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TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Maxhütte-Haidhof, Bayern

Amtsgericht AmbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 113 Tagen

Do., 18.02.2027 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

159.000 €

Grundstück

26.000 m²

Kappeläcker, 93142 Maxhütte-HaidhofKarteGoogle Maps
Belegung: bewohntZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · bewohnt

Versteigert wird ein 26.000 m² großes, unbebautes und landwirtschaftlich als Ackerland genutztes Grundstück (Flurstück 239/3) im Bereich „Kappeläcker“ in 93142 Maxhütte-Haidhof (Ortsteil Leonberg). Der vom Amtsgericht Amberg festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 159.000,00 €. Das Verfahren wird als Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft geführt. Laut Kurzgutachten ist das Grundstück derzeit verpachtet; Pachtkonditionen und Laufzeiten sind nicht beziffert. Zudem besteht an der westlichen Grundstücksgrenze ein leichter Überbau durch das Nachbargrundstück Flurstück 239/10.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kommt vorrangig für landwirtschaftliche Betriebe zur Eigenbewirtschaftung oder Kapitalanleger im Agrarbereich in Betracht, sofern die Pachtverhältnisse geklärt werden können. Wesentliche Risiken liegen in dem unklaren Pachtvertrag, dem dokumentierten leichten Überbau durch das Nachbargrundstück sowie dem Umstand einer Teilungsversteigerung. Vor einer Gebotsabgabe sollte beim Gläubigervertreter oder Pächter Einsicht in bestehende Pachtvereinbarungen genommen und die rechtliche Situation des Überbaus geklärt werden.

Chancen

5

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine landwirtschaftliche Nutzfläche mit einer Gesamtgröße von 26.000 m² in der Gemarkung Leonberg, Flurbezeichnung „Kappeläcker“, gelegen im Gemeindegebiet von 93142 Maxhütte-Haidhof im Landkreis Schwandorf. Das Areal ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen und im Kataster im Wesentlichen als Ackerland (25.871 m²) sowie zu geringen Teilen als Grünland (105 m²) und Gebäude-/Freifläche Land- und Forstwirtschaft (24 m²) geführt. Die Topografie weist eine Hangneigung von Norden nach Süden auf, die im südlichen Bereich zunimmt. Das Grundstück ist unbebaut und wird als Ackerland genutzt. Die Bonität der Böden ist im Gutachten detailliert aufgeführt (u. a. stark lehmiger Sand und lehmiger Sand mit Bodenzahlen zwischen 35 und 41 sowie einer Gesamtertragsmesszahl von 8.829). Am Wertermittlungsstichtag wurden keine Staunässe oder schädlichen Bodenveränderungen festgestellt. Die Zuwegung erfolgt über unbefestigte, aber gut befahrbare Feldwege. In Abteilung II des Grundbuchs sind keine Belastungen eingetragen, mit Ausnahme des verfahrensgegenständlichen Zwangsversteigerungsvermerks. Als Besonderheit ist an der westlichen Grenze ein leichter Überbau vom Nachbargrundstück Flurstück 239/10 verzeichnet. Des Weiteren ist das Grundstück verpachtet; Pachtverträge oder Erträge wurden im Gutachten nicht offengelegt. Der vom Amtsgericht Amberg festgesetzte Verkehrswert beträgt 159.000,00 €. Das Verfahren dient der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung). Für Investoren und Landwirte bietet die Fläche eine Arrondierungsmöglichkeit, verlangt jedoch vorab die Klärung der bestehenden Pachtbindung und der Duldungs- bzw. Entschädigungsansprüche bezüglich des Grenzüberbaus.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Bewohnt
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Schwandorf von Leonberg Gemarkung Leonberg Flurstück 239/3 Wirtschaftsart u. Lage Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Anschrift Kappeläcker Hektar 2,6000 Blatt 2660 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Insgesamt von Norden nach Süden geneigt, im südlichen Grundstücks-bereich stärker, annähernd rechteckige Grundstücksform; gute Erreichbarkeit über Feldwege; genutzt als Ackerland;

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegt ein vollständiges 9-seitiges Kurzgutachten sowie die amtliche Terminsbestimmung vor. Die Datenlage zur Beschaffenheit des Bodens und Lage ist solide, Details zum bestehenden Pachtvertrag fehlen jedoch.
  • Ortsbesichtigung des unbebauten Grundstücks hat stattgefunden; Bodenbeschaffenheit und Überbau wurden augenscheinlich dokumentiert.

Belegung

bewohnt

Unklar bis hochriskant

Bewohnt sagt noch nicht, von wem und aufgrund welchen Rechts. Eigentümer, Mieter, Angehörige, Pächter, Untermieter oder sonstige Besitzer haben sehr unterschiedliche Folgen.

Vor dem Gebot prüfen

  • Nutzer und Rechtsgrundlage feststellen
  • Miet-, Pacht- oder Wohnrechte suchen
  • Einzug/Überlassung zeitlich prüfen
  • Gebot erst mit Risikoabschlag freigeben
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Ohne geklärte Rechtsgrundlage ist nicht verlässlich zu beurteilen, ob Räumungstitel, Mietrecht, Wohnrechte oder andere Besitzrechte greifen.
In der Praxis
Zugang, Übergabe, Ertrag, Sanierung und Zeitplan bleiben offen, solange Nutzer und Rechtsgrundlage nicht eindeutig sind.
Für das Gebot
Bis zur Klärung wie Hochrisiko bewerten, nicht wie frei verfügbar.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben15 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0002 K 0002/2026
Amtsgericht
Amberg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
18.02.2027 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Bewohnt
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
159.000 €
Grundstücksfläche
26.000 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Kappeläcker
PLZ
93142
Ort
Maxhütte-Haidhof
Stadtteil
Leonberg

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Wertermittlungsstichtag

Rechte 7 Angaben

Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Schwandorf, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 3. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 27.10.2026, 22:20