TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Dietfurt a. d. Altmühl, Bayern
Versteigerungstermin
in 124 TagenDo., 25.02.2027 · 08:30 Uhr
Verkehrswert
7.300 €
Grundstück
1.260 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert wird ein 1.260 m² großes, unbebautes Grünlandgrundstück (Flurstück 942) in Dietfurt an der Altmühl, Ortsteil Oberbürg, am Flurweg Am G'steig. Der amtliche Verkehrswert beträgt 7.300 € (Versteigerungstermin am 25.02.2027 am Amtsgericht Nürnberg). Das Grundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich innerhalb des Naturparks und Landschaftsschutzgebiets Altmühltal und weist keine baulandgemäße Erschließung auf. Laut Gutachten-Kurzfassung besteht ein Pachtvertrag im Rahmen eines größeren Flächenverbunds, die Fläche selbst wird jedoch aktuell nicht bewirtschaftet und zeigt sich leicht vernachlässigt. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft geführt.
Biet-Score
Vorsicht
Fazit der KI
Der Erwerb kommt im Wesentlichen für benachbarte Landwirte oder Arrondierungsinteressenten in Betracht, die an einer landwirtschaftlichen Nutzung oder ökologischen Ausgleichsfläche interessiert sind. Eine bauliche Nutzbarkeit scheidet aufgrund der Außenbereichslage im Landschaftsschutzgebiet vollständig aus. Bieter müssen vor der Gebotsabgabe das bestehende Pachtverhältnis sowie die Verfahrensumstände der Teilungsversteigerung berücksichtigen.
Chancen
Altlastenkatasterauskunft ohne Eintragungen bei unauffälliger, standortüblicher Bodenbeschaffenheit.
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Nürnberg ist das Flurstück 942 der Gemarkung Mallerstetten mit einer Fläche von 1.260 m², gelegen in 92345 Dietfurt an der Altmühl, Ortsteil Oberbürg (Am G'steig). Das Grundstück befindet sich am südlichen Dorfrand in einer ländlich geprägten Region und grenzt an landwirtschaftliche Flächen sowie Wald. Das Bewertungsobjekt ist als Grünland ausgewiesen und besitzt keine baulandgemäße Erschließung; die Erschließung erfolgt über einen öffentlichen Flurweg entlang der südlichen Grenze. Das Grundstück ist unbebaut, nicht eingefriedet und weist bei einer mittleren Tiefe von rd. 97 m einen schmalen Zuschnitt mit Breiten zwischen rd. 9 m und rd. 15 m auf. Die Topografie ist überwiegend eben mit leichtem Gefälle nach Osten. Der Sachverständige stellte fest, dass die Fläche nicht bewirtschaftet wird, teilweise mit Sträuchern und Büschen bewachsen ist und sich in einem leicht vernachlässigten Zustand befindet. Bauplanungsrechtlich liegt das Areal im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche mit Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild dargestellt. Das Grundstück liegt zudem in der Schutzzone des Naturparks und Landschaftsschutzgebiets Altmühltal. Denkmalschutz oder Altlasteneintragungen liegen laut Auskünften nicht vor. Für die landwirtschaftliche Nutzung besteht laut Gutachten ein Landpachtvertrag aus dem Jahr 1998 nebst Nachträgen für insgesamt rd. 8,17 ha, zu dem auch das Flurstück 942 gehört. Bei einem festgesetzten Verkehrswert von 7.300 € eignet sich das Objekt primär für landwirtschaftliche Nutzer oder zur langfristigen Ergänzung bestehender Eigentumsflächen. Potenzielle Erwerber sollten das bestehende Pachtverhältnis und die Beschränkungen der Außenbereichslage in ihre Kalkulation einbeziehen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
s. amtliche Bekanntmachung
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt