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0061 K 0033/ 2025
Aktiv
4 FOTOS

ZwangsversteigerungSonstiges in Bad Homburg vor der Höhe, Hessen

Verkehrswert
1.980.000 €
Termin
18.12.2026
in 92 Tagen

Kategorie

Sonstiges

Hessen

Verfahren

Aktenzeichen0061 K 0033/ 2025

Kenndaten

Grundstück≈ 1.844 m² Anteil
Baujahr1930
ZustandGepflegt
Vermietungleerstehend

Biet-Score

Fazit

Das Objekt eignet sich ausschließlich für professionelle Bauträger und solvente Projektentwickler mit Erfahrung im Rückbau und in der Baurechtschaffung. Zwingende Voraussetzung für ein erfolgreiches Engagement ist der geschlossene Zuschlag über alle neun Wohnungseigentumseinheiten zur Vermeidung einer blockierten Miteigentümergemeinschaft. Vor Gebotsabgabe sollte die Vorprüfung einer Bauvoranfrage bei der Stadt Bad Homburg sowie die Klärung der bestehenden Vormerkung auf Blatt 17584 erfolgen.

01

Dossier

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KI-gestützt
Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1930 · leerstehend

Versteigert werden neun projektierte, jedoch nicht realisierte Wohnungseigentumsrechte an einem 1.844 m² großen Gesamtareal in zentraler Lage von Bad Homburg vor der Höhe mit einem Gesamtwert von 1.980.000 €. Die WEG-Teilung wurde bereits vollzogen, das Bauvorhaben (Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften mit Tiefgarage) wurde jedoch nie gebaut und die Baugenehmigung ist zum 03.02.2025 abgelaufen. Auf dem Grundstück befinden sich zwei unbewohnte, leerstehende Altbauten aus den Jahren ca. 1930 und 1965, welche abbruchreif und von massivem Feuchte- sowie Schimmelbefall betroffen sind. Die Wertermittlung erfolgte folgerichtig nach dem Liquidationswertverfahren ausgehend vom Bodenwert (2.120.000 €) abzüglich Freilegungskosten (120.000 €) und Bereinigungskosten (20.000 €). Für Bauträger und Projektentwickler bietet das Areal erhebliches Neuentwicklungspotenzial, erfordert jedoch den Erwerb aller Anteile, Neuplanung bzw. Neugenehmigung sowie die rechtliche Bereinigung der Altlasten im Grundbuch.

Ausführliches Dossier

Zur Versteigerung gelangen neun rechtlich begründete, aber baulich nicht realisierte Wohnungseigentumseinheiten auf einem 1.844 m² großen Grundstücksareal in 61348 Bad Homburg vor der Höhe (Heuchelheimer Straße 38, 38a, 40 und Hollerstraße 22). Das Areal liegt im Innenstadtbereich mit fußläufiger Erreichbarkeit sämtlicher Infrastruktureinrichtungen, weist jedoch straßenseitig an der Heuchelheimer Straße ein mittleres bis erhöhtes Verkehrsaufkommen auf. Das Gesamtgrundstück ist nach Bebauungsplan '65B' als allgemeines Wohngebiet (WA II, GRZ 0,3, GFZ 0,6) bzw. reines Wohngebiet (WR I, GRZ 0,3, GFZ 0,6) ausgewiesen und beitragsfrei erschlossen. Die bestehende Bebauung besteht aus zwei unbewohnten Wohnhäusern aus den Baujahren ca. 1930 (ca. 120 m² Wohnfläche) und ca. 1965 (ca. 140 m² Wohnfläche). Beide Altbauten befinden sich in einem mangelhaften, abbruchreifen Zustand mit langanhaltendem Leerstand, undichtem Dach, massiven Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall. Die ursprüngliche Planung sah den Abriss der Altbauten und die Errichtung eines Dreifamilienhauses, eines Vierfamilienhauses und eines Doppelhauses mit Tiefgarage und ca. 928 m² Gesamtwohnfläche vor. Die hierfür erteilte Baugenehmigung vom 03.02.2022 ist jedoch am 03.02.2025 mangels Verlängerungsantrag abgelaufen. Rechtlich ist bei Wohnung Nr. 5 (Blatt 17584) eine Eigentumsübertragungsvormerkung in Abteilung II eingetragen, deren Rang und Fortbestand im geringsten Gebot gesondert zu prüfen ist; die übrigen Grundbuchblätter sind lastenfrei in Abteilung II. Der Sachverständige bewertete das Vorhaben im Liquidationswertverfahren: Ausgehend von einem angepassten Bodenwert von 2.120.000 € (Basis-Bodenrichtwert 1.100 €/m² zum 01.01.2024 mit Marktanpassung +10 % und Lageabschlag -5 %) wurden pauschale Freilegungskosten von 120.000 € sowie ein Risiko- und Grundbuchbereinigungsabschlag von 20.000 € in Abzug gebracht, was zum Gesamtverkehrswert von 1.980.000 € führt. Investoren bietet sich hier eine attraktive Grundbesitzreserve im begehrten Hochtaunuskreis zur Neuentwicklung. Ein wirtschaftlicher Erwerb setzt jedoch zwingend voraus, dass alle neun Einheiten in einer Hand ersteigert werden, um nach Löschung der bestehenden WEG und Bereinigung des Grundbuchs eine Neuplanung auf freigelegtem Bauland umzusetzen.

Chancen
Risiken
02

Übersicht

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19 / 27 Felder
Identifikation
Aktenzeichen0061 K 0033/ 2025
AmtsgerichtBad Homburg v. d. Höhe
BundeslandHessen
Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.
Termin
VerfahrensartVersteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit18.12.2026 · 10:30:00
!
Ohne Angabe: Termin-Art
Objekt
ObjektartSonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatusleerstehend
Baujahr1930
Ohne Angabe: Nutzungsart, Besichtigungsstatus
Flächen & Wert
Verkehrswert1.980.000 €
Grundstücksfläche
MiteigentumsanteilInsgesamt 1.000/1.000 über 9 Grundbuchblätter verteilt
Anteilige Grundstücksfläche1.844 m²
Bodenrichtwert1.100 €/m²
Anteiliger Bodenwert2.028.400 €1.844 m² × 1.100 €/m² · MEA 100 %
Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche
Lage
StraßeHeuchelheimer Straße
Hausnummer38, 38a, 40
PLZ61348
OrtBad Homburg vor der Höhe
Ohne Angabe: Stadtteil

Belegungsstatus-Risiko

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Rechtlich

Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.

Operativ

Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

System
KennzahlWert
Bodenrichtwert1.100 €/m²
Anteilige Bodenfläche1.844 m²
Anteiliger Bodenwert2.028.400 €
Verkehrswert1.980.000 €
BRW-Verhältnis0,98
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung-48.400 €

Balkenvergleich

normalisiert auf den höchsten Wert
Bodenwert2.028.400 €
Verkehrswert1.980.000 €
Der rechnerische Bodenwert liegt über dem Verkehrswert.Verkehrswert je m² Boden liegt unter dem Bodenrichtwert.

Datenquelle & Kontext

Quelle
System
Berechnungen
Flächenanteil
1.844 m² Gesamtgrundstück × Insgesamt 1.000/1.000 über 9 Grundbuchblätter verteilt MEA = 1.844 m² Miteigentumsanteil
Anteiliger Bodenwert
1.844 m² × 1.100 €/m² · MEA 100 %
VW je m² Boden
1.074 €/m²
BRW-Verhältnis
1.074 €/m² / 1.100 €/m²
Rechnerischer Anteil Gebäude / Wohnung
1.980.000 € − 2.028.400 € = -48.400 €

Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. BRW-Verhältnis = VW je m² ÷ BRW.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

03

Investment Case

04

Investor-Fakten

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12 Fakten
01

Bewertung

4 Fakten
Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück
Restnutzungsdauer
Wertermittlungsstichtag
02

Rechte

3 Fakten
Wohnrecht
Nießbrauch
Erbbaurecht
03

Ertrag

1 Fakt
Vermietungsstatus
04

Zustand

4 Fakten
Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung
Energieeffizienz
05

Standort-Radar

06

Erwerbsnebenkosten & Liquiditätsbedarf

07

Wert- & Bewertungsanpassungen

08

Beschreibung & Zustand

Objektzustand
Nutzung
leerstehend
Besichtigung
Hinweise
Beschreibung (roh)

siehe amtliche Bekanntmachung

09

Steuerliche Optimierung

10

Umgebung & Emissionen

Daten: UBA + amtliche HQ-Karten

Keine Emissionsdaten verfügbar

Für dieses Objekt liegen noch keine verwendbaren Objektkoordinaten aus dem bestehenden Geocoding vor. Es wird kein neues Geocoding ausgeführt.

Hochwasser

Hochwasserrisiko

Punktprüfung gegen lokal gespeicherte amtliche HQ-Flächen

Wert ab Plus KI sichtbar
HQ10
Wert ab Plus KI sichtbar
HQ100
Wert ab Plus KI sichtbar
HQextrem
Wert ab Plus KI sichtbar
Wassertiefe
Wert ab Plus KI sichtbar
Datenstand
Wert ab Plus KI sichtbar
Quelle
Wert ab Plus KI sichtbar
Wert ab Plus KI sichtbar
Kartierte Umweltdaten (Luftqualität, Lärmbelastung) und Hochwasserrisiko für diese Adresse.Kostenlos ansehen
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Dokumente & Links

Zuletzt geändert: 16.09.2026, 23:21

Zu diesem Verfahren ist bereits ein früherer Termin belegt

Am 31. Juli 2026 stand dasselbe Objekt schon einmal zur Versteigerung. Ob die Wertgrenzen der §§ 74a/85a ZVG dadurch weggefallen sind, hängt davon ab, warum jener Termin ohne Zuschlag endete: Scheiterte er an den Grenzen, gelten sie im kommenden Termin nicht mehr — wurde er nur verlegt, gelten sie weiter.

Aus unserer eigenen Terminbeobachtung, nicht aus der Bekanntmachung — das Gericht äußert sich dazu nicht. Maßgeblich ist allein die Auskunft des Amtsgerichts; die Frage entscheidet über den gesamten Bietrahmen.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.