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Sonstiges
ZwangsversteigerungSonstiges in Allenbach, Rheinland-Pfalz
Kategorie
Sonstiges
Verfahren
Kenndaten
Schnellanalyse
Zur Versteigerung stehen zwei Grundstücke in 55758 Allenbach mit einer Gesamtfläche von 309 m². Die laufende Nummer 1 ist mit einem Einfamilienhaus bebaut und auf 42.680,00 € festgesetzt. Die laufende Nummer 2 umfasst ein teils bebautes Grundstück mit einem festgesetzten Verkehrswert von 1.320,00 €. Der Versteigerungstermin ist auf den 25.01.2027 angesetzt.
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Dossier
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Gegenstand des Verfahrens am Amtsgericht Idar-Oberstein sind zwei benachbarte Grundstücke in der Ortslage Im Eck 3 in 55758 Allenbach. Das Flurstück 114/72 (lfd. Nr. 1) weist eine Größe von 248 m² auf und ist mit einem Einfamilienhaus bebaut; der Verkehrswert beträgt hierfür 42.680,00 €. Das Flurstück 72/1 (lfd. Nr. 2) besitzt eine Fläche von 61 m² und ist laut Angabe teils bebaut; hierfür wurde ein Verkehrswert von 1.320,00 € ermittelt. Insgesamt ergibt sich ein addierter Verkehrswert in Höhe von 44.000,00 € bei 309 m² Grundstücksfläche. Zur Wohnfläche, Baujahr, baulichem Zustand sowie zum aktuellen Nutzungs- oder Belegungsstatus enthalten die vorliegenden amtlichen Veröffentlichungen keine näheren Informationen.
Standort
Übersicht
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Identifikation | |
|---|---|
| Aktenzeichen | 0011 K 0026/ 2026 |
| Amtsgericht | Idar-Oberstein |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr. | |
Termin | |
| Verfahrensart | Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung |
| Datum / Uhrzeit | 25.01.2027 · 10:00:00! |
| Ohne Angabe: Termin-Art | |
Objekt | |
| Objektart | Sonstiges |
| Vermietungsstatus | Unklar |
| Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus, Baujahr | |
Flächen & Wert | |
| Verkehrswert | 44.000 € |
| Grundstücksfläche | 309 m² |
| Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche | |
| Straße | Im Eck |
| Hausnummer | 3 |
| PLZ | 55758 |
| Ort | Allenbach |
| Ohne Angabe: Stadtteil | |
Belegungsstatus-Risiko
Unklar
Rechtlich
Operativ
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
Datenquelle & Kontext
Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.
Investment Case
Investor-Fakten
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Bewertung
2 Fakten| Verkehrswert je m² Grundstück |
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Ertrag
1 Fakt| Vermietungsstatus |
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Standort-Radar
Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf
Beschreibung & Zustand
Eingetragen im Grundbuch von Allenbach lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt 1 Allenbach Flur 8, Flurstück 114/72 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 248 1566 BV 1 2 Allenbach Flur 8, Flurstück 72/1 Gebäude- und Freifläche Im Eck 3 61 1566 BV 2 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : tls. bebautes Grundstück Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de Der Versteigerungsvermerk ist am 28.05.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
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