Zum Inhalt springen

ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Blankenheim, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht SchleidenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 80 Tagen

Fr., 15.01.2027 · 11:30 Uhr

Verkehrswert

99.000 €

Grundstück

52.826 m²

Hinter dem Iversheimer Berg, 53945 BlankenheimKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · Unklar

Zum Aufruf kommt ein unbebautes, landwirtschaftlich genutztes Grünlandgrundstück in 53945 Blankenheim-Mülheim mit einer Gesamtgröße von 52.826 m² (ca. 5,28 ha). Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 99.000,00 € (Stichtag: 11.05.2023). Das Flurstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets; eine allgemeine Bauerwartung besteht nicht. Für einen Teilbereich besteht zudem ein gesetzliches Grünlandumbruchverbot nach § 21 LG NRW. Die Erschließung erfolgt über befestigte Wirtschaftswege in verkehrsgünstiger Lage nahe der Autobahn A 1.

57

Biet-Score

Ausgeglichen · 57 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Versteigerung richtet sich vornehmlich an ortsansässige Landwirte, Agrarbetriebe oder Arrondierungsinteressenten zur Erweiterung ihrer Grünland- und Futterflächen. Reine Finanzinvestoren oder Bauinteressenten müssen beachten, dass das Grundstück im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet liegt, keine Bauerwartung aufweist und teils einem Umbruchverbot unterliegt. Bei der Gebotskalkulation sollten neben der unterdurchschnittlichen Bodengüte (30 Punkte) und dem kupierten Relief auch eventuelle Kosten für eine Neuerrichtung der Einfriedung einkalkuliert werden.

Chancen

7

Risiken

8

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Verfahrens ist ein 52.826 m² großes, unbebautes Grünlandgrundstück in der Gemarkung Mülheim (Flur 10, Flurstück 50), gelegen an der Flurbezeichnung „Hinter dem Iversheimer Berg“ im Gemeindegebiet von 53945 Blankenheim. Die Fläche befindet sich rund 1.100 m nordöstlich des Ortskerns von Mülheim auf ca. 545 m über N.N. in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Blankenheim der Bundesautobahn 1 (ca. 300 m entfernt) sowie zur B 51. Die Zuwegung ist über einen asphaltierten sowie einen wassergebundenen Wirtschaftsweg gewährleistet. Im Südwesten grenzt das Grundstück an den Genfbach. Das Gelände ist unregelmäßig geschnitten und weist eine teils geneigte, teils stark kupierte Topografie auf. Die Bodengüte ist laut Auswertung der Katasterdaten mit durchschnittlich 30 Bodenpunkten unterdurchschnittlich einzustufen (Bodenarten lehmiger Sand und Lehm, Bodenstufe II und III). Die vorhandene Einfriedung aus Stacheldraht und Holzpfählen befindet sich in einem morschen, vernachlässigten Zustand und besitzt keinen eigenständigen wirtschaftlichen Sachwert. Bauliche Anlagen sind auf dem Grundstück nicht vorhanden. Planungsrechtlich liegt das Areal im Außenbereich gemäß § 35 BauGB („Fläche für die Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan); eine allgemeine Bauerwartung besteht nicht. Zudem liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet, wobei für einen Teilbereich ein striktes Grünlandumbruchverbot gemäß § 21 LG NRW greift. Altlastenverdachtsflächen sind laut Kreisverwaltung nicht verzeichnet. Das Grundstück liegt über zwei erloschenen Bergwerksfeldern, wobei laut Bergbehörde keine Bergbaueinwirkungen feststellbar sind. Beiträge nach BauGB werden nicht erhoben. Der Verkehrswert wurde durch das Amtsgericht Schleiden auf Basis des Gutachtens vom 01.06.2023 (Stichtag: 11.05.2023) auf 99.000,00 € festgesetzt. Für landwirtschaftliche Betriebe bietet die Fläche eine großzügige Erweiterungsmöglichkeit mit guter Wegeanbindung. Für Kapitalanleger ohne landwirtschaftlichen Eigenbedarf ist die Verwertung aufgrund der rechtlichen Restriktionen (Landschaftsschutz, Außenbereich) stark limitiert.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Beschreibung laut Gutachten: Unbebautes Grünlandgrundstück, Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich, Lage im Landschaftschutzgebiet

Hinweise zur Datenlage
  • Vollständige Verfahrensdaten und Gutachten vorhanden. Miet-/Pachtverhältnisse wurden in der Internetversion des Gutachtens anonymisiert bzw. gekürzt.
  • Vollständige Ortsbesichtigung des unbebauten Flurstücks durch den Gutachter am 11.05.2023 erfolgt.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0021 K 0029/2025
Amtsgericht
Schleiden

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
15.01.2027 · 11:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
99.000 €
Grundstücksfläche
52.826 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Hinter dem Iversheimer Berg
PLZ
53945
Ort
Blankenheim
Stadtteil
Mülheim

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 2 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Euskirchen, Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 27.10.2026, 01:46