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Symbolbild – Zwangsversteigerung Landwirtschaft in ;Heinsberg;Waldfeucht, WaldenrathSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungLandwirtschaft in ;Heinsberg;Waldfeucht, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht HeinsbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 9 Tagen

Mo., 02.11.2026 · 13:00 Uhr

Verkehrswert

27.700 €

Grundstück

2.520 m²

Auif dem Hahn, 52525 ;Heinsberg;WaldfeuchtKarteGoogle Maps
Zustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft

Die Zwangsversteigerung betrifft eine unbebaute Landwirtschaftsfläche (Ackerland) in Heinsberg-Waldenrath mit einem Verkehrswert von 27.700 EUR. Das 2.520 m² große Grundstück weist eine durchschnittliche Bodengüte auf und ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Der Gutachter konnte das Objekt nur von außen besichtigen, da es sich um Ackerland handelt und niemand beim Ortstermin anwesend war. Eine allgemeine Bauerwartung besteht nicht, und Miet- oder Pachtverhältnisse sind in der vorliegenden Gutachtenversion nicht bekannt.

61

Biet-Score

Ausgeglichen · 61 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Für Investoren erfordert dieses Ackerlandobjekt eine genaue Prüfung der Pachtverhältnisse, die im Gutachten nicht offengelegt sind, sowie der Altlastensituation, die nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Der Verkehrswert ist angesichts der fehlenden Bauerwartung und der Außenbereichslage kritisch zu hinterfragen und nur mit einem entsprechenden Abschlag zu akzeptieren. Die Bildung einer wirtschaftlichen Einheit mit dem angrenzenden Flurstück im Parallelverfahren könnte eine Chance darstellen, muss aber ebenfalls vertieft geprüft werden.

Chancen

2

Risiken

3

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Amtsgericht Heinsberg versteigert im Wege der Zwangsvollstreckung eine unbebaute Landwirtschaftsfläche (Ackerland) in Waldenrath, Flur 10, Flurstück 124, mit einer Größe von 2.520 m². Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 27.700 EUR zum Wertermittlungsstichtag 02.10.2025. Das Grundstück bildet laut Gutachten eine wirtschaftliche Einheit mit dem angrenzenden Flurstück 125, das in einem Parallelverfahren (90 K 19/24) bewertet wird. Das Grundstück ist als Ackerland mit Mais bestanden. Angaben zu Miet- und Pachtverhältnissen sind in der vorliegenden, gekürzten Internetversion des Gutachtens nicht enthalten und somit unbekannt. Eine Ertragslage kann daher aus den vorliegenden Dokumenten nicht abgeleitet werden. Das Ackerland hat einen nahezu rechteckigen Zuschnitt und ist weitgehend eben. Die Bodengüte wird mit 75 Bodenpunkten als durchschnittlich für die Lage beschrieben. Es liegen keine Hinweise auf Altlasten im Kataster oder vor Ort vor, jedoch kann das Vorhandensein schädlicher Bodenveränderungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Beeinträchtigungen durch Industrie, Gewerbe oder Verkehr sind nicht vorhanden. Der Sachverständige führte am 02.10.2025 einen Ortstermin durch, bei dem jedoch keine Beteiligten anwesend waren. Die Begutachtung des unbebauten Ackerlandes erfolgte somit von außen. Technische Prüfungen waren aufgrund der Objektart nicht relevant. Das Gutachten ist eine anonymisierte und gekürzte Internetversion, was zu fehlenden Informationen, insbesondere zu Miet- und Pachtverhältnissen, führt. Im Grundbuch von Waldenrath, Blatt 4159, ist der Zwangsversteigerungsvermerk vom 05.11.2024 eingetragen. Baulasten sind gemäß Bescheinigung der Stadt Heinsberg nicht vorhanden. Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt; eine allgemeine Bauerwartung besteht nicht. Eine zukünftige Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Wirtschaftsweg fällt nicht an. Vor Gebotsabgabe sollten die Pachtverhältnisse und die Altlastensituation vertieft geklärt werden.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
KI
Besichtigung
Nur außenKI
Hinweise
Objektart: Ackerland, Grundstücksfläche: 2.520 m²

Ohne Angabe: Nutzung

Text der Bekanntmachung

Unbebaute Landwirtschaftsfläche (Ackerland)

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: keine belastbare Statusangabe. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier

Rechte, Lasten und Verfahrenshinweise

aus dem KI-Dossier

Rechte und Lasten

  • Recht / Last

    Versteigerungsvermerk im Grundbuch von Waldenrath, Blatt 4159, eingetragen am 05.11.2024 (Amtsgericht Heinsberg, 90 K 18/24).

Verfahren und Verwaltung

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Das zu bewertende Grundstück liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Heinsberg“ sowie über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Horrem 113“. Bergbauliche Tätigkeiten sind jedoch nicht dokumentiert und zukünftig nicht zu erwarten. Eine Bergschadensgefährdung durch den Braunkohlebergbau liegt nicht vor.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB, für den die Vorschriften über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (§§ 127 ff. BauGB) keine Anwendung finden. Eine allgemeine Bauerwartung besteht nicht.

Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0090 K 0018/2024
Flurstück / Fl. Nr.
KI
Amtsgericht
Heinsberg

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
02.11.2026 · 13:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Objektzustand
KI
Besichtigungsstatus
Nur außenKI

Ohne Angabe: Nutzungsart, Vermietungsstatus, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
Grundstücksfläche
KI

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Auif dem Hahn
PLZ
52525
Ort
;Heinsberg;Waldfeucht
Stadtteil
Waldenrath

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungshinweise

Rechte 4 Angaben

Baulasten
Rechte / Belastungen
Rechtliche Hinweise
ZVG-/Verwaltungshinweise

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Nutzungshinweis

Zustand 3 Angaben

Sanierungsbedarf
Schadenshinweise
Zustandszusammenfassung

Grundstück 4 Angaben

Altlasten
Entwicklungsstatus
Grundstück / Lage
Planungsrecht

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 13.06.2026, 22:02