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0002 K 0023/ 2025
Aktiv
Symbolbild – Zwangsversteigerung Grundstück in Windeck, Geilhausen
SYMBOLFOTO

ZwangsversteigerungGrundstück in Windeck, Nordrhein-Westfalen

Verkehrswert
79.000 €
Termin
20.10.2026
in 42 Tagen

Kategorie

Grundstück

Nordrhein-Westfalen

Verfahren

Aktenzeichen0002 K 0023/ 2025
AmtsgerichtWaldbröl

Kenndaten

Grundstück1.100 m²
ZustandUnbekannt
Vermietung!Leerstehend

Biet-Score

Fazit

Die Möglichkeit, das Grundstück in zwei Bauplätze zu teilen, bietet ein attraktives Wertsteigerungspotenzial, das bei der Gebotsfindung berücksichtigt werden sollte. Allerdings müssen die zukünftigen Erschließungskosten für die Prachter Straße, die auf rund 18.000 € geschätzt werden, sowie die fehlende Prüfung von Baulasten und Altlasten als Risikofaktoren eingepreist werden. Vor einem Zuschlag sind die Baugenehmigung und die Erschließungssituation detailliert zu prüfen und das Baulastenverzeichnis einzusehen.

01

Dossier

!
KI-gestützt
Zusammenfassung

Grundstück · Leerstehend

Das unbebaute Baugrundstück in Windeck, OT Geilhausen, wird im Wege der Zwangsvollstreckung zum Verkehrswert von 79.000 € versteigert. Eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus liegt vor und ist bis Juli 2026 gültig, mit Verlängerungsoption. Das 1.144 m² große Grundstück ist als Wohnbaufläche ausgewiesen und kann potenziell in zwei Bauplätze geteilt werden. Der Sachverständige hatte jedoch keinen Zugang zum Grundstück und Baulasten wurden nicht geprüft.

Ausführliches Dossier

Das Amtsgericht Waldbröl versteigert am 20. Oktober 2026 ein unbebautes Baugrundstück in Windeck, Ortsteil Geilhausen, zum festgesetzten Verkehrswert von 79.000 €. Die Wertermittlung erfolgte im Vergleichswertverfahren auf Basis von Bodenrichtwerten, wobei der Gutachterausschuss einen Bodenrichtwert von 75 €/m² für die Zone angibt. Dieser wurde vom Sachverständigen aufgrund der vorteilhaften Lage nahe der Bahnstation auf 85 €/m² angepasst. Ein Abschlag für die überdurchschnittliche Grundstücksgröße wurde nicht vorgenommen, da eine Teilung in zwei Baugrundstücke als möglich und sinnvoll erachtet wird. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 1.144 m² und ist als unbebaute Wiese beschrieben. Eine Baugenehmigung für ein relativ kleines Einfamilienhaus (ca. 9x9 m Grundfläche) liegt vor und ist bis zum 27.07.2026 gültig, mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und liegt innerhalb der Ortslagenabgrenzung Geilhausen, wodurch die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Es ist nicht bekannt, ob das Grundstück vermietet oder verpachtet ist, wird aber als unbebaut eingestuft. Zum Wertermittlungsstichtag gab es keine baulichen Anlagen auf dem Grundstück. Die Bodenbeschaffenheit wird als standortüblich ohne bewertungsrelevante Besonderheiten unterstellt, da keine Hinweise auf Altlasten oder besondere Bodeneigenschaften festgestellt und keine gesonderten Untersuchungen veranlasst wurden. Das Grundstück ist an die öffentliche Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung angeschlossen, wobei hierfür keine offenen Beiträge mehr bestehen. Für die Prachter Straße sind jedoch zukünftige Erschließungsbeiträge in Höhe von abgezinst rund 18.000 € zu erwarten, da die Straße noch nicht erstmalig endgültig hergestellt ist. Ein Ausbau wird innerhalb der nächsten 20 Jahre als wahrscheinlich angesehen. Der Sachverständige führte die Ortsbesichtigung am 10.11.2025 durch, betrat das Grundstück jedoch nicht. Die Eigentümer reagierten nicht auf Kontaktversuche, was zu potenziellen Informationslücken führen kann. Es wurden keine Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis oder Altlastenkataster eingeholt, da keine Hinweise auf deren Erfordernis vorlagen. Die Abteilung II des Grundbuchs enthält außer dem am 02.09.2025 eingetragenen Versteigerungsvermerk keine weiteren Lasten oder Beschränkungen. Für potenzielle Investoren ist es entscheidend, die bestehende Baugenehmigung und deren Verlängerungsmöglichkeiten zu prüfen. Eine vertiefte Untersuchung der Erschließungssituation und der damit verbundenen Kosten ist unerlässlich. Zudem sollte das Baulastenverzeichnis eingesehen werden, um mögliche unbekannte Belastungen auszuschließen. Die Möglichkeit der Grundstücksteilung in zwei Bauplätze stellt eine attraktive Chance dar, die jedoch eine genaue Prüfung der baurechtlichen Machbarkeit erfordert.

Chancen
Risiken

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Standort

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02

Übersicht

!
19 / 25 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0002 K 0023/ 2025
Flurstück / Fl. Nr.
KI
AmtsgerichtWaldbröl
BundeslandNordrhein-Westfalen
Termin
VerfahrensartVersteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit20.10.2026 · 09:00:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
Objektart
Objektzustand
KI
Vermietungsstatus
KI
Besichtigungsstatus
KI
Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr
Flächen & Wert
Verkehrswert
Grundstücksfläche
Bodenrichtwert75 €/m²
Gesamtbodenwert82.500 €1.100 m² × 75 €/m²
Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßePrachter Straße
Hausnummer32
PLZ51570
OrtWindeck
StadtteilGeilhausen

Belegungsstatus-Risiko

Leerstehend

Erhöht prüfpflichtig

Teilvermietung ist bewertungsanfällig. Freie und vermietete Einheiten müssen getrennt betrachtet werden, sonst kippen Ertrag, Sanierungsplan und Übergabeannahmen.

Rechtlich

Für jede Einheit kann eine andere Rechtslage gelten. Mietrecht, Nutzungsrechte und Zugänge sind daher einheitsscharf zu prüfen.

Operativ

Kosten, Zähler, Nebenkosten, Gemeinschaftsflächen, Sanierungszugang und Mieterkommunikation brauchen eine eigene Planung.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

BORIS NRW
KennzahlWert
Bodenrichtwert75 €/m²
Grundstücksfläche1.100 m²
Gesamtbodenwert82.500 €
Verkehrswert79.000 €
BRW-Verhältnis0,96

Balkenvergleich

normalisiert auf den höchsten Wert
Bodenwert82.500 €
Verkehrswert79.000 €
Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.

Datenquelle & Kontext

Quelle
BORIS NRW
Stichtag
01.01.2026
Nutzung
Wohnen
Zustand
baureifes Land
Zone
418035 · 32400
Lage
Geilhausen, Windeck, 51570
Anbieter öffnen
Berechnungen
Grundstücksfläche
1.100 m²
Gesamtbodenwert
1.100 m² × 75 €/m²
VW je m² Boden
72 €/m²
BRW-Verhältnis
72 €/m² / 75 €/m²

Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

!
2 Fakten
01

Bewertung

2 Fakten
Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
05

Standort-Radar

06

Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

Rechte, Lasten & Verfahrenshinweise
Rechte / Lasten
  • Recht / Last

    Versteigerungsvermerk im Grundbuch von Geilhausen, Blatt 318, eingetragen am 02.09.2025.

ZVG- / Verwaltungshinweise
  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Die Abteilung II des Grundbuchs enthält außer dem Versteigerungsvermerk keinen weiteren Eintrag.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung wurden bereits 2001 erhoben und stehen nicht mehr offen.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Ein Wasseranschluss auf dem Grundstück ist vorhanden, Beiträge fallen nicht mehr an.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Es wird davon ausgegangen, dass keine Baulasteintragung vorliegt, da keine diesbezügliche Anfrage gestellt wurde und keine Hinweise vorlagen.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und liegt innerhalb der Ortslagenabgrenzung Geilhausen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

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Beschreibung & Zustand

Objektzustand
KI
Nutzung
KI
Besichtigung
KI
Hinweise
Objektart: Baugrundstück, Grundstücksfläche: 1.144 m²
Beschreibung (roh)

Laut Gutachten handelt es sich um ein rd. 1.100 qm großes unbebautes Grundstück mit einer Wiese in Windeck, OT Geilhausen. Eine Baugenehmigung für ein relativ kleines Einfamilienhaus liegt vor. Sie gilt bis zum 27.07.2026 und kann verlängert werden.

Datenhinweise
  • · 3 Quellen berücksichtigt
  • · 3 mit verwertbaren Informationen
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Steuerliche Optimierung

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Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
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Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 01.06.2026, 00:06

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Rhein-Sieg-Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.