TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Dietfurt an der Altmühl, Bayern
Versteigerungstermin
in 102 TagenMi., 03.02.2027 · 10:30 Uhr
Verkehrswert
4.200 €
Grundstück
1.870 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Versteigert wird ein 1.870 m² großes Waldgrundstück (Flurstück 166/20) in Hanglage in der Gemarkung Unterbürg, Stadt Dietfurt an der Altmühl (Schloßleite). Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 4.200,00 €. Das Areal stellt sich als Mischwald mit steinig-felsigem Boden dar und befindet sich laut Gutachter in einem überwiegend gepflegten, bewirtschafteten Zustand. Eine direkte öffentliche Erschließung oder eigene Zufahrt ist nicht vorhanden; das Grundstück liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet Naturpark Altmühltal. Das Verfahren wird zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) geführt.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt kommt vor allem für angrenzende Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Selbstversorger oder Liebhaber von Waldflächen in Frage, sofern die wegemäßige Erreichbarkeit über Nachbargrundstücke rechtlich geklärt oder gesichert ist. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist durch die steile Hanglage und die Schutzgebietsauflagen im Naturpark Altmühltal spürbar limitiert. Vor Gebotsabgabe sollte die Zufahrts- bzw. Wegenutzungssituation eingehend geprüft werden.
Chancen
Geringe absolute Kapitalbindung mit einem festgesetzten Verkehrswert von 4.200,00 €.
Risiken
Ausführliches Dossier
Zum Aufruf kommt eine unbesiedelte forstwirtschaftliche Liegenschaft in 92345 Dietfurt an der Altmühl, Gemarkung Unterbürg, Flurstück 166/20 (Lagebezeichnung Schloßleite). Das Grundstück umfasst eine Gesamtfläche von 1.870 m² (0,1870 ha) und liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB nördlich der Ortschaft Oberbürg. Es handelt sich um ein schmales, längs geschnittenes Hanggrundstück mit Mischwaldbestand auf typisch steinig-felsigem Jura-Boden. Laut Gutachter befindet sich der Forstbestand in einem überwiegend gepflegten und bewirtschafteten Zustand, wenngleich das wirtschaftliche Ertragspotenzial geländebedingt eingeschränkt ist. Eine Erschließung oder direkte Anbindung an eine öffentliche Straße existiert nicht; Waldwege verlaufen lediglich nördlich und östlich auf Fremdparzellen. Das Waldstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ausgewiesen und liegt vollumfänglich in der Schutzzone des Naturparks Altmühltal sowie im Landschaftsschutzgebiet. Altlastenverdachtsmomente bestehen ausweislich der Behördenauskunft nicht. Es handelt sich um ein Verfahren der Teilungsversteigerung (Aufhebung der Gemeinschaft). Auffällig ist eine Diskrepanz der Aktenzeichenführung zwischen amtlicher Terminsbestimmung (3 K 22/26) und Exposé-Zusammenfassung (3 K 33/25). Bei einem geringen Verkehrswert von 4.200,00 € richtet sich das Angebot primär an Arrondierungsinteressenten oder forstlich versierte Kleinanleger. Potenzielle Erwerber müssen berücksichtigen, dass mangels eigener Zufahrt Absprachen mit Nachbareigentümern erforderlich sind und weitergehende bauliche Nutzungen ausgeschlossen sind.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
s. amtliche Bekanntmachung
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Unterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt