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TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Dietfurt an der Altmühl, Bayern

Amtsgericht NürnbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 94 Tagen

Di., 26.01.2027 · 10:30 Uhr

Verkehrswert

5.000 €

Grundstück

1.910 m²

Schloßleite, 92345 Dietfurt an der AltmühlKarteGoogle Maps
Belegung: vermietetZustand: Gepflegt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · vermietet

Versteigert wird ein 1.910 m² großes, forstwirtschaftlich genutztes Waldgrundstück in der Gemarkung Unterbürg bei Dietfurt an der Altmühl zum Verkehrswert von 5.000,00 €. Das Flurstück 166/18 liegt im Außenbereich innerhalb des Naturparks und Landschaftsschutzgebiets Altmühltal an der Schloßleite. Das Grundstück weist eine östliche Hanglage auf und ist überwiegend mit Laubgehölzen bestockt. Die forstwirtschaftliche Erschließung erfolgt über einen unbefestigten Waldweg an der Ostseite. Baurechtliche Nutzungsmöglichkeiten bestehen nicht, da es sich um eine reine Wald- und Forstwirtschaftsfläche handelt.

57

Biet-Score

Ausgeglichen · 57 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt vorrangig für forstwirtschaftliche Selbstwerber, Brennholzselbstversorger oder benachbarte Waldeigentümer zur Arrondierung in Betracht, sofern keine über die Eigenverbrauchs- oder Naturschutznutzung hinausgehenden Ertragserwartungen bestehen. Aufgrund der ausgeprägten Hanglage, des steinig-felsigen Bodens und der strengen naturschutzrechtlichen Auflagen ist das forstwirtschaftliche Wertschöpfungspotenzial stark limitiert. Interessenten sollten vor einer Gebotsabgabe die Bewirtschaftungskosten und die Erreichbarkeit vor Ort prüfen.

Chancen

4
  • Geringe absolute Investitionssumme mit einem festgesetzten Verkehrswert von 5.000,00 €.

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Zur Versteigerung gelangt ein forstwirtschaftlich genutztes Grundstück (Flurstück 166/18) mit einer Gesamtfläche von 1.910 m² in der Gemarkung Unterbürg, Stadt Dietfurt an der Altmühl im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Die Liegenschaft befindet sich im Waldgebiet Schloßleite nördlich des Dorfs Oberbürg im Außenbereich der Jurahochfläche. Das Grundstück ist annähernd rechteckig, leicht trapezförmig geschnitten und weist eine mittlere Breite von etwa 44 m sowie eine mittlere Tiefe von 43 m auf. Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Straße, ist jedoch über einen im Hangbereich verlaufenden Waldweg an der Ostseite zugänglich. Das Waldgrundstück befindet sich in einer abfallenden Steilhanglage nach Osten und weist einen für die Jura-Region typischen, steinig-felsigen Untergrund auf. Die Fläche ist überwiegend mit Laubgehölzen bestockt und präsentiert sich laut Sachverständigengutachten in einem überwiegend gepflegten und bewirtschafteten Zustand. Eine baulandgemäße Erschließung an Ver- und Entsorgungsleitungen existiert nicht. Die Hanglage und die Bodeneigenschaften schränken die maschinelle forstwirtschaftliche Bewirtschaftung spürbar ein. Planungsrechtlich liegt das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Waldfläche sowie als Fläche mit besonderer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild dargestellt. Es liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet sowie in der Schutzzone des Naturparks Altmühltal, weshalb strenge naturschutzrechtliche Bestimmungen greifen. Laut Auskunft des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. vom 18.06.2025 ist das Grundstück nicht im Altlastenkataster verzeichnet. Baulasten oder Denkmalschutzeintragungen bestehen nicht. Es handelt sich um ein Verfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Bei einem festgesetzten Verkehrswert von 5.000,00 € bietet das Grundstück eine kostengünstige Gelegenheit für private Brennholzwerber oder angrenzende Forstwirte, setzt jedoch aufgrund der Hangneigung und Erschließungssituation eine realistische Einschätzung des forstlichen Bewirtschaftungsaufwands voraus.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

s. amtliche Bekanntmachung

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die amtliche Bekanntmachung, die ZVG-Deckseite sowie eine 10-seitige Zusammenfassung des Verkehrswertgutachtens vom 30.09.2025 vor. Das vollständige Vollgutachten mit detaillierter forstlicher Wertermittlung lag nicht vor.
  • Gutachterliche Ortsbesichtigung des Waldgrundstücks durchgeführt; forstlicher Bewuchs und topografische Beschaffenheit plausibel dokumentiert.

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0003 K 0021/2026
Amtsgericht
Nürnberg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
26.01.2027 · 10:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
5.000 €
Grundstücksfläche
1.910 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Schloßleite
PLZ
92345
Ort
Dietfurt an der Altmühl
Stadtteil
Unterbürg

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 6 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 24.10.2026, 00:20