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ZwangsversteigerungSonstiges in Ahorn, Bayern

Amtsgericht CoburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 123 Tagen

Di., 23.02.2027 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

112.425 €

Grundstück

3.080 m²

Baujahr

1850

Sandstraße 9, 96482 AhornKarteGoogle Maps
Belegung: UnklarZustand: Sanierungsbedürftig

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1850 · Unklar

Zur Versteigerung steht ein teil-sanierungsbedürftiges Wohnanwesen mit integrierter Garage und verwildertem Garten in 96482 Ahorn-Witzmannsberg (Sandstraße 9) nebst einer separaten Ackerlandfläche (Semmeläcker). Das Wohnhaus geht im Ursprung auf ca. 1850 zurück und wurde um 1969 umgebaut sowie erweitert. Der festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 112.425,00 € (Aufteilung: 110.500,00 € für das Wohnanwesen, 1.925,00 € für das Ackerland). Die gesetzlichen Wertgrenzen (§§ 74a, 85a ZVG) sind infolge einer früheren Zuschlagsversagung weggefallen. Ein detailliertes Gutachten liegt in den Akten nicht vor, sodass keine Angaben zur Wohnfläche und zum Innenzustand dokumentiert sind.

61

Biet-Score

Ausgeglichen · 61 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt kann sich für versierte Handwerker, Selbstnutzer oder Investoren mit Erfahrung im Bereich historischer Bausubstanz eignen, sofern der Erwerbspreis den voraussichtlich erheblichen Sanierungsaufwand kompensiert. Angesichts des weggefallenen Wertgrenzenschutzes besteht Bietpotenzial, jedoch wiegen das Fehlen von Innenzustandsbeschreibungen sowie der sichtbare Verwahrlosungszustand im Außenbereich schwer. Interessenten sollten vor Gebotsabgabe zwingend Einsicht in das vollständige Verkehrswertgutachten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Coburg nehmen.

Chancen

3
  • Großzügiges Gesamtgrundstück mit 2.530 m² Hof- und Gebäudefläche sowie zusätzlichen 550 m² landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Risiken

4
  • Keine Angaben zum Innenzustand oder eventuellen Bauschäden mangels vorliegendem Gutachten.

  • Unbekannte Wohnflächengröße und unklare Belegungs- oder Mietverhältnisse.

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine Liegenschaft in 96482 Ahorn, Ortsteil Witzmannsberg, bestehend aus zwei Flurstücken. Flurstück 25 umfasst eine Gebäude-, Freiflächen- und Landwirtschaftsfläche von 2.530 m² an der Sandstraße 9. Flurstück 1991 umfasst 550 m² Landwirtschaftsfläche in der Lage Semmeläcker und wird als Ackerland bewirtschaftet. Das Grundstück Flurstück 25 ist nahezu trapezförmig, schmal und langgezogen sowie eben bis leicht geneigt geschnitten. Das Wohnhaus ist in massiver Mauerwerkskonstruktion errichtet und gliedert sich in zwei wesentliche Baukörper. Das ursprüngliche Wohngebäude im südlichen Teil stammt aus der Zeit um 1850. Um 1969 erfolgten verschiedene Um- und Ausbauten, bei denen der Hauseingang verlegt und der nördliche Anbau zu Wohnzwecken mit integrierter kleiner Garage im Erdgeschoss ausgebaut wurde. Eine Terrasse befindet sich an der südlichen Giebelseite und ist vom Wohnzimmer aus erreichbar. Laut Sachverständigenangaben in der Bekanntmachung zeigt das Anwesen altersbedingte Abnutzungen, wirkt in Teilen sanierungsbedürftig und weist starken Bewuchs am Gebäude, Unrat im Eingangsbereich sowie einen insgesamt ungepflegten, verwilderten Eindruck auf. Angaben zur genauen Wohnfläche oder zur Raumaufteilung sind in den verfügbaren Unterlagen nicht enthalten. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Coburg unter dem Aktenzeichen 0001 K 0032/ 2025 geführt. Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.03.2025 eingetragen. Der Zuschlag wurde bereits in einem früheren Versteigerungstermin nach § 85a ZVG versagt, weshalb die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen im anstehenden Termin nicht mehr gelten. Der Gesamtverkehrswert beläuft sich auf 112.425,00 € (Flurstück 25: 110.500,00 €; Flurstück 1991: 1.925,00 €). Es liegen keine behördlichen Auskünfte zu Mietverhältnissen oder Altlasten in den Auszügen vor. Ein Erwerb bietet insbesondere durch den Wegfall der Wertgrenzen finanzielle Spielräume, birgt jedoch erhebliche Unwägbarkeiten hinsichtlich verdeckter Bauschäden und des Innenzustands. Eine persönliche Einsichtnahme in das vollständige Gutachten bei der Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichts ist daher dringend geboten.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Unklar
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Das Grundstück ist nahezu trapezförmig geformt, schmal und langgezogen. Das Grundstück ist eben bis leicht geneigt. Wohnhaus: in massiver Mauerwerkskonstruktion errichtet, unterteilt sich in zwei grundlegende Bauten. Baujahr: ursprüngliche Wohngebäude (südlicher Gebäudeteil) um 1850 verschiedene Um- und Ausbauten, um 1969 wurde der Hauseingang vom südlichen in den nördlichen Gebäudeteil verlegt, und der dortige Anbau zu Wohnzwecken mit kleiner Garage im Erdgeschoss ausgebaut - das gesamte Gebäude kann als Wohnhaus mit integrierter Garage genutzt werden. Terrasse an der südlichen Giebelseite des Gebäudes, welche vom Wohnzimmer aus zugänglich ist. altersbedingte Abnutzungen, wirkt in Teilen sanierungsbedürftig, starker Bewuchs am Gebäude, Unrat im Eingangsbereich und einen insgesamt ungepflegten Eindruck, Garten verwildert; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : als Ackerland bewirtschaftet;

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen lediglich die gerichtliche Terminsbestimmung (Bekanntmachung), die ZVG-Deckseite sowie ein allgemeines Merkblatt für Bietinteressenten vor. Ein eigenständiges Gutachten ist in den Unterlagen nicht enthalten.
  • Keine Angaben zur Innenbesichtigung in den vorliegenden Dokumenten enthalten.

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben18 von 24
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0001 K 0032/2025
Amtsgericht
Coburg
Bundesland
Bayern

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Antragsteller (Gläubiger)
Commerzbank AG (Bank)Tel. +49 69 93532 8560Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
Datum / Uhrzeit
23.02.2027 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Unklar
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1850

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
112.425 €
Grundstücksfläche
3.080 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Sandstraße
Hausnummer
9
PLZ
96482
Ort
Ahorn
Stadtteil
Witzmannsberg
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 2 Angaben

Rechtliches Risiko
Versteigert wird

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Coburg, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 8. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 20.10.2026, 07:55