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Symbolbild – Zwangsversteigerung Landwirtschaft in Heinsberg, LaffeldSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Heinsberg, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht HeinsbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 2 Tagen

Mo., 26.10.2026 · 11:00 Uhr

Verkehrswert

21.000 €

Grundstück

2.133 m²

Am Laffelder Steeg, 52525 HeinsbergKarteGoogle Maps
Belegung: vermietetZustand: Nicht zutreffend (unbebaut)

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · vermietet

Zwangsversteigerung eines 2.133 m² großen, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücks (Ackerland) in Heinsberg-Laffeld. Das ebene, gut geschnittene Flurstück weist eine gute Bodenqualität von 78 Bodenpunkten auf und ist über einen Wirtschaftsweg erschlossen. Der Verkehrswert ist auf 21.000,00 € festgesetzt. Es liegt im Außenbereich ohne Bauerwartung, bietet aber eine solide agrarische Nutzungsbasis.

73

Biet-Score

Ausgeglichen · 73 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich hervorragend für aktive Landwirte zur Flächenerweiterung oder für Kapitalanleger, die ein wertstabiles Agrarinvestment suchen. Die Risiken sind aufgrund des Ausschlusses von Altlasten und Bergschäden minimal, während die gute Bodenqualität eine nachhaltige Bewirtschaftung sichert. Ein Gebot nahe dem Verkehrswert ist aufgrund der stabilen Nachfrage nach Agrarflächen zu empfehlen.

Chancen

6

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das zu versteigernde Objekt ist ein unbebautes, landwirtschaftlich genutztes Grundstück (Ackerland) in Heinsberg, Ortsteil Laffeld-Aphoven. Das Grundstück mit der Flurstücksnummer 134 (Flur 6, Gemarkung Laffeld) weist eine Gesamtfläche von 2.133 m² auf. Die Lage wird als durchschnittlich für landwirtschaftliche Zwecke beschrieben; die Bebauung der Ortslage Laffeld/Aphoven befindet sich in ca. 150 Metern Luftlinie Entfernung. Die verkehrstechnische Anbindung der Region über die Bundesstraßen B 56 und B 221 sowie die Autobahn A 46 ist befriedigend. Die direkte Zuwegung erfolgt über einen asphaltierten, landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg. Das Grundstück weist eine weitgehend ebene Topographie und einen vorteilhaften, nahezu rechteckigen Zuschnitt mit einer Breite von ca. 23 m und einer Tiefe von ca. 94 m auf. Die Bodenqualität wird im Gutachten mit durchschnittlich 78 Bodenpunkten als gut bewertet (Bodenart: sandiger Lehm/Löß, Ertragsmesszahl 1.664). Es ist aktuell mit Ackergras eingesät und wird im Verbund mit benachbarten Flurstücken aktiv landwirtschaftlich bewirtschaftet. Rechtliche Lasten in Abteilung II des Grundbuches sind, abgesehen von der Anordnung der Zwangsversteigerung, nicht eingetragen. Laut Baulastenverzeichnis und Altlasten-Verdachtsflächenkataster liegen keine wertmindernden Erkenntnisse vor. Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) ohne allgemeine Bauerwartung. Es liegt über verliehenen Bergwerksfeldern, ein aktiver Abbau oder eine konkrete Bergschadensgefährdung sind laut RWE Power AG jedoch nicht dokumentiert bzw. zu erwarten. Aus Investorensicht bietet das Grundstück eine solide, wertstabile Agraranlage. Aufgrund der guten Bodenqualität und der bestehenden Bewirtschaftung eignet sich die Fläche hervorragend für lokale Agrarbetriebe zur Eigennutzung oder für Kapitalanleger zur langfristigen Verpachtung. Da keine bauliche Nutzung möglich ist, halten sich die Risiken in engen Grenzen, was das Objekt zu einer sicheren Sachwertinvestition macht.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Fläche .

Hinweise zur Datenlage
  • Sehr gut dokumentiertes, kurzes Gutachten für ein einfaches, unbebautes landwirtschaftliches Grundstück.
  • Der Ortstermin fand am 28.08.2025 mit einer eingehenden Begutachtung der Feldfläche statt.

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0090 K 0012/2025
Amtsgericht
Heinsberg

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
26.10.2026 · 11:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
21.000 €
Grundstücksfläche
2.133 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Am Laffelder Steeg
PLZ
52525
Ort
Heinsberg
Stadtteil
Laffeld

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren

Rechte 5 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 2 Angaben

Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Heinsberg, Kreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 10.07.2026, 15:14