ZwangsversteigerungNebenraum in Hagen, Nordrhein-Westfalen
Kategorie
Nebenraum
Verfahren
Kenndaten
Fazit
Das Objekt richtet sich primär an handwerklich versierte Investoren oder Bauträger mit Erfahrung im Dachgeschossausbau und Baurecht. Die Chance auf die Schaffung einer kompakten Wohneinheit bei minimalem Einstandspreis steht erheblichen Risiken gegenüber: Es liegt bislang keine Baugenehmigung vor, die Verwaltung verweigerte Auskünfte zur WEG-Situation und das Innere konnte nicht besichtigt werden. Vor Abgabe eines Gebots sollten zwingend eine baurechtliche Vorabklärung bei der Stadt Hagen vorgenommen und Informationen zur Eigentümergemeinschaft eingeholt werden.
Dossier
!
Nebenraum · Bj. 1951 · leerstehend
Zum Aufruf kommt ein nicht ausgebautes Teileigentum (Dachraum Nr. III 7) nebst zugewiesenem Kellerraum im Dachgeschoss eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses in Hagen-Haspe (Enneper Straße 160). Das Objekt verfügt über eine Nutzfläche von rund 53,50 m² und einen Miteigentumsanteil von 750,880/100.000 an dem 11.106 m² großen Gesamtgrundstück. Der amtliche Verkehrswert wurde im Ertragswertverfahren auf 13.200,00 € festgesetzt, wobei fiktiv von einem künftigen Ausbau zu Wohnzwecken ausgegangen wurde. Dem Gutachter war keine Innenbesichtigung möglich, zudem liegt für den Dachgeschossausbau bisher keine Baugenehmigung vor. Ferner ist das Gesamtareal im Altlastenverdachtsflächenkataster verzeichnet und für den Zuschlag ist die Zustimmung des WEG-Verwalters erforderlich.
Übersicht
!
Identifikation | |
|---|---|
| Aktenzeichen | 0031 K 0079/ 2025 |
| Amtsgericht | Hagen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr. | |
Termin | |
| Verfahrensart | Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung |
| Datum / Uhrzeit | 16.10.2026 · 09:00:00! |
| Ohne Angabe: Termin-Art | |
Objekt | |
| Objektart | Nebenraum |
| Objektzustand | |
| Vermietungsstatus | leerstehend |
| Baujahr | 1951 |
| Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus | |
Flächen & Wert | |
| Verkehrswert | 13.200 € |
| Nutzfläche | 53,5 m² |
| Grundstücksfläche | |
| Miteigentumsanteil | 750,880/100.000 |
| Anteilige Grundstücksfläche | 83,39 m² |
| Bodenrichtwert | 130 €/m² |
| Anteiliger Bodenwert | 10.841 €83,39 m² × 130 €/m² · MEA 0,751 % |
| Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche | |
| Straße | Enneper Str. |
| Hausnummer | 160 |
| PLZ | 58135 |
| Ort | Hagen |
| Stadtteil | Haspe |
Belegungsstatus-Risiko
leerstehend
Rechtlich
Operativ
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
| Kennzahl | Wert | Erläuterung |
|---|---|---|
| System-/BORIS-Wert | ||
| Preisanker für Vergleich | ||
Balkenvergleich
normalisiert auf den höchsten WertDatenquelle & Kontext
Berechnungen
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.
Investment Case
Investor-Fakten
!
Bewertung
6 Fakten| Verkehrswert je m² Nutzfläche | |
|---|---|
| Verkehrswert je m² Grundstück | |
| Restnutzungsdauer | |
| Verkehrswert je m² (lt. Gutachten) | |
| Wertermittlungsstichtag |
Rechte
3 Fakten| Wohnrecht | |
|---|---|
| Nießbrauch | |
| Erbbaurecht |
Ertrag
1 Fakt| Vermietungsstatus |
|---|
Zustand
4 Fakten| Schadenshinweise | |
|---|---|
| Zustandsstufe | |
| Zustandszusammenfassung | |
| Energieeffizienz |
Standort-Radar
Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf
Wert- & Bewertungsanpassungen
Beschreibung & Zustand
Laut Sachverständigengutachten: Am Bewertungsstichtag vermutlich leerstehendes Teileigentum im Dachboden des mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses „Enneper Str. 160“ mit ca. 54 m² nebst Kellerraum. Dem Sachverständigen war eine Innenbesichtigung des Objekts nicht möglich. Nach sachverständiger Auffassung ist der Dachraum ausbaufähig, eine Baugenehmigung liegt jedoch nicht vor. Auf dem Flurstück 266 und dem angrenzenden Teil des Flurstücks 315 befindet sich eine Altablagerung (Basisauffüllung) aus dem Jahre 1952. Art und Zusammensetzung der Füllmaterialien sind nicht bekannt. Untersuchungen liegen nicht vor. Ein Altlastengutachten wurde nicht eingeholt. Für eine Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des WEG-Verwalters erforderlich. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Steuerliche Optimierung
Umgebung & Emissionen
Daten: UBA + amtliche HQ-KartenKeine Emissionsdaten verfügbar
Hochwasser