Versteigert werden im Wege der Teilungsversteigerung zwei unbebaute Flurstücke der Gemarkung Urspring (Grundbuch Blatt 1764) am westlichen Rand des Hauptortes Steingaden im Landkreis Weilheim-Schongau: das 8.286 m² große Flurstück 208 („Grundfeld“, Landwirtschaftsfläche) und das 59 m² große Flurstück 208/1 (Verkehrsfläche, Nähe Auf der Egg), das als Zufahrt zu Flurstück 208 gedacht ist. Flurstück 208 zieht sich von der Krankenhausstraße im Osten über rund 180 m hangaufwärts nach Südwesten und steigt dabei von etwa 760 m auf fast 800 m an; der Zugang von der Krankenhausstraße ist auf bis zu 10 m Länge nur rund 6 m breit. Beide Flurstücke liegen nach Auskunft der Verwaltungsgemeinschaft im Außenbereich in rein landwirtschaftlicher Flur und sind im Flächennutzungsplan als Grünland dargestellt; der Gutachter sieht auch langfristig keine Aussicht auf eine außerlandwirtschaftliche Nutzung. Die Bodenschätzung lautet LIIIb -/25 (Lehmboden mittlerer Ertragsfähigkeit, Grünlandzahl 25). Steingaden (knapp 3.000 Einwohner) ist staatlich anerkannter Erholungsort im Pfaffenwinkel; Füssen liegt 19 km, Kaufbeuren 27 km entfernt.
Die Fläche ist wegen der starken Hangneigung und der minderen Bodengüte laut Gutachten praktisch nur als Rinderweide nutzbar und wird als minderwertige, aber landwirtschaftlich geeignete Fläche eingestuft. Fünf kürzlich gepflanzte Solitärbäume werden als künftige Schattenspender positiv gewertet. Die Fotos vom Ortstermin am 06.05.2025 zeigen Grünland mit Weidezaunpfosten und vom oberen Grundstücksteil einen weiten Blick über Steingaden; zur Aussicht äußert sich das Gutachten nicht. Gebäude, Baujahr, Zustand und Energiedaten entfallen. Ein Altlastenverdacht wird nicht gesehen. Zu einem Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis enthält das Gutachten keine Angabe.
In Abteilung II sind zwei Dienstbarkeiten zugunsten der Gemeinde Steingaden eingetragen: ein Schmutzwasserkanalrecht (2007) und ein Wasserleitungs- und Kabelschutzrohrrecht (2017); die Leitungen verlaufen entlang der östlichen und südlichen Grenze und erschließen die Nachbargrundstücke An der Egg 8 und 10. Nachteile für die Landwirtschaft sieht der Gutachter nicht, es besteht aber ein Betretungsrecht der Betreiber. Der Zufahrtsstreifen 208/1 ist tatsächlich nicht als Zufahrt ausgeführt, sondern derzeit in das westlich angrenzende Flurstück 210 desselben Eigentümers integriert. Die Bekanntmachung weist beide Flurstücke mit eigenen Verkehrswerten aus (37.000 € und 300 €), nennt aber keine Ausgebotsform. Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes, Barzahlung ist ausgeschlossen.
Der Gutachterausschuss hat zum 01.01.2024 Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Bezugsgröße 1 ha, Grünlandzahl 40) ermittelt, verfügt aber über keine für einen Vergleich geeigneten Kauffälle; auch Immobilienportale lieferten keine Angebote. Der Gutachter leitet deshalb im Wege einer freien Schätzung 4,40 €/m² ab, ohne den Bodenrichtwert zu nennen; minderwertige Flächen werden nach seiner Darstellung mit bis zu 40 % Abschlag eingestuft. Daraus ergeben sich für Flurstück 208 gerundet 36.500 € plus 500 € Baumzuschlag, zusammen 37.000 €, und für Flurstück 208/1 gerundet 300 €; den Gesamtverkehrswert von 37.300 € zum Stichtag 22.04.2025 hat das Gericht übernommen. Für Landwirte oder Tierhalter aus der Umgebung ist die Fläche als Weideergänzung nachvollziehbar bewertet; wer auf eine bauliche Entwicklung hofft, findet dafür in den Unterlagen keinen Anhaltspunkt.