ZwangsversteigerungNebenraum in Hagen, Nordrhein-Westfalen
Kategorie
Nebenraum
Verfahren
Kenndaten
Fazit
Das Objekt richtet sich primär an spekulative Entwickler, handwerklich versierte Privatinvestoren oder Eigentümer der darunterliegenden Wohnungen, die den Dachraum zur Wohnraumerweiterung nutzen wollen. Die Realisierbarkeit hängt vollständig von der Erteilung einer Baugenehmigung sowie der Zustimmung der WEG-Verwaltung und Miteigentümer ab. Vor einer Gebotsabgabe sollte dringend eine bauplanungsrechtliche Voranfrage gestellt und Kontakt zur Hausverwaltung bezüglich Hausgeldrückständen und Sonderumlagen aufgenommen werden.
Dossier
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Nebenraum · Bj. 1952 · leerstehend
Zum Aufruf kommt ein Teileigentum (Dachboden nebst Kellerraum) im Dachgeschoss eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses in Hagen-Haspe (Enneper Straße 168). Die Nutzfläche des unausgebauten Speicherraums beträgt laut Teilungserklärung 52,12 m². Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 12.000,00 €, ermittelt im Ertragswertverfahren zum Stichtag 21.10.2025 unter der Fiktion eines künftigen Wohnraumausbaus. Eine Innenbesichtigung fand nicht statt; der Raum steht leer und besitzt derzeit keine Baugenehmigung für Wohnnutzung. Das Versteigerungsobjekt erfordert für den Zuschlag die Zustimmung des WEG-Verwalters und weist im Kataster eine Altablagerung (Auffüllung aus 1952) auf.
Übersicht
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Identifikation | |
|---|---|
| Aktenzeichen | 0031 K 0078/ 2025 |
| Amtsgericht | Hagen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr. | |
Termin | |
| Verfahrensart | Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung |
| Datum / Uhrzeit | 11.12.2026 · 09:00:00! |
| Ohne Angabe: Termin-Art | |
Objekt | |
| Objektart | Nebenraum |
| Objektzustand | |
| Vermietungsstatus | leerstehend |
| Baujahr | 1952 |
| Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus | |
Flächen & Wert | |
| Verkehrswert | 12.000 € |
| Nutzfläche | 52,12 m² |
| Grundstücksfläche | |
| Miteigentumsanteil | 731,51/100.000 an Gemarkung Westerbauer Flur 4 Flurstücke 266 und 315 |
| Anteilige Grundstücksfläche | 81,24 m² |
| Bodenrichtwert | 130 €/m² |
| Anteiliger Bodenwert | 10.561 €81,24 m² × 130 €/m² · MEA 0,732 % |
| Ohne Angabe: Wohnfläche, Gewerbefläche | |
| Straße | Enneper Str. |
| Hausnummer | 168 |
| PLZ | 58135 |
| Ort | Hagen |
| Stadtteil | Westerbauer |
Belegungsstatus-Risiko
leerstehend
Rechtlich
Operativ
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
| Kennzahl | Wert | Erläuterung |
|---|---|---|
| System-/BORIS-Wert | ||
| Preisanker für Vergleich | ||
Balkenvergleich
normalisiert auf den höchsten WertDatenquelle & Kontext
Berechnungen
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.
Investment Case
Investor-Fakten
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Bewertung
6 Fakten| Verkehrswert je m² Nutzfläche | |
|---|---|
| Verkehrswert je m² Grundstück | |
| Restnutzungsdauer | |
| Verkehrswert je m² (lt. Gutachten) | |
| Wertermittlungsstichtag |
Rechte
3 Fakten| Wohnrecht | |
|---|---|
| Nießbrauch | |
| Erbbaurecht |
Ertrag
1 Fakt| Vermietungsstatus |
|---|
Zustand
4 Fakten| Schadenshinweise | |
|---|---|
| Zustandsstufe | |
| Zustandszusammenfassung | |
| Energieeffizienz |
Standort-Radar
Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf
Wert- & Bewertungsanpassungen
Beschreibung & Zustand
Laut Sachverständigengutachten: Am Bewertungsstichtag vermutlich leerstehendes Teileigentum im Dachboden des mehrgeschossigen Mehrfamilienhauses „Enneper Str. 168“ mit ca. 52 m² nebst Kellerraum. Dem Sachverständigen war eine Innenbesichtigung des Objekts nicht möglich. Nach sachverständiger Auffassung ist der Dachraum ausbaufähig, eine Baugenehmigung liegt jedoch nicht vor. Auf dem Flurstück 266 und dem angrenzenden Teil des Flurstücks 315 befindet sich eine Altablagerung (Basisauffüllung) aus dem Jahre 1952. Art und Zusammensetzung der Füllmaterialien sind nicht bekannt. Untersuchungen liegen nicht vor. Ein Altlastengutachten wurde nicht eingeholt. Das Objekt wurde entgegen den Ausführungen im Gutachten und in der Terminsbestimmung nicht öffentlich gefördert; dieser Umstand wurde dem Gerich erst nach der Veröffentlichung der Terminsbestimmung bekannt. Für eine Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des WEG-Verwalters erforderlich. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
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