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Symbolbild – Zwangsversteigerung Landwirtschaft in Springe, Altenhagen ISymbolbild · kein Foto im Gutachten

ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Springe, Niedersachsen

Amtsgericht SpringeAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 17 Tagen

Mo., 09.11.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

3.033.415 €

Wohnfläche

393 m²

Grundstück

158.656 m²

Baujahr

1954

Webelsgrund 1, 31832 SpringeKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · Bj. 1954 · Unklar

Zur Versteigerung steht die renommierte Gestütshofanlage Webelsgrund nebst zugehörigen Landwirtschafts-, Wald- und Freiflächen in 31832 Springe (Ortsteil Altenhagen I). Das Gesamtensemble umfasst eine Grundstücksfläche von insgesamt 158.656 m² (aufgeteilt auf drei Grundbuchbestandteile) mit einem Dreiseithof, bestehend aus Wohngebäuden (ca. 393 m² Wohnfläche), einem Verwaltungsgebäude (ca. 120 m² Nutzfläche), Stallungen (ca. 848 m² Nutzfläche für ca. 56 Pferde) sowie einer Reithalle mit Anbau (ca. 1.767 m² Nutzfläche). Die Anlage wurde 1954 erbaut und ab 1993 stetig erweitert. Der gerichtlich festgesetzte Gesamtwert beläuft sich auf 3.033.415,00 €.

61

Biet-Score

Ausgeglichen · 61 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Liegenschaft bietet eine seltene Gelegenheit zum Erwerb einer großflächigen Gestütsanlage mit Reithalle und umfassenden Stallkapazitäten für Pferdebetrieb, Zucht oder Reitsportzentrum. Da im vorliegenden Dokumentensatz kein Vollgutachten beiliegt, sollten vor einer Gebotsabgabe zwingend Einsicht in das Gutachten genommen und der aktuelle Bau- sowie Erhaltungszustand der Gebäude und Außenanlagen geprüft werden.

Chancen

4
  • Umfangreiches Gestütsareal mit ca. 15,87 Hektar Gesamtfläche für Pferdehaltung oder landwirtschaftliche Nutzung

Risiken

3
  • Kein vollständiges Gutachten im Dokumentensatz enthalten, detaillierter baulicher Zustand und Sanierungsbedarf unklar

  • Großer Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwand für das weitläufige Gestütsareal

  • Genaue Miet-, Pacht- und Belegungsverhältnisse aus den vorliegenden Dokumenten nicht ersichtlich

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Die Liegenschaft Webelsgrund 1 / Webelsberg im Springer Ortsteil Altenhagen I umfasst eine traditionsreiche Gestütshofanlage sowie ergänzende Landwirtschafts-, Wald- und Freiflächen mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 158.656 m². Das Ensemble teilt sich auf drei wirtschaftliche Einheiten bzw. Flurstückskomplexe auf: die Kernanlage des Gestütshofs (141.949 m²), ein separates Grünland- und Waldgrundstück (10.700 m²) sowie eine gemischt genutzte Fläche mit Garagen und Grünland (6.007 m²). Die Gestütshofanlage Webelsgrund wurde 1954 als Dreiseithof erbaut und ab 1993 erweitert. Sie verfügt über Wohngebäude mit rund 393 m² Wohnfläche, ein Verwaltungsgebäude mit ca. 120 m² Nutzfläche, Stallgebäude mit etwa 848 m² Nutzfläche sowie eine Reithalle mit Anbau von ca. 1.767 m² Nutzfläche. Die Anlage bietet Einstellplätze für ca. 56 Pferde in unterschiedlichen Haltungsformen (Innen-, Außen-, Paddockboxen sowie Offenstallhaltung). Entsprechende Außenanlagen zur Pferdehaltung sind vorhanden. Der Verkehrswert wurde gerichtlich auf insgesamt 3.033.415,00 € festgesetzt, aufgeteilt auf die Gestütshofanlage (2.868.415,00 €), das Flurstück 57/1 (75.000,00 €) und das Flurstück 11/1 (90.000,00 €). Da kein Sachverständigengutachten in den Akten beiliegt, können zu grundbuchlichen Belastungen, Baumängeln oder spezifischen rechtlichen Risiken keine weitergehenden Aussagen getroffen werden. Das Objekt richtet sich primär an gewerbliche Pferdehalter, Gestütsbetreiber oder Investoren aus dem Reitsportsektor, die ein voll ausgestattetes Ensemble suchen. Vor dem Versteigerungstermin am 09.11.2026 beim Amtsgericht Springe wird dringend empfohlen, das vollständige Gutachten zur Klärung des Instandhaltungs- und Vermietungsstatus einzusehen.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

A) Gestütshofanlage Webelsgrund, bestehend aus einem Dreiseithof mit Wohngebäuden (Wohnflächen ca. 393 m²), Verwaltungsgebäude (Nutzfläche ca. 120 m²), Stallgebäuden (Nutzflächen ca. 848 m²) und Reithalle mit Anbau (Nutzfläche ca. 1.767 m²) sowie entsprechenden Außenanlagen zur Haltung von Pferden. Die Anlage wurde im Jahr 1954 erbaut und seit 1993 erweitert. Sie bietet Platz für etwa 56 Pferde, die in Innen-, Außen-, Paddockboxen sowie in Offenstallhaltung aufgestallt werden können. Gesamtgröße 141.949 m², B) Landwirtschafts- und Waldfläche, Webelsberg, Gemarkung Altenhagen I, Flur 2, Flurstück 57/1 (Nutzung Grünland), Größe 10.700 m², C) Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Webelsberg, Gemarkung Springe, Flur 27, Flurstück 11/1, Fläche mit gemischter Nutzung, bebaut mit Garagen, Grünland, Größe 6.007 m²,

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen ausschließlich die amtliche Bekanntmachung und die ZVG-Deckseite vor. Ein Verkehrswertgutachten ist nicht beigefügt.
  • Keine Besichtigungs- oder Zustandsdaten verfügbar, da kein Gutachten vorliegt.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben19 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0003 K 0005/2024
Amtsgericht
Springe
Bundesland
Niedersachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
09.11.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1954

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
3.033.415 €
Wohnfläche
393 m²
Nutzfläche
2.735 m²
Grundstücksfläche
158.656 m²

Ohne Angabe: Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Webelsgrund
Hausnummer
1
PLZ
31832
Ort
Springe
Stadtteil
Altenhagen I
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 1 Angabe

Zustandsstufe

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Region Hannover, Landkreis.

Eher RückenwindHohe Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 9 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 04.09.2026, 01:25