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TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Dietfurt a. d. Altmühl, Bayern

Amtsgericht NürnbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 124 Tagen

Do., 25.02.2027 · 08:30 Uhr

Verkehrswert

7.300 €

Grundstück

1.260 m²

Am G'steig, 92345 Dietfurt a. d. AltmühlKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · leerstehend

Versteigert wird ein 1.260 m² großes, unbebautes Grünlandgrundstück (Flurstück 942) in Dietfurt an der Altmühl, Ortsteil Oberbürg, am Flurweg Am G'steig. Der amtliche Verkehrswert beträgt 7.300 € (Versteigerungstermin am 25.02.2027 am Amtsgericht Nürnberg). Das Grundstück liegt im baurechtlichen Außenbereich innerhalb des Naturparks und Landschaftsschutzgebiets Altmühltal und weist keine baulandgemäße Erschließung auf. Laut Gutachten-Kurzfassung besteht ein Pachtvertrag im Rahmen eines größeren Flächenverbunds, die Fläche selbst wird jedoch aktuell nicht bewirtschaftet und zeigt sich leicht vernachlässigt. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft geführt.

51

Biet-Score

Vorsicht · 51 von 100

Normaler Bieter: Professionelle Prüfung empfohlen, Gebot mindestens 10 % unter dem Verkehrswert.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Der Erwerb kommt im Wesentlichen für benachbarte Landwirte oder Arrondierungsinteressenten in Betracht, die an einer landwirtschaftlichen Nutzung oder ökologischen Ausgleichsfläche interessiert sind. Eine bauliche Nutzbarkeit scheidet aufgrund der Außenbereichslage im Landschaftsschutzgebiet vollständig aus. Bieter müssen vor der Gebotsabgabe das bestehende Pachtverhältnis sowie die Verfahrensumstände der Teilungsversteigerung berücksichtigen.

Chancen

5
  • Altlastenkatasterauskunft ohne Eintragungen bei unauffälliger, standortüblicher Bodenbeschaffenheit.

Risiken

7

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Nürnberg ist das Flurstück 942 der Gemarkung Mallerstetten mit einer Fläche von 1.260 m², gelegen in 92345 Dietfurt an der Altmühl, Ortsteil Oberbürg (Am G'steig). Das Grundstück befindet sich am südlichen Dorfrand in einer ländlich geprägten Region und grenzt an landwirtschaftliche Flächen sowie Wald. Das Bewertungsobjekt ist als Grünland ausgewiesen und besitzt keine baulandgemäße Erschließung; die Erschließung erfolgt über einen öffentlichen Flurweg entlang der südlichen Grenze. Das Grundstück ist unbebaut, nicht eingefriedet und weist bei einer mittleren Tiefe von rd. 97 m einen schmalen Zuschnitt mit Breiten zwischen rd. 9 m und rd. 15 m auf. Die Topografie ist überwiegend eben mit leichtem Gefälle nach Osten. Der Sachverständige stellte fest, dass die Fläche nicht bewirtschaftet wird, teilweise mit Sträuchern und Büschen bewachsen ist und sich in einem leicht vernachlässigten Zustand befindet. Bauplanungsrechtlich liegt das Areal im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche mit Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild dargestellt. Das Grundstück liegt zudem in der Schutzzone des Naturparks und Landschaftsschutzgebiets Altmühltal. Denkmalschutz oder Altlasteneintragungen liegen laut Auskünften nicht vor. Für die landwirtschaftliche Nutzung besteht laut Gutachten ein Landpachtvertrag aus dem Jahr 1998 nebst Nachträgen für insgesamt rd. 8,17 ha, zu dem auch das Flurstück 942 gehört. Bei einem festgesetzten Verkehrswert von 7.300 € eignet sich das Objekt primär für landwirtschaftliche Nutzer oder zur langfristigen Ergänzung bestehender Eigentumsflächen. Potenzielle Erwerber sollten das bestehende Pachtverhältnis und die Beschränkungen der Außenbereichslage in ihre Kalkulation einbeziehen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

s. amtliche Bekanntmachung

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die amtliche Bekanntmachung, die ZVG-Deckseite sowie eine 10-seitige Zusammenfassung des Gutachtens vor. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten mit vollständiger Herleitung der Wertermittlungsmethode fehlt.
  • Ortsbesichtigung des Sachverständigen von außen für das unbebaute Grünlandgrundstück hinreichend dokumentiert.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0003 K 0027/2026
Amtsgericht
Nürnberg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
25.02.2027 · 08:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
7.300 €
Grundstücksfläche
1.260 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Am G'steig
PLZ
92345
Ort
Dietfurt a. d. Altmühl
Stadtteil
Oberbürg

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 24.10.2026, 00:21