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Symbolbild – Zwangsversteigerung Landwirtschaft in Neu-Seeland, BahnsdorfSymbolbild · kein Foto im Gutachten

TeilungsversteigerungLandwirtschaft in Neu-Seeland, Brandenburg

Amtsgericht SenftenbergAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 96 Tagen

Mi., 27.01.2027 · 09:30 Uhr

Verkehrswert

6.092 €

Grundstück

7.923 m²

Randbereich, 03103 Neu-SeelandKarteGoogle Maps
Belegung: vermietet

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · vermietet

Zur Versteigerung stehen drei landwirtschaftlich genutzte Flurstücke in 03103 Neu-Seeland (Ortsteil Bahnsdorf) im Rahmen einer Teilungsversteigerung (Az. 42 K 14/25). Der amtlich festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 6.092,00 EUR bei einer Gesamtlagefläche von 7.923 m² (Flurstücke 81/1, 144/1 und 144/3 der Flur 1). Die Parzellen umfassen überwiegend Ackerland (sowie anteilig Unland) im Randbereich von Bahnsdorf. Laut amtlicher Bekanntmachung und Justizportal sind die Flächen verpachtet. Das Verfahren dient der Aufhebung der Gemeinschaft; der Versteigerungstermin ist auf den 27.01.2027 vor dem Amtsgericht Senftenberg anberaumt.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Angebot eignet sich vor allem für regionale Agrarbetriebe, Landwirte oder spekulative Kleinanleger, die ihr Bodenportfolio arrondieren möchten. Bei einem Verkehrswert von 6.092,00 EUR ist das finanzielle Risiko minimal, allerdings sind die Parzellen verpachtet und räumlich aufgeteilt. Vor der Gebotsabgabe sollten Einsicht in die Grundakten genommen und die konkreten Pachtverträge bezüglich Laufzeit und Pachtzins geprüft werden.

Chancen

5

Risiken

5
  • Bestehende Pachtverträge binden den Ersteher und schränken die kurzfristige Eigenbewirtschaftung oder anderweitige Nutzung ein.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Versteigerungsverfahrens 42 K 14/25 beim Amtsgericht Senftenberg sind drei unzusammenhängende bzw. getrennte Grundstücke der Flur 1 in der Gemarkung Bahnsdorf, eingetragen im Grundbuch von Bahnsdorf Blatt 37. Die Grundstücke befinden sich im Randbereich des Ortsteils Bahnsdorf der Gemeinde Neu-Seeland (03103). Das Gesamtareal beläuft sich auf 7.923 m², aufgeteilt in Flurstück 81/1 (3.675 m² Ackerland), Flurstück 144/1 (3.878 m² Ackerland) sowie Flurstück 144/3 (370 m² Ackerland bzw. Unland). Es handelt sich um unbebaute landwirtschaftliche Nutzflächen ohne Hochbauten. Das beiliegende Exposé des Sachverständigenbüros weist für das Gesamtareal landwirtschaftliche bzw. Unland-Nutzung aus. Auf den hier verfahrensgegenständlichen drei Flurstücken lasten keine Gebäudeunterhaltungs- oder Sanierungspflichten; die im Exposé erwähnten baulichen Mängel betreffen ausschließlich ein separates Verfahren (Az. 42 K 13/25, Flurstück 31). Das Verfahren wird als Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) geführt. Laut amtlicher Bekanntmachung und Justiz-Deckseite sind sämtliche Flächen verpachtet. Angaben zur Höhe des Pachtzinses oder zur restlichen Vertragslaufzeit gehen aus den Kurzdokumenten nicht hervor; ein detailliertes Wertgutachten liegt nicht bei. Investoren und Landwirte finden hier eine kleinteilige Arrondierungsmöglichkeit zu einem geringen Einstiegspreis (Verkehrswertsumme 6.092,00 EUR). Ein Erwerb ist risikolos hinsichtlich Bausubstanz, erfordert jedoch eine vorherige Klärung der vertraglichen Pachtbindungen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

jeweils Landwirtschaftsfläche; verpachtet

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die amtliche Terminsbestimmung, die Deckseite des Justizportals sowie ein 1-seitiges Zusammenfassungsexposé vor. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten mit Einzelheiten zu Pachtverträgen und Bodenrichtwerten fehlt.
  • Reine Außen-/Flächenbewertung laut behördlicher Beschreibung; keine Innenbesichtigung für Freiflächen erforderlich.

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 24
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0042 K 0014/2025
Amtsgericht
Senftenberg
Bundesland
Brandenburg

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Vertreter des Gläubigers
RAe MP.N (Kanzlei)Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
27.01.2027 · 09:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
6.092 €
Grundstücksfläche
7.923 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Randbereich
PLZ
03103
Ort
Neu-Seeland
Stadtteil
Bahnsdorf

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 2 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 2 Angaben

Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Oberspreewald-Lausitz, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 18.08.2026, 00:30