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0061 K 0036/ 2024
Aktiv
Symbolbild – Zwangsversteigerung Landwirtschaft in Creez
SYMBOLFOTO

TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Creez, Bayern

Verkehrswert
121.330 €
Termin
22.10.2026
in 43 Tagen

Kategorie

Landwirtschaft

Bayern

Verfahren

Aktenzeichen0061 K 0036/ 2024
AmtsgerichtBayreuth

Kenndaten

Grundstück37.295 m²
ZustandUnbekannt
VermietungLeerstehend

Biet-Score

Fazit

Die heterogene Zusammensetzung der Grundstücke und die erschwerte Entwicklung des Bauerwartungslandes erfordern eine disziplinierte Preisgestaltung. Chancen liegen in den als Bauerwartungsland ausgewiesenen Teilflächen, deren tatsächliches Potenzial jedoch durch die ungeregelten Zufahrten und die Haltung der Gemeinde limitiert ist. Vor einem Gebot sollten die Flächennutzungs- und Bebauungspläne detailliert geprüft, die Zufahrtsrechte geklärt und das Entwicklungspotenzial mit der Gemeinde bewertet werden.

01

Dossier

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KI-gestützt
Zusammenfassung

Landwirtschaft · Leerstehend

Das Zwangsversteigerungsobjekt umfasst mehrere land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Creez mit einem Verkehrswert von 121.330 Euro. Die insgesamt neun Flurstücke bestehen aus Grünland, Ackerland, Wald, Gehölzboden, Unland und Fließgewässer, wobei Teilflächen als Bauerwartungsland ausgewiesen sind. Der Sachverständige hatte nur Außenzugang zu den Grundstücken, welche jedoch alle zugänglich waren. Die Entwicklung des Bauerwartungslandes ist aufgrund ungeregelter Zufahrten und geringen Interesses der Gemeinde erschwert.

Ausführliches Dossier

Das Verfahren betrifft die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft von neun land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken in Creez. Der Gesamtverkehrswert beläuft sich auf 121.330 Euro, der sich aus den Einzelwerten der Flurstücke 377 (19.800 €), 412 (11.400 €), 482 (10.800 €), 414 (10.200 €) sowie der vereinigten Flurstücke 491, 491/4, 491/5, 491/6 und 491/7 (69.130 €) zusammensetzt. Die Wertermittlung erfolgte primär nach dem Vergleichswertverfahren, wobei für das Bauerwartungsland ein reduzierter Satz angewendet wurde. Die Gesamtfläche der Grundstücke beträgt 37.295 m². Die Nutzung umfasst Grünland, Ackerland, Wald, Gehölzboden, Unland und Fließgewässer. Teilflächen, insbesondere Flurstück 491 und die zugehörigen Parzellen, sind als Bauerwartungsland im dörflichen Mischgebiet oder Wohnbauland ausgewiesen. Die Grundstücke sind unbewohnt; Flurstück 491/6 wird als Garten- und Erholungsland durch einen Miteigentümer genutzt, ist aber nicht vermietet. Eine Ertragslage aus Mieteinnahmen ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Der Zustand der Flächen variiert, mit Beschreibungen wie minderwertigem Grünland und Waldboden auf Flurstück 377. Flurstück 491/6 ist teilweise von einem Fließgewässer überschwemmt. Auf Flurstück 482 stehen vereinzelt Obstbäume, während auf 491/7 überalterte, ungepflegte Obstbäume ohne Sachwert vorhanden sind. Spezifische Modernisierungen oder ein Unterhaltungsstau im Sinne von Gebäuden sind nicht relevant. Energiebezogene Angaben sind für diese Art von Objekt nicht vorhanden. Der Sachverständige führte am 03.03.2023 eine Ortsbesichtigung durch, bei der alle Grundstücke von außen zugänglich waren. Eine Innenbesichtigung von Gebäuden fand nicht statt, da es sich um unbebaute Grundstücke handelt. Ein Gartenhaus und eine Gerätehütte auf Flurstück 491/6 wurden explizit nicht bewertet, da sie im Eigentum eines Miteigentümers stehen. Die Bewertung basiert auf Unterlagen und der Außenbesichtigung. Im Grundbuch sind ein Geh- und Fahrtrecht für Flurstück 491/1 sowie ein Stromleitungsrecht für die Energieversorgung Oberfranken AG Bayreuth eingetragen. Der Versteigerungsvermerk wurde am 09.08.2024 eingetragen. Eine wesentliche rechtliche Limitierung stellt die laut Gemeindeverwaltung erschwerte Zufahrt zum Bauerwartungsland auf Flurstück 491 dar, verbunden mit einem geringen Interesse der Gemeinde an der Entwicklung eines Baugebiets. Altlasten sind im Kataster nicht eingetragen. Vor einem Gebot sind die genauen Auswirkungen dieser Rechte und die Entwicklungsmöglichkeiten detailliert zu prüfen.

Chancen
Risiken
02

Übersicht

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15 / 24 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0061 K 0036/ 2024
Flurstück / Fl. Nr.
KI
AmtsgerichtBayreuth
BundeslandBayern
Termin
VerfahrensartZwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit22.10.2026 · 10:00:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartLandwirtschaft
Objektzustand
KI
Vermietungsstatus
KI
Besichtigungsstatus
KI
Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr
Flächen & Wert
Verkehrswert
Grundstücksfläche
KI
Bodenrichtwert2 €/m²
Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeDeutes/Bühl, Nähe Mistelgauer Straße
OrtCreez
Ohne Angabe: Hausnummer, PLZ, Stadtteil

Belegungsstatus-Risiko

Leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Rechtlich

Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.

Operativ

Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

BORIS Bayern
KennzahlWert
Bodenrichtwert2 €/m²
Grundstücksfläche
Gesamtbodenwert
Verkehrswert121.330 €
BRW-Verhältnis

Vergleich

Für den Balkenvergleich werden Bodenwert und Verkehrswert benötigt.

Für die Bodenwert-Berechnung fehlt die Grundstücksfläche.

Datenquelle & Kontext

Quelle
BORIS Bayern
Stichtag
01.01.2026
Nutzung
Landwirtschaftliche Fläche
Zustand
Fläche der Land- oder Forstwirtschaft
Zone
215501
Lage
Hummeltal
Anbieter öffnen

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

!
1 Fakten
01

Bewertung

1 Fakt
Verkehrswert
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Standort-Radar

06

Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

Rechte, Lasten & Verfahrenshinweise
Rechte / Lasten
  • Recht / Last

    Geh- und Fahrtrecht für den jeweiligen Eigentümer Flst.-Nr. 491/1, eingetragen am 17.12.1962 und umgeschrieben am 12.09.1985.

  • Recht / Last

    Stromleitungsrecht für Energieversorgung Oberfranken AG Bayreuth, eingetragen am 16.03.1967 und umgeschrieben am 12.09.1985.

  • Recht / Last

    Versteigerungsvermerk ist am 09.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

ZVG- / Verwaltungshinweise
  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Zufahrt für ein Baugebiet auf Flurstück 491 ist laut Gemeindeverwaltung sehr erschwert möglich, da durch mehrere Gehöfte führend. Geringes Interesse der Gemeinde an der Errichtung eines Baugebiets.

08

Beschreibung & Zustand

Objektzustand
KI
Nutzung
KI
Besichtigung
KI
Hinweise
Objektart: Grundstück, Nutzung: Land- & Forstwirtschaft
Beschreibung (roh)

Lfd. Nr. 1: Grünland, Wald und Gehölzboden, Unland; Lfd. Nr. 2: Grünland; Lfd. Nr. 3: Grünland; Lfd. Nr. 4: Grünland, Gehölzboden; Lfd. Nr. 5: Bauerwartungsland mit Fahrtrecht, Gründland, Wald- und Gehölzboden, Unland, Fließgewässer;

Datenhinweise
  • · 3 Quellen berücksichtigt
  • · 3 mit verwertbaren Informationen
  • · 1 via OCR verarbeitet
09

Steuerliche Optimierung

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Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
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Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 13.06.2026, 18:54

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.