. Die im Portal erfassten Verfahren betreffen sowohl Wismar als auch kleinere Orte im Umfeld. Das Profil bildet diese Lage zwischen Küstenstadt, Binnenland und regionalen Zentren sachlich ab und vermeidet eine Vermischung mit Markteinschätzungen oder Objektbewertungen. Für die Standortseite ergibt sich damit ein klarer Bezug zwischen Wismarer Gericht und Grevesmühlener Zweigstelle.

Orientierung

Hinweise für Bieter

Termin vor der Anreise prüfen

Die hier angezeigten Termine dienen der Orientierung. Ob ein Termin beim Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen tatsächlich stattfindet, ergibt sich aus der amtlichen Bekanntmachung und etwaigen Aktualisierungen des Gerichts.

Gutachten und Verkehrswert einordnen

Der Verkehrswert basiert auf einem Sachverständigengutachten und ist ein Schätzwert — kein garantierter Marktwert. Prüfen Sie das Gutachten, bevor Sie ein Gebot abgeben.

Sicherheitsleistung bereithalten

Zur Teilnahme ist in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts erforderlich. Die akzeptierten Zahlungsformen entnehmen Sie dem Versteigerungstermin.

Ausweisdokumente und Vollmachten

Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Bei Vertretung durch Dritte ist eine notariell beglaubigte oder gerichtlich anerkannte Vollmacht erforderlich — prüfen Sie die Anforderungen vorab.

Rechte, Belastungen und Mietverhältnisse

Nicht alle Rechte und Belastungen erlöschen mit dem Zuschlag. Miet- und Besitzverhältnisse sowie Wohnungseigentümer-Unterlagen (WEG) sollten vor dem Gebot geprüft werden.

Fachlicher Rat bei Unsicherheiten

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Verfahren, Geboten oder Risiken sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

Fragen

Häufige Fragen

Wo finde ich die offiziellen Zwangsversteigerungen des Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen?

Die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht das Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen im zuständigen offiziellen Justizportal. Wenn beim jeweiligen Verfahren eine Gerichtsseite verlinkt ist, finden Sie dort die aktuelle Veröffentlichung. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und ersetzt keine amtliche Quelle.

Welche Orte erscheinen aktuell in Verfahren beim Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen?

Aktuell sind für das Amtsgericht Wismar Zweigstelle Grevesmühlen keine Orte aus aktiven Verfahren ableitbar. Sobald neue Verfahren eingelesen werden, erscheinen sie hier.

Kann ein Versteigerungstermin kurzfristig aufgehoben werden?

Ja. Versteigerungstermine können bis kurz vor dem Termin aufgehoben, vertagt oder geändert werden — etwa wenn Gläubiger und Schuldner sich einigen oder ein Antrag bewilligt wird. Prüfen Sie vor der Anreise immer die aktuelle amtliche Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.

Was bedeutet der Verkehrswert in der Tabelle?

Der Verkehrswert ist ein durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ermittelter Schätzwert des Objekts. Er dient als Orientierung und beeinflusst das Mindestgebot (in der Regel 50 % oder 70 % des Verkehrswerts). Er ist kein garantierter Marktwert und berücksichtigt nicht alle wertrelevanten Faktoren.

Ersetzt diese Seite die amtliche Bekanntmachung?

Nein. Diese Seite fasst eingelesene Daten zusammen und dient der Orientierung. Maßgeblich für Termine, Verfahrensdetails und Teilnahmebedingungen sind ausschließlich die amtlichen Veröffentlichungen des zuständigen Amtsgerichts.