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Symbolbild – Zwangsversteigerung Landwirtschaft in ;Heinsberg;Waldfeucht, WaldenrathSymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungLandwirtschaft in ;Heinsberg;Waldfeucht, Nordrhein-Westfalen

Amtsgericht HeinsbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 10 Tagen

Mo., 02.11.2026 · 11:00 Uhr

Verkehrswert

14.300 €

Grundstück

1.300 m²

Auf dem Hahn, 52525 ;Heinsberg;WaldfeuchtKarteGoogle Maps
Zustand: Durchschnittlich

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft

Das Zwangsversteigerungsobjekt ist eine unbebaute Landwirtschaftsfläche (Ackerland) von 1.300 m² in Heinsberg-Waldenrath mit einem festgesetzten Verkehrswert von 14.300 EUR. Das Grundstück weist eine durchschnittliche Bodengüte auf und ist frei von Altlasten- oder Bergschadensgefährdungen. Die Begutachtung durch den Sachverständigen erfolgte ausschließlich von außen, was für ein unbebautes Grundstück ausreichend ist. Ein Zwangsversteigerungsvermerk ist eingetragen, Baulasten sind keine vorhanden. Pachtverhältnisse sind in einem gesonderten Schreiben erwähnt und nicht im Gutachten detailliert.

73

Biet-Score

Ausgeglichen · 73 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Angesichts des festgesetzten Verkehrswertes von 14.300 EUR für 1.300 m² Ackerland im Außenbereich ist eine genaue Preisdisziplin erforderlich. Die Abwesenheit von Altlasten, Bergschadensgefährdung und Ausbaubeiträgen stellt eine positive Eigenschaft dar. Das fehlende Baurecht im Außenbereich (§ 35 BauGB) und die unklaren Pachtverhältnisse müssen jedoch vor einem Gebot detailliert geprüft und gegebenenfalls eingepreist werden. Insbesondere die Pachtverhältnisse sollten vor dem Zuschlag geklärt werden, um mögliche Risiken zu minimieren.

Chancen

3

Risiken

2

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das Zwangsversteigerungsobjekt ist eine unbebaute Landwirtschaftsfläche, Flurstück 125, in der Gemarkung Waldenrath, Flur 10, mit einem festgesetzten Verkehrswert von 14.300 EUR. Die Versteigerung findet am 02. November 2026 um 11:00 Uhr am Amtsgericht Heinsberg statt. Der Verkehrswert wurde zum Wertermittlungsstichtag 02.10.2025 im Vergleichswertverfahren ermittelt. Das Grundstück hat eine Größe von 1.300 m² und ist als Ackerland mit Mais bestanden. Es liegt südlich von Heinsberg-Straeten, außerhalb der Ortslage, in einer Feldlage und ist über einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg zugänglich. Die durchschnittliche Bodengüte wird mit 73 Bodenpunkten als durchschnittlich für die Lage bewertet. Miet- und Pachtverhältnisse sind in einem gesonderten Schreiben dokumentiert, aber nicht im Gutachten detailliert. Das Grundstück ist weitgehend eben und weist keine Hinweise auf Altlasten oder Bergschadensgefährdung auf. Es sind keine spezifischen Mängel oder Unterhaltungsstau für die unbebaute Fläche genannt. Eine Energiebewertung ist für unbebautes Land nicht relevant. Der Sachverständige führte am 02.10.2025 einen Ortstermin durch. Da es sich um eine unbebaute Landwirtschaftsfläche handelt und keine Beteiligten anwesend waren, erfolgte die Begutachtung ausschließlich von außen. Die Wertermittlung basiert auf dieser Außenbesichtigung und den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Technische Prüfungen waren nicht erforderlich. Im Grundbuch ist ein Zwangsversteigerungsvermerk vom 20.05.2025 eingetragen. Baulasten sind gemäß Bescheinigung der Stadt Heinsberg keine vorhanden. Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB, eine allgemeine Bauerwartung besteht nicht. Nur privilegierte Bauvorhaben sind zulässig. Vor dem Zuschlag sollten die genauen Pachtverhältnisse und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten geklärt werden.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
KI
Besichtigung
KI
Hinweise
Objektart: Grundstück | Ackerland, Verkehrswert: 14.300 €

Ohne Angabe: Nutzung

Text der Bekanntmachung

Unbebaute Landwirtschaftsfläche (Ackerland)

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: keine belastbare Statusangabe. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier

Rechte, Lasten und Verfahrenshinweise

aus dem KI-Dossier

Rechte und Lasten

  • Recht / Last

    Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen am 20.05.2025

Verfahren und Verwaltung

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Eine allgemeine Bauerwartung besteht nicht. Nur privilegierte Bauvorhaben und sonstige Bauvorhaben im Sinne des § 35 BauGB sind zulässig.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Das Grundstück liegt über den Bergwerksfeldern 'Heinsberg' (Steinkohle) und 'Horrem 113' (Braunkohle), jedoch ist kein Bergbau dokumentiert und zukünftig nicht zu erwarten. Eine Bergschadensgefährdung durch Braunkohlebergbau liegt nicht vor.

  • ZVG-/Verwaltungshinweis

    Die Zwangsversteigerung ist angeordnet (Amtsgericht Heinsberg, 90 K 19/24). Eingetragen am 20.05.2025. Diese Eintragung wirkt sich nicht auf den Verkehrswert des zu bewertenden Grundstücks aus.

Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0090 K 0019/2024
Flurstück / Fl. Nr.
KI
Amtsgericht
Heinsberg

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
02.11.2026 · 11:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Objektzustand
KI
Besichtigungsstatus
KI

Ohne Angabe: Nutzungsart, Vermietungsstatus, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
Grundstücksfläche
KI

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Auf dem Hahn
PLZ
52525
Ort
;Heinsberg;Waldfeucht
Stadtteil
Waldenrath

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 5 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Bewertungshinweise
Bewertungsmethoden

Rechte 7 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Baulasten
Rechte / Belastungen
Rechtliche Hinweise
ZVG-/Verwaltungshinweise

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Nutzungshinweis

Zustand 3 Angaben

Sanierungsbedarf
Schadenshinweise
Zustandszusammenfassung

Grundstück 4 Angaben

Altlasten
Entwicklungsstatus
Grundstück / Lage
Planungsrecht

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 13.06.2026, 22:02