KI-Dossier
!
Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein teil-sanierungsbedürftiges Wohnanwesen mit integrierter Garage und verwildertem Garten in 96482 Ahorn-Witzmannsberg (Sandstraße 9) nebst einer separaten Ackerlandfläche (Semmeläcker). Das Wohnhaus geht im Ursprung auf ca. 1850 zurück und wurde um 1969 umgebaut sowie erweitert. Der festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt 112.425,00 € (Aufteilung: 110.500,00 € für das Wohnanwesen, 1.925,00 € für das Ackerland). Die gesetzlichen Wertgrenzen (§§ 74a, 85a ZVG) sind infolge einer früheren Zuschlagsversagung weggefallen. Ein detailliertes Gutachten liegt in den Akten nicht vor, sodass keine Angaben zur Wohnfläche und zum Innenzustand dokumentiert sind.
Biet-Score
Ausgeglichen
Fazit der KI
Das Objekt kann sich für versierte Handwerker, Selbstnutzer oder Investoren mit Erfahrung im Bereich historischer Bausubstanz eignen, sofern der Erwerbspreis den voraussichtlich erheblichen Sanierungsaufwand kompensiert. Angesichts des weggefallenen Wertgrenzenschutzes besteht Bietpotenzial, jedoch wiegen das Fehlen von Innenzustandsbeschreibungen sowie der sichtbare Verwahrlosungszustand im Außenbereich schwer. Interessenten sollten vor Gebotsabgabe zwingend Einsicht in das vollständige Verkehrswertgutachten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Coburg nehmen.
Chancen
Großzügiges Gesamtgrundstück mit 2.530 m² Hof- und Gebäudefläche sowie zusätzlichen 550 m² landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Risiken
Keine Angaben zum Innenzustand oder eventuellen Bauschäden mangels vorliegendem Gutachten.
Unbekannte Wohnflächengröße und unklare Belegungs- oder Mietverhältnisse.
Ausführliches Dossier
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine Liegenschaft in 96482 Ahorn, Ortsteil Witzmannsberg, bestehend aus zwei Flurstücken. Flurstück 25 umfasst eine Gebäude-, Freiflächen- und Landwirtschaftsfläche von 2.530 m² an der Sandstraße 9. Flurstück 1991 umfasst 550 m² Landwirtschaftsfläche in der Lage Semmeläcker und wird als Ackerland bewirtschaftet. Das Grundstück Flurstück 25 ist nahezu trapezförmig, schmal und langgezogen sowie eben bis leicht geneigt geschnitten. Das Wohnhaus ist in massiver Mauerwerkskonstruktion errichtet und gliedert sich in zwei wesentliche Baukörper. Das ursprüngliche Wohngebäude im südlichen Teil stammt aus der Zeit um 1850. Um 1969 erfolgten verschiedene Um- und Ausbauten, bei denen der Hauseingang verlegt und der nördliche Anbau zu Wohnzwecken mit integrierter kleiner Garage im Erdgeschoss ausgebaut wurde. Eine Terrasse befindet sich an der südlichen Giebelseite und ist vom Wohnzimmer aus erreichbar. Laut Sachverständigenangaben in der Bekanntmachung zeigt das Anwesen altersbedingte Abnutzungen, wirkt in Teilen sanierungsbedürftig und weist starken Bewuchs am Gebäude, Unrat im Eingangsbereich sowie einen insgesamt ungepflegten, verwilderten Eindruck auf. Angaben zur genauen Wohnfläche oder zur Raumaufteilung sind in den verfügbaren Unterlagen nicht enthalten. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Coburg unter dem Aktenzeichen 0001 K 0032/ 2025 geführt. Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.03.2025 eingetragen. Der Zuschlag wurde bereits in einem früheren Versteigerungstermin nach § 85a ZVG versagt, weshalb die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen im anstehenden Termin nicht mehr gelten. Der Gesamtverkehrswert beläuft sich auf 112.425,00 € (Flurstück 25: 110.500,00 €; Flurstück 1991: 1.925,00 €). Es liegen keine behördlichen Auskünfte zu Mietverhältnissen oder Altlasten in den Auszügen vor. Ein Erwerb bietet insbesondere durch den Wegfall der Wertgrenzen finanzielle Spielräume, birgt jedoch erhebliche Unwägbarkeiten hinsichtlich verdeckter Bauschäden und des Innenzustands. Eine persönliche Einsichtnahme in das vollständige Gutachten bei der Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichts ist daher dringend geboten.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Unklar
- Unklar
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Das Grundstück ist nahezu trapezförmig geformt, schmal und langgezogen. Das Grundstück ist eben bis leicht geneigt. Wohnhaus: in massiver Mauerwerkskonstruktion errichtet, unterteilt sich in zwei grundlegende Bauten. Baujahr: ursprüngliche Wohngebäude (südlicher Gebäudeteil) um 1850 verschiedene Um- und Ausbauten, um 1969 wurde der Hauseingang vom südlichen in den nördlichen Gebäudeteil verlegt, und der dortige Anbau zu Wohnzwecken mit kleiner Garage im Erdgeschoss ausgebaut - das gesamte Gebäude kann als Wohnhaus mit integrierter Garage genutzt werden. Terrasse an der südlichen Giebelseite des Gebäudes, welche vom Wohnzimmer aus zugänglich ist. altersbedingte Abnutzungen, wirkt in Teilen sanierungsbedürftig, starker Bewuchs am Gebäude, Unrat im Eingangsbereich und einen insgesamt ungepflegten Eindruck, Garten verwildert; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : als Ackerland bewirtschaftet;
Belegung
Unklar
Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende RechteZu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt
Am 8. September 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.