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Symbolbild – Zwangsversteigerung Landwirtschaft in Ahorn, WitzmannsbergSymbolbild · kein Foto im Gutachten

TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Ahorn, Bayern

Amtsgericht CoburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 97 Tagen

Do., 28.01.2027 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

16.600 €

Grundstück

9.000 m²

Rosenkiefer, 96482 AhornKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · leerstehend

Zur Versteigerung steht ein 9.000 m² großes forstwirtschaftlich genutztes Grundstück (Flurstück 265) im Flurbereich "Rosenkiefer" im Gemeindeteil Witzmannsberg der oberfränkischen Gemeinde Ahorn. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 16.600,00 €. Das Areal ist mit einem Hochwald-Mischbestand aus Kiefern, Fichten sowie Buchen und Eichen im südlichen Bereich bestockt. Die Erschließung ist über einen Forstweg sowie einen nördlich verlaufenden Altweg gesichert. Das Verfahren wird zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betrieben.

69

Biet-Score

Ausgeglichen · 69 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Waldgrundstück eignet sich für forstwirtschaftliche Selbstnutzer, Brennholzselbstwerber oder Kapitalanleger zur Portfoliobeimischung. Mit einer Größe von 9.000 m² und vorhandenem Mischwaldbestand bietet das Flurstück solide forstliche Nutzungsmöglichkeiten bei überschaubarem Kapitalaufwand. Interessenten sollten sich vor der Gebotsabgabe durch Einsicht in das vollständige Verkehrswertgutachten beim Amtsgericht Coburg und eine eigene forstfachliche Begutachtung vor Ort absichern.

Chancen

4

Risiken

3
  • Gewährleistungsausschluss bezüglich Holzbestand, Zustand und tatsächlicher Grenzen

  • Vollständiges Gutachten lag zur Detailauswertung nicht im Volltext vor

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt umfasst eine forstwirtschaftliche Fläche mit 0,9000 Hektar (9.000 m²) in der Gemarkung Witzmannsberg, Flurstück 265, Flurbezeichnung "Rosenkiefer", in 96482 Ahorn im Landkreis Coburg. Bei Witzmannsberg handelt es sich um einen ländlich geprägten Gemeindeteil der oberfränkischen Gemeinde Ahorn. Das Grundstück ist als Hochwald ausgewiesen und verfügt über einen gemischten Baumbestand. Der Bestand setzt sich laut Sachverständigenangaben aus Kiefern und Fichten sowie vor allem im südlichen Bereich aus Laubholz wie Buchen und Eichen zusammen. Die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung ist sowohl im Rahmen einer nachhaltigen Plenternutzung (Einzelbaumentnahme) als auch in Form eines Altersklassenwaldes möglich. Die waldbauliche Erschließung und Zugänglichkeit erfolgt über den Forstweg Flurstück 266, der zum Teil Bestandteil des Grundstücks ist, sowie über einen nördlich angrenzenden, nicht vermessenen Altweg. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Coburg unter dem Aktenzeichen 3 K 21/25 zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft durchgeführt. Der amtliche Verkehrswert wurde auf 16.600,00 € festgesetzt. Wie bei Zwangsversteigerungen gesetzlich geregelt, sind Sach- und Rechtsmängelansprüche ausgeschlossen. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Verkehrswertes kann im Versteigerungstermin verlangt werden. Für forstlich interessierte Erwerber bietet das Objekt eine interessante Gelegenheit zum Erwerb eines handhabbaren Waldstücks mit gemischter Bestockung zu einem moderaten Gesamtwert. Eine forstliche Vor-Ort-Besichtigung zur Einschätzung des genauen Bestandesalters und Holzvolumens wird Bietern empfohlen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Forstfläche (Hochwald) bestehend aus Mischbestand mit Kiefern, Fichten und vor allem im südlichen Bereich auch aus Buchen und Eichen. Nutzbar im Bereich der Plenternutzung (Einzelbaumentnahme) oder als Altersklassenwald. Über Forstweg Flst. 266, der zum Teil Bestandteil des Grundstückes ist und über den nördlich des Grundstücks liegenden Altweg (nicht vermessen) erschlossen und gut zugänglich.

Hinweise zur Datenlage
  • Die Extraktion basiert auf der amtlichen Terminsbekanntmachung und der ZVG-Deckseite. Das Gutachten selbst lag im Volltext nicht bei, die wesentlichen Kerndaten zur forstlichen Nutzung und Erschließung wurden der amtlichen Zusammenfassung entnommen.
  • Das Grundstück ist eine freie forstwirtschaftliche Fläche; grundlegende Bestandsdaten wurden sachverständig festgestellt.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0003 K 0021/2025
Amtsgericht
Coburg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
28.01.2027 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
16.600 €
Grundstücksfläche
9.000 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Rosenkiefer
PLZ
96482
Ort
Ahorn
Stadtteil
Witzmannsberg

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 1 Angabe

Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Coburg, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 28.08.2026, 09:25