Symbolbild · kein Foto im GutachtenTeilungsversteigerungLandwirtschaft in Münster, Nordrhein-Westfalen
Versteigerungstermin
in 7 TagenFr., 30.10.2026 · 10:00 Uhr
Verkehrswert
806 €
Grundanteil
≈ 169,58 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein 4/76 Miteigentumsanteil an zwei unbebauten Grundstücken (Flurstücke 172 und 165) mit einer Gesamtfläche von 3.222 m² am Alten Postweg in Münster-Wolbeck. Das Verfahren wird zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betrieben. Die Grundstücke liegen im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) ohne jede Bauhoffnung und sind im Flächennutzungsplan als Landwirtschafts- sowie Waldflächen ausgewiesen. Der überwiegende Teil ist bewaldet, unbefestigt, nicht befahrbar und befindet sich in einem verwilderten Zustand. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert für den 4/76 Miteigentumsanteil beträgt insgesamt 806,00 €.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt richtet sich primär an Miteigentümer der bestehenden Erbengemeinschaft oder angrenzende Grundstückseigentümer, die ihren Anteil arrondieren möchten. Für klassische Rendite- oder Entwicklungsinvestoren ist das Objekt aufgrund des winzigen Miteigentumsanteils von 4/76 und der fehlenden Bebaubarkeit ungeeignet. Vor einer Gebotsabgabe sollte geprüft werden, ob eine Einigung mit den übrigen Bruchteilseigentümern über eine künftige Nutzung oder Verwertung möglich ist.
Chancen
Attraktive Arrondierungs- und Zukaufsmöglichkeit für bereits beteiligte Miteigentümer oder direkte Grenznachbarn.
Risiken
Ausführliches Dossier
Gegenstand des Versteigerungsverfahrens 0009 K 0036/ 2025 beim Amtsgericht Münster ist ein 4/76 Miteigentumsanteil an zwei unbebauten Grundstücken in 48155 Münster-Wolbeck, Alter Postweg. Das Flurstück 172 umfasst eine Fläche von 2.922 m², das Flurstück 165 weist eine Größe von 300 m² auf. Die Liegenschaften liegen im planungsrechtlichen Außenbereich, ca. 2,0 km westlich des Stadtteilzentrums Wolbeck und etwa 6,5 km östlich des Zentrums von Münster. Beide Grundstücke stellen sich in der Örtlichkeit als überwiegend bewaldet und vollkommen verwildert dar. Obwohl Flurstück 172 und 165 als Wegeflächen ausgewiesen sind, ist Flurstück 172 nur im vorderen Abschnitt bis zum Flurstück 180 befahrbar; der restliche Bereich sowie Flurstück 165 sind unbefestigt, nicht befahrbar und Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets. Baurechtliche Nutzungsmöglichkeiten bestehen gemäß § 35 BauGB nicht, im Flächennutzungsplan sind die Parzellen als Flächen für die Landwirtschaft und Wald dargestellt. In Abteilung II des Grundbuchs (Blatt 1600) sind Grunddienstbarkeiten (Geh- und Fahrrechte) eingetragen, die als bestehenbleibende Rechte übernommen werden müssen. Das Grundstück ist laut Auskunft altlastenfrei und nicht im Baulastenverzeichnis belastet. Miet- oder Pachtverhältnisse bestehen nicht. Aufgrund des geringen Anteils von 4/76 und des Gesamtwerts von 806,00 € ist der Erwerb vor allem für Grenznachbarn oder Miteigentümer zur Konfliktbereinigung oder langfristigen Arrondierung interessant.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
Das Grundtück 172 ist im vorderen Bereich nur bis zum Beginn des Flurstückes 180 befahrbar. Der dahinter liegende Bereich ist überwuchert und Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets. Es befindet sich ebenso in einem völlig vernachlässigtem Zustand. Dieses Flurstück ist trotz der Ausweisung als Wegefläche nicht befestigt und auch nicht befahrbar. Das Grundstück 165 ist vollständig bewaldet und Teil eines zusammenhängenden Waldgebiets. Es befindet sich ebenso in einem völlig vernachlässigtem Zustand. Dieses Flurstück ist trotz der Ausweisung als Wegefläche nicht befestigt und auch nicht befahrbar. Beide Grundstücke sind laut schriftlicher Mitteilung eines Miteigenümers nicht vermietet oder verpachtet. Bestehbleibende Rechte: Abteilung II: II 1 (2) Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) II 2 (2) Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) Abteilung III: Lastenfrei
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0009 K 0036/2025
Termin
- Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
- 30.10.2026 · 10:00 Uhr
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Objekt
- Landwirtschaft
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 806 €
- 4/76 an Flurstücken 172 und 165
- 169,58 m²
- 1 €/m²
- 170 €169,58 m² × 1 €/m² · MEA 5,263 %
Lage
Karte- Alter Postweg
- 48155
- Münster
- Wolbeck
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 1 €/m²
- 169,58 m²
- 170 €
- 806 €
- 4,75
- 636 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 9 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt