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Symbolbild – Zwangsversteigerung Landwirtschaft in Bad Laasphe, BanfeSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Bad Laasphe, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht Bad BerleburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 12 Tagen

Mi., 04.11.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

166.250 €

Wohnfläche

212 m²

Grundstück

3.002 m²

Baujahr

1877

Banfetalstraße 52, 57334 Bad LaaspheKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · Bj. 1877 · Unklar

Zur Versteigerung steht ein freistehendes, dreigeschossiges und unterkellertes Wohnhaus mit Anbau (Scheune) in 57334 Bad Laasphe-Banfe. Das im Jahr 1877 errichtete Gebäude verfügt über eine Wohnfläche von rund 212 m² auf einem 3.002 m² großen Grundstück (Landwirtschafts-, Gebäude- und Freifläche). Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 166.250,00 €. Da bei der Gutachtenerstellung keine Innenbesichtigung stattgefunden hat und das vollständige Wertgutachten nicht beiliegt, ist der tatsächliche bauliche Zustand im Inneren unbekannt. Der Versteigerungstermin ist auf den 04.11.2026 vor dem Amtsgericht Bad Berleburg anberaumt.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich vorrangig für handwerklich versierte Eigennutzer, Sanierer oder regionale Entwickler, die das Potenzial eines großen Grundstücks mit historischer Bausubstanz heben können. Wesentliche Risiken liegen im vollständigen Fehlen verlässlicher Angaben zum Innenzustand und dem hohen Baujahr von 1877. Interessenten sollten vor einer Gebotsabgabe zwingend das vollständige Wertgutachten bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Berleburg einsehen und erhebliche Sanierungsrücklagen einkalkulieren.

Chancen

5
  • Großzügiges Gesamtgrundstück mit 3.002 m² Fläche bietet vielseitige Nutzungs- und Entfaltungsmöglichkeiten im ländlichen Raum.

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein freistehendes, ausschließlich zu Wohnzwecken genutztes Wohnhaus in der Banfetalstraße 52 im Ortsteil Banfe der Stadt Bad Laasphe (Amtsgerichtsbezirk Bad Berleburg, Az. 17 K 4/24). Die Liegenschaft umfasst das Flurstück 127 der Flur 10 mit einer beachtlichen Gesamtgröße von 3.002 m², ausgewiesen als Landwirtschaftsfläche sowie Gebäude- und Freifläche. Die Wohnfläche des dreigeschossigen Gebäudes beträgt laut Auszug aus dem Wertgutachten ca. 212 m². Das Wohnhaus stammt aus dem Ursprungsbaujahr 1877, ist unterkellert und verfügt über ein teilausgebautes Dachgeschoss sowie einen angeschlossenen Anbau (Scheune). Zur Ausstattung, dem Dämmstandard sowie zur Haustechnik liegen in den vorliegenden Veröffentlichungen keine Einzelheiten vor. Mangels Innenbesichtigung durch den Sachverständigen muss von einem unbekannten, altersgemäß potenziell renovierungs- oder sanierungsbedürftigen Erhaltungszustand ausgegangen werden. Der Verkehrswert wurde gemäß § 74a Abs. 5 ZVG auf 166.250,00 € festgesetzt. Angaben zu etwaigen in Abteilung II des Grundbuchs (Banfe Blatt 1030) eingetragenen Rechten oder Baulasten sind dem Bekanntmachungstext nicht zu entnehmen. Die Sicherheitsleistung beträgt die gesetzlichen 10 % des Verkehrswertes (16.625,00 €) und ist vor dem Termin per Überweisung oder bankbestätigtem Scheck beizubringen. Fazit: Die Immobilie bietet aufgrund des großflächigen Grundstücks und des Scheunenanbaus Entwicklungschancen für Individualisten und Sanierer. Aufgrund der unvollständigen Informationslage hinsichtlich des Innenzustands und der Gebäudebeschaffenheit sollten Bieter vor dem Versteigerungstermin am 04.11.2026 unbedingt Einsicht in das vollständige Gerichtsgutachten nehmen und Sicherheitsabschläge für Unwägbarkeiten einplanen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Auszugsweise Beschreibung laut Wertgutachten ohne Gewähr für die Richtigkeit: Es handelt sich um ein freistehendes, ausschließlich zu Wohnzwecken genutztes Wohnhaus; dreigeschossig, unterkellert mit teilausgebautem Dachgeschoss und Anbau (Scheune); Baujahr 1877; Wohnfläche rd. 212 m². Eine Innenbesichtigung hat bei der Erstellung des Gutachtens nicht stattgefunden. Im Übrigen wird auf das Wertgutachten verwiesen, welches bei Gericht eingesehen werden kann; vorherige telefonische Terminabsprache (Tel.-Nr.: 02751/9253-30 oder -31) wird insoweit empfohlen.

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen nur die amtliche Bekanntmachung, die Justizportal-Deckseite und ein Bietermerkblatt vor; das eigentliche Wertgutachten fehlt im Dokumentensatz.
  • Keine Innenbesichtigung bei Gutachtenerstellung; Innenzustand ist vollständig ungeklärt.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0017 K 0004/2024
Amtsgericht
Bad Berleburg

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
04.11.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Keine Besichtigung möglich
Baujahr
1877

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
166.250 €
Wohnfläche
212 m²
Grundstücksfläche
3.002 m²

Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Banfetalstraße
Hausnummer
52
PLZ
57334
Ort
Bad Laasphe
Stadtteil
Banfe
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 2 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 2 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Siegen-Wittgenstein, Kreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 18.08.2026, 11:12