KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung stehen zwei forstwirtschaftlich genutzte Waldgrundstücke (Flurstücke 643 und 644) im Gebiet "Hut" nahe Pettendorf (Gemeinde Hummeltal) im Landkreis Bayreuth. Die Gesamtfläche beträgt 6.510 m² und besteht aus bestocktem Mischwald (überwiegend Kiefer, Fichte und Eiche) auf Lehmboden mit bis zu 30 % Nordneigung. Der gerundete Gesamterkehrswert wurde gutachterlich auf 12.400 € festgesetzt, aufgeteilt auf 6.600 € für Flurstück 643 und 5.800 € für Flurstück 644. Die Erschließung erfolgt über einen befestigten Waldweg an der Südostecke von Flurstück 643, worüber auch Flurstück 644 angebunden ist. Die Bewirtschaftung ist hangbedingt maschinell erschwert und erfordert Seilwindeneinsatz. Der Versteigerungstermin ist für den 17.12.2026 am Amtsgericht Bayreuth anberaumt.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt richtet sich vor allem an regionale Forstwirte, Landwirte, Jäger oder private Brennholzselbstwerber, die gezielt kleinteilige Waldflächen zur Eigenbewirtschaftung suchen. Die Holzbestände sind vital und gutachterlich sauber erfasst, verlangen jedoch aufgrund der bis zu 30 %igen Hangneigung geeignete Rücketechnik (Seilwinde). Interessenten sollten darauf achten, im Versteigerungstermin möglichst beide Flurstücke gemeinsam zu ersteigern, da Flurstück 644 auf die wegemäßige Erschließung über Flurstück 643 angewiesen ist.
Chancen
Risiken
Geringe Flächengröße von insgesamt 6.510 m² begrenzt die Skalierbarkeit für professionelle Großforstbetriebe.
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahrens vor dem Amtsgericht Bayreuth (Az. 61 K 63/25) sind zwei zusammenhängende Waldgrundstücke in der Gemarkung Pettendorf (Gemeinde Hummeltal, Landkreis Bayreuth). Die Liegenschaften mit den Flurstücksnummern 643 (3.440 m²) und 644 (3.070 m²) weisen eine Gesamtgrundstücksfläche von 6.510 m² auf. Sie befinden sich im Gewann "Hut", etwa 1.000 m südöstlich der Ortslage Pettendorf (Ernteweg). Die Region ist ländlich geprägt und liegt rund 8 km südwestlich der kreisfreien Stadt Bayreuth. Beide Flurstücke stellen Mischwaldflächen dar. Auf Flurstück 643 stockt ein rund 50-jähriger Mischbestand aus 40 % Kiefer, 30 % Eiche, 20 % Fichte und 10 % Ahorn mit einem Bestockungsgrad von 0,92. Flurstück 644 weist einen ca. 45-jährigen Bestand aus je 40 % Kiefer und Fichte sowie 20 % Eiche mit einem Bestockungsgrad von 0,90 auf. Die Bestände werden vom Gutachter als überwiegend gesund eingestuft. Der Boden besteht aus Lehm bei einer ausgeprägten Hangneigung von bis zu 30 % nach Norden, weshalb die forstliche Bearbeitung maschinell erschwert ist und Seilwindeneinsatz erfordert. Die Holzabfuhr ist bei Flurstück 643 direkt ab der südöstlichen Grundstücksgrenze möglich, bei Flurstück 644 nach ca. 50 m Vorrücken über Flurstück 643. Rechtlich sind die Grundstücke im Grundbuch von Pettendorf Blatt 376 eingetragen. Die zweite Abteilung weist lediglich den Versteigerungsvermerk auf; Dienstbarkeiten oder sonstige Lasten bestehen nicht. Auch das Altlastenkataster weist keine Eintragungen auf. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hummeltal sind die Grundstücke als Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich dargestellt; eine bauliche Nutzungsperspektive besteht nicht. Der Verkehrswert wurde nach den Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR 2000) ermittelt und setzt sich aus dem Bodenwert (0,60 €/m²) sowie dem hiebkostenfreien Baumbestandswert zusammen. Er beträgt 6.600 € für Flurstück 643 und 5.800 € für Flurstück 644 (Gesamtsumme: 12.400 €). Aus Investorensicht handelt es sich um ein überschaubares forstwirtschaftliches Nischeninvestment mit geringem absolutem Kapitaleinsatz. Da Flurstück 644 im Binnenbereich liegt und wegemäßig an Flurstück 643 hängt, ist ein Erwerb beider Flurstücke in Kombination dringend anzuraten. Bei entsprechendem Gebot erhalten Selbstwerber oder forstliche Nebenbetriebe solide Holzvorräte zu einem moderaten Einstiegspreis.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Lfd. Nr. 1: Das Grundstück liegt im Gebiet "Hut", ca. 1.000 m südöstlich von "Pettendorf Ernteweg" und ist mit einem besfestigten Waldweg an seiner Südostecke erschlossen. Das Grundstück wird als Mischwald bewirtschaftet, hat Lehmboden, bis zu 30 % nördliche Neugung und ist maschinell erschwert bearbeitbar (Seilwindenbetrieb). Der Baumbestand ist zumeist gesund, und ist bestockt.; Lfd. Nr. 2: Das Grundstück liegt im Gebiet "Hut", ca. 1.000 m südöstlich von "Pettendorf Ernteweg", im nördlichen Anschluss an das Flst.-Nr. 643 und ist mit einem befestigten Waldweg an der Südostecke des angrenzenden Flst.-Nr. 643 erschlossen. Das Grundstück wird als Mischwald bewirtschaftet, hat Lehmboden, bis zu 30 % nördliche Neigung und ist maschinell erschwert bearbeitbar (Seilwindenbetrieb). Der Baumbestand ist zumeist gesund, und bestockt.;
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 1 €/m²
- 6.510 m²
- 4.101 €
- 12.400 €
- 3,02
- 8.299 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte