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TeilungsversteigerungSonstiges in Altenburg, Thüringen

Amtsgericht AltenburgAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 4 Tagen

Mi., 28.10.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

20.000 €

Grundstück

4.712 m²

Nähe Nonnengrund, 04600 AltenburgKarteGoogle Maps
Belegung: vermietetZustand: Unbekannt

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · vermietet

Zum Aufruf kommt eine Kleingartenanlage im Außenbereich von Altenburg mit einer großzügigen Grundstücksfläche von 4.712 m². Das Grundstück (Flurstück 3972) ist mit einzelnen Lauben unterschiedlicher Art bebaut, welche sich jedoch im Fremdeigentum der Pächter befinden. Die Gärten sind überwiegend verpachtet und Versorgungsleitungen für Strom und Wasser liegen an, das Areal ist jedoch nicht ortsüblich erschlossen. Das Verfahren wird zur Aufhebung der Gemeinschaft betrieben, wobei der Verkehrswert auf sehr niedrige 20.000,00 EUR festgesetzt wurde.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich ausschließlich für spezialisierte Investoren oder lokale Käufergruppen, die an einer langfristigen Bewirtschaftung oder Fortführung der Kleingartenanlage interessiert sind. Aufgrund des Fremdeigentums an den Lauben und der Lage im Außenbereich ist eine bauliche Entwicklung praktisch ausgeschlossen. Der sehr geringe Kaufpreis von 20.000 EUR minimiert das finanzielle Risiko, verlangt jedoch Geduld und Verwaltungsaufwand bei der Betreuung der Pachtstrukturen.

Chancen

5
  • Großzügiges Areal mit einer Grundstücksfläche von insgesamt 4.712 m² bietet langfristige Flächenreserven.

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das zum Aufruf kommende Objekt unter dem Aktenzeichen K 39/25 ist ein unbebautes, beziehungsweise mit Lauben in Fremdeigentum bebautes Grundstück in Altenburg. Die Liegenschaft befindet sich in der Gemarkung Altenburg, Flur 57, Flurstück 3972 und weist eine beachtliche Gesamtgröße von 4.712 m² auf. Die Nutzung erfolgt aktuell als Kleingartenanlage im sogenannten Außenbereich nahe dem Nonnengrund. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf sehr moderate 20.000,00 EUR, was einem rechnerischen Quadratmeterpreis von rund 4,24 EUR entspricht. Das Verfahren wird als Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung) betrieben. In infrastruktureller Hinsicht ist hervorzuheben, dass Versorgungsleitungen für Strom und Wasser zwar anliegen, das Grundstück jedoch ausdrücklich nicht 'ortsüblich erschlossen' ist. Dies schränkt eine weitergehende Bebauung stark ein. Die Gärten sind überwiegend an Einzelpächter vermietet bzw. verpachtet, was einerseits für kontinuierliche Einnahmen sorgt, andererseits jedoch auch mietrechtliche Bindungen mit sich bringt. Ein ganz wesentlicher Aspekt für Investoren ist der Umstand, dass die aufstehenden Lauben unterschiedlicher Art im Fremdeigentum der jeweiligen Pächter stehen. Ein Erwerber kauft somit im Wesentlichen den reinen Grund und Boden, nicht jedoch die Aufbauten. Aufgrund der Lage im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und der bestehenden Nutzung als Kleingartenanlage ist das bauliche Entwicklungspotenzial des Grundstücks als äußerst gering einzustufen. Risiken bestehen zudem im Hinblick auf eventuelle künftige Erschließungskosten und die rechtlich komplexe Situation mit den Pächtern und deren Eigentumsrechten an den Lauben. Ein Energieausweis ist für diese Objektart nicht erforderlich ('entfällt'). Fazit: Für spezialisierte Investoren oder lokale Liebhaber bietet dieses großzügige Grundstück eine sehr günstige Einstiegsmöglichkeit in den Sachwert Boden. Wer eine langfristige Bewirtschaftung als Kleingartenareal anstrebt und die Pachtverhältnisse effizient verwalten kann, findet hier ein risikoarmes, aber auch renditebegrenztes Investment. Eine spekulative Erwartung auf eine künftige Ausweisung als Bauland sollte jedoch aufgrund der Außenbereichslage ausdrücklich nicht im Fokus stehen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Vermietet
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Kleingartenanlage, Grundstück mit einzelnen Lauben unterschiedlicher Art bebaut, Versorgungsleitung für Strom und Wasser liegen an, aber nicht ortsüblich erschlossen; Gärten sind überwiegend verpachtet

Hinweise zur Datenlage
  • Die Datenqualität ist ausreichend für eine Ersteinschätzung des Grundstückswertes und der rechtlichen Rahmenbedingungen, allerdings fehlen Detailinformationen zu den Pachtverträgen und Pachteinnahmen.
  • Nur Außenbesichtigung bzw. Ansicht des Zugangs dokumentiert.

Belegung

vermietet

Prüfpflichtig

Ein vermietetes Objekt kann für Kapitalanleger passen, ist für Eigennutzung aber deutlich sensibler. Miete, Vertrag und Kündigungslage bestimmen den realen Wert.

Vor dem Gebot prüfen

  • Mietvertrag und Vertragsparteien prüfen
  • Miethöhe, Kaution und Rückstände klären
  • Kündigungsausschlüsse oder Befristungen suchen
  • Nebenkosten und Übergabe an Hausverwaltung planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Der Erwerber tritt grundsätzlich in bestehende Mietverhältnisse ein. Bei Wohnraum braucht eine Kündigung regelmäßig einen gesetzlichen Grund; Härtegründe können zusätzlich wirken.
In der Praxis
Mietvertrag, Kaution, Rückstände, Nebenkosten, Untervermietung und Mieterhistorie entscheiden, ob der Ertrag stabil oder problematisch ist.
Für das Gebot
Preisabschlag einplanen, wenn Miete niedrig, Vertrag unklar oder Eigennutzung unsicher ist.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
K 0039/2025
Amtsgericht
Altenburg
Bundesland
Thüringen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
28.10.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Vermietet
Besichtigungsstatus
Nur außen

Ohne Angabe: Nutzungsart, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
20.000 €
Grundstücksfläche
4.712 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Nähe Nonnengrund
PLZ
04600
Ort
Altenburg

Ohne Angabe: Hausnummer, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 4 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Zustand 2 Angaben

Zustandsstufe
Energieeffizienz

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Altenburger Land, Landkreis.

Eher GegenwindEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 10.07.2026, 15:14