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ZwangsversteigerungLandwirtschaft in Sulzbach, Hessen

Amtsgericht Frankfurt am MainAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 17 Tagen

Di., 10.11.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

150.000 €

Grundstück

2.784 m²

Baujahr

1967

Gänshecke, 65843 SulzbachKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Stark sanierungsbedürftig

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Landwirtschaft · Bj. 1967 · Unklar

Zur Versteigerung steht ein 2.784 m² großes land- und forstwirtschaftliches Grundstück (Flurstück 53) in der Flur „Gänshecke“ in 65843 Sulzbach (Taunus). Das Areal ist mit mehreren landwirtschaftlichen Hallen- und Wirtschaftsgebäuden aus den Baujahren ca. 1967 bis 1980 sowie einem um 2020 errichteten Laufstall bebaut. Der bauliche Zustand der Altgebäude ist sehr mäßig mit Feuchtigkeitsschäden und undichten Dacheindeckungen, während der Laufstall neuwertigeren Datums ist. Die baulichen Anlagen sind ausschließlich für eine landwirtschaftliche Nutzung genehmigt. Der vom Amtsgericht Frankfurt am Main festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 150.000,00 €.

55

Biet-Score

Ausgeglichen · 55 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich primär für Landwirte, Pferdehalter oder forst-/agrarwirtschaftliche Betriebe, die eine bestehende Infrastruktur im Taunusvorland suchen. Eine Umnutzung zu gewerblichen Fremdzwecken oder Wohnzwecken ist aufgrund der planungsrechtlichen Lage (Fläche für Landwirtschaft, Vorranggebiet regionaler Grünzug) praktisch ausgeschlossen. Potenzielle Erwerber müssen neben dem Gebot erhebliche Kosten für Instandsetzung, Dachsanierung, Altlastenentsorgung (Asbest) sowie die Beräumung des vorhandenen Lagerguts einplanen.

Chancen

4

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Zwangsversteigerungsverfahrens beim Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 843 K 18/24) ist das im Grundbuch von Sulzbach Blatt 2885 eingetragene Grundstück der Gemarkung Sulzbach, Flur 13, Flurstück 53 mit einer Gesamtgröße von 2.784 m². Die Liegenschaft befindet sich in der Flurlage „Gänshecke“ in 65843 Sulzbach (Taunus). Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft sowie als Vorranggebiet für Landwirtschaft und regionaler Grünzug ausgewiesen. Das nördlich angrenzende Wohnhaus befindet sich auf einem separaten Flurstück und ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Liegenschaft ist mit mehreren landwirtschaftlichen Gebäudekomplexen bebaut: einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle (ursprüngliche Genehmigung im Rahmen der Aussiedlung 1967, erweitert ca. 1980), Überdachungen (ca. 1978), einem Stallgebäude (1967 als Schweinestall erbaut, 2008 zur Pferdehaltung umgenutzt) sowie einem ca. im Jahr 2020 errichteten Außen-/Laufstall. Mit Ausnahme des jüngeren Laufstalls weisen die Gebäude einen sehr mäßigen Zustand mit erheblichem Instandhaltungsstau auf. Die Dacheindeckungen weisen Fehlstellen auf, durch die Feuchtigkeit eindringt, und an massiven Außenwänden zeigen sich deutliche Feuchteschäden. Planungsrechtlich sind sämtliche Baulichkeiten strikt an eine landwirtschaftliche Privilegierung bzw. Nutzung gebunden. Aufgrund des Alters der Bausubstanz (ab 1967) sind Schadstoffe wie Asbest nicht auszuschließen; zudem besteht das Risiko eines Befalls durch Holzschädlinge. Sämtliche Gebäude und Freiflächen sind mit Maschinen und Lagergut zugestellt, deren Räumungskosten bei der Wertermittlung nicht monetär abgezogen wurden. Der Verkehrswert wurde auf 150.000,00 € festgesetzt. Für landwirtschaftlich privilegierte Selbstnutzer bietet die Liegenschaft eine seltene Gelegenheit zum Erwerb zusammenhängender Wirtschafts- und Stallflächen im Frankfurter Umland. Reine Kapitalanleger oder gewerbliche Umnutzer sollten das Objekt aufgrund der planungsrechtlichen Restriktionen und des hohen Sanierungs- sowie Räumungsaufwands meiden.

MarktanalyseWas kostet ein vergleichbares Objekt gerade am freien Markt?Für dieses Objekt liegt noch keine Marktanalyse vor.

Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

(Laut Gutachten: Das Flurstück ist mit landwirtschaftlich genutzten Hallen / Wirtschaftsgebäuden bebaut. Im östlichen Grundstücksteil wurde ein Außenstall errichtet.) Beitreibende(n) Gläubiger(in): Deistler Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX 1 Woche unter Angabe des Kassenzeichens: 144139302013.

Hinweise zur Datenlage
  • Die Wertermittlungsunterlagen basieren auf dem 4-seitigen Sachverständigen-Exposé sowie der gerichtlichen Terminsbestimmung; die Gutachten-PDF-Datei ist systemseitig beschädigt.
  • Der Sachverständige hat eine Besichtigung durchgeführt (Fotodokumentation vorhanden), jedoch sind Detailmaße und Rechnerisches Sachwertgutachten in der beschädigten PDF-Datei nicht zugänglich.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0843 K 0018/2024
Bundesland
Hessen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
10.11.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Landwirtschaft
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1967

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
150.000 €
Grundstücksfläche
2.784 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Gänshecke
PLZ
65843
Ort
Sulzbach
Stadtteil
Sulzbach

Ohne Angabe: Hausnummer

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Bewertungsverfahren
Wertermittlungsstichtag

Rechte 5 Angaben

Altlasten
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 09.09.2026, 01:50