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TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Dietfurt an der Altmühl, Bayern

Amtsgericht NürnbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 109 Tagen

Mi., 10.02.2027 · 10:30 Uhr

Verkehrswert

7.700 €

Grundstück

3.100 m²

Schloßleite, 92345 Dietfurt an der AltmühlKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehendZustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · leerstehend

Gegenstand des Verfahrens vor dem Amtsgericht Nürnberg ist ein 3.100 m² großes forstwirtschaftliches Grundstück (Flurstück 166/22) in Hanglage in Dietfurt an der Altmühl, Ortsteil Unterbürg (Gewann Schloßleite). Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 7.700,00 €. Das Areal ist überwiegend mit Buchen bestanden, weist steinig-felsigen Boden auf und liegt im Landschaftsschutzgebiet sowie Naturpark Altmühltal. Eine bauliche Nutzung ist ausgeschlossen (§ 35 BauGB / Außenbereich, forstwirtschaftliche Fläche). Die Erschließung erfolgt ausschließlich über einen einfachen Waldweg ohne Anbindung an eine öffentliche Straße. Das Verfahren wird zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) geführt.

57

Biet-Score

Ausgeglichen · 57 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Waldgrundstück kommt vorrangig für forstwirtschaftliche Selbstnutzer, Brennholzselbstwerber oder lokale Anlieger in Frage, die eine kleine forstliche Ausgleichs- oder Nutzfläche suchen. Eine bauliche Entwicklung oder anderweitige gewerbliche Nachnutzung ist aufgrund der Lage im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet ausgeschlossen. Bietinteressenten sollten vor Gebotsabgabe die genauen Wegebefugnisse und den Zustand der unbefestigten Waldweg-Zufahrt vor Ort prüfen.

Chancen

5
  • Geringes absolutes Kapitalvolumen bei einem festgesetzten Verkehrswert von 7.700,00 €

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Bewertungsobjekt umfasst das unbewohnte Flurstück 166/22 der Gemarkung Unterbürg mit einer grundbuchlichen Größe von 3.100 m² (0,3100 ha) in der Gemarkung Unterbürg, Stadt Dietfurt an der Altmühl (Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz). Das Grundstück liegt abseits geschlossener Ortschaften auf der Jurahochfläche im Waldgebiet Langholz. Die Umgebung ist ländlich und forstwirtschaftlich geprägt; im Westen grenzt eine großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlage an. Der Verkehrswert wurde durch das Amtsgericht Nürnberg auf 7.700,00 € festgesetzt. Es handelt sich um ein reines Waldgrundstück ohne Hochbauten. Die Topografie ist durch eine Hanglage nach Osten gekennzeichnet, der Boden ist steinig-felsig und überwiegend mit Buchen bewachsen. Laut Gutachten befindet sich der Forst in einem gepflegten und bewirtschafteten Zustand, das forstwirtschaftliche Wertschöpfungspotenzial ist jedoch geländebedingt begrenzt. Das Grundstück besitzt keine Anbindung an eine öffentliche Straße; die Erschließung erfolgt über einen im Osten liegenden einfachen Waldweg mit teilweise eingeschränkter Zufahrt. Rechtlich ist die Parzelle dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen und im Flächennutzungsplan als Waldfläche sowie Fläche mit besonderer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild ausgewiesen. Zudem liegt das Areal in der Schutzzone des Naturparks Altmühltal und in einem Landschaftsschutzgebiet. Das Grundstück ist laut Altlastenkatasterauskunft altlastenfrei; Denkmalschutz besteht nicht. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung betrieben. Die Immobilie eignet sich im Wesentlichen als forstwirtschaftliche Ergänzungsfläche oder privates Holzgrundstück für ortsnahe Interessenten. Ein spekulativer Erwerb im Hinblick auf Baulandentwicklung scheidet vollständig aus. Kaufinteressenten müssen die forstrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Erreichbarkeit über forstwirtschaftliche Wege einkalkulieren.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

s. amtliche Bekanntmachung

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegt eine amtliche Terminsbestimmung mit Bekanntmachung sowie eine 10-seitige Zusammenfassung des Gutachtens (Exposé) vor. Das ungekürzte Originalgutachten lag nicht vor.
  • Ortsbesichtigung des Freilands durch den Sachverständigen am 30.07.2025 durchgeführt; bei einem Waldgrundstück ausreichend aussagekräftig.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0003 K 0023/2026
Amtsgericht
Nürnberg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
10.02.2027 · 10:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
7.700 €
Grundstücksfläche
3.100 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Schloßleite
PLZ
92345
Ort
Dietfurt an der Altmühl
Stadtteil
Unterbürg

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 6 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 24.10.2026, 00:21