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ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Bornheim, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht BonnAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 77 Tagen

Mo., 18.01.2027 · 11:30 Uhr

Verkehrswert

26.000 €

Grundstück

14.600 m²

Auelsgasse, Rüttersweg, 53332 BornheimKarteGoogle Maps
Belegung: vermutlich bewohnt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
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Zusammenfassung

Landwirtschaft · vermutlich bewohnt

Versteigert wird ein 14.600 m² großes landwirtschaftliches Grünlandgrundstück in Bornheim-Rösberg am Rüttersweg bzw. an der Auelsgasse. Der amtliche Verkehrswert wurde auf 26.000 € festgesetzt, ermittelt im Sachwertverfahren zum Stichtag 01.10.2025. Auf dem Grundstück befinden sich ein Außenreitplatz, Pferde- und Geräteunterstände sowie ein Longierzirkel, die jedoch ohne Baugenehmigung errichtet wurden; bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfahren sind bereits anhängig. Das Flurstück liegt im baurechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie in einem Landschaftsschutzgebiet, eine Bauerwartung besteht nicht. In Abteilung II des Grundbuchs ist zudem eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für eine Ölfernleitung (Bundeswehrverwaltung) mit Schutzstreifen und Bauverbot eingetragen, deren Belastungswert mit 1.000 € beziffert wurde.

41

Biet-Score

Vorsicht · 41 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt praktisch ausschließlich für Landwirte, Tierhalter oder Forstwirte in Betracht, die das Areal rein als Grünland oder Weidefläche nutzen möchten und das wirtschaftliche Risiko behördlicher Rückbauanordnungen tragen können. Keinesfalls eignet sich das Areal zur Wohn- oder gewerblichen Bebauung, da es im baurechtlichen Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet liegt und zudem durch eine Ölfernleitung mit absolutem Bauverbot belastet ist. Bietinteressenten müssen zwingend einkalkulieren, dass die nicht genehmigten Pferde- und Reitanlagen vollständig auf eigene Kosten beseitigt werden müssen und vor Abgabe eines Gebots der genaue Zustand sowie eventuelle Abfallablagerungen geklärt werden sollten.

Chancen

5
  • Gute regionale Verkehrsanbindung an die Autobahnen A 61, A 553 und A 555.

  • Weitgehend ebene Topographie erleichtert eine landwirtschaftliche Nutzung oder Pflege.

Risiken

7

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen. Dazu eine benannte Wertanpassung im Kapitel Objekt.

Ausführliches Dossier

Das Versteigerungsobjekt umfasst das Flurstück 113 der Flur 7 in der Gemarkung Rösberg (Stadt Bornheim, Rhein-Sieg-Kreis) mit einer Gesamtgröße von 14.600 m². Das Grünlandgrundstück liegt nordwestlich des Ortsteils Rösberg in unmittelbarer Nähe zur historischen Burganlage und grenzt an den Rüttersweg, den Friedensweg sowie die Auelsgasse. Gemäß Flächennutzungsplan ist das Areal als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen; bauplanungsrechtlich liegt es im Außenbereich nach § 35 BauGB und zugleich in einem Landschaftsschutzgebiet. Eine bauliche Nutzbarkeit oder Bauerwartung ist nicht gegeben. Die Verkehrsanbindung an die Ballungsräume Bonn und Köln über die A 61, A 553 und A 555 ist gut. Auf dem Areal wurden ein sandbefestigter Außenreitplatz (ca. 20 m x 40 m mit Eisenbahnschwellen), ein Longierzirkel, mehrere Pferde- und Geräteunterstände sowie ein Futtersilo und Container aufgestellt. Nach Auskunft der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bornheim existieren für sämtliche baulichen Anlagen keinerlei Baugenehmigungen. Entsprechende bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfahren sind bereits anhängig; ein seit 2018 angekündigter Legalisierungsantrag wurde bis zum Bewertungsstichtag nicht eingereicht. Da beim Ortstermin kein Zutritt gewährt wurde, konnte das Gelände nur von den öffentlichen Grenzen aus in Augenschein genommen werden. Zudem befinden sich Unrat, Maschinen und Stalldung auf der Liegenschaft. Im Grundbuch von Rösberg Blatt 641 ist in Abteilung II unter laufender Nummer 1 eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Ölfernleitungsrecht inklusive Betriebszubehör) zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswehrverwaltung) vermerkt. Auf dem zugehörigen Schutzstreifen gelten strikte Bauverbote sowie Einwirkungs- und Aufwuchsbeschränkungen; der Gutachter bezifferte die Wertminderung dieser Belastung separat mit 1.000 €. Das Altlastenkataster weist keine Verdachtsflächen aus, und Baulasten sind nicht eingetragen. Der vom Gutachter ermittelte Verkehrswert von 26.000 € (Sachwertverfahren) reflektiert den reinen landwirtschaftlichen Bodenwert abzüglich der geschätzten Beseitigungskosten der Schwarzbauten. Für Kapitalanleger ohne landwirtschaftliche Verwertungsperspektive scheidet die Liegenschaft aus. Für Interessenten aus dem Agrarbereich oder der Pferdehaltung ist vor dem Biettermin eine genaue Prüfung der behördlichen Rückbauverfügungen und allfälliger Entsorgungslasten zwingend geboten.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermutlich bewohnt
Besichtigung
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Bei dem vorliegenden Grundstück handelt es sich um ein Grünlandgrundstück, welches von einem zum Grundstück gehörenden Grasweg durchschnitten wird. In diesem Bereich ist eine Kastanienallee vorhanden. Die Zufahrt zu diesem Weg kann durch ein Holztor verschlossen werden. Das Grundstück ist mit einem Knotengitterzaun mit Stacheldraht an Holzpfählen eingefriedet. Auf dem Grundstück sind ein Reitplatz (Sand), ein Geräteunterstand, ein Longierzirkel sowie Pferdeunterstände vorhanden. Die Aufbauten sind ohne Baugenehmigung erstellt worden. Das Grundstück ist durchschnittlich ca. 165 m breit und durchschnittlich ca. 87 m tief. Das Grundstück ist weitgehend eben. Eine Ortsbesichtigung konnte nur von außerhalb des Grundstücks erfolgen.

Hinweise zur Datenlage
  • Die Wertermittlung liegt als gekürzte Internetfassung vor (Boden- und Sachwertermittlungsteile im Detail geschwärzt bzw. ausgelassen). Das Grundstück konnte vom Gutachter mangels Zutritt nur von den Grundstücksgrenzen aus besichtigt werden.
  • Nur Außenbesichtigung von den angrenzenden Straßen aus; der genaue Zustand der baulichen Anlagen und mögliche Bodenverunreinigungen vor Ort konnten nicht unmittelbar überprüft werden.

Belegung

vermutlich bewohnt

VermutungHochriskant

Die Datenlage zeigt ein Belegungssignal, aber keine gesicherte Besitzlage. Das ist ein Warnsignal, keine belastbare Tatsache.

Vor dem Gebot prüfen

  • Belegungssignal aus Quelle prüfen
  • Nutzerkreis eingrenzen
  • Lastenverzeichnis und Grundbuch auf Rechte prüfen
  • Zeit- und Kostenreserve erhöhen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ob Miete, Eigentümerbelegung oder ein sonstiges Recht vorliegt, muss vor dem Gebot getrennt geklärt werden.
In der Praxis
Alle operativen Annahmen bleiben fragil: Zugang, Räumung, Zustand, Schlüssel und mögliche Schäden.
Für das Gebot
Rot-orange kalkulieren: Unsicherheit plus mögliche Belegung rechtfertigen einen klaren Abschlag.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0023 K 0159/2015
Amtsgericht
Bonn

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
18.01.2027 · 11:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermutlich bewohnt
Besichtigungsstatus
Keine Besichtigung möglich

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
26.000 €
Grundstücksfläche
14.600 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Auelsgasse, Rüttersweg
PLZ
53332
Ort
Bornheim
Stadtteil
Rösberg

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 4 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Rhein-Sieg-Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 29.10.2026, 00:38