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ZwangsversteigerungSonstiges in Bassum, Niedersachsen

Amtsgericht SykeAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 18 Tagen

Di., 10.11.2026 · 09:00 Uhr

Verkehrswert

275.000 €

Wohnfläche

172 m²

Grundstück

4.832 m²

Baujahr

1923

Groß Ringmar 17, 27211 BassumKarteGoogle Maps
Belegung: partly_unoccupiedZustand: Sanierungsbedürftig

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1923 · partly_unoccupied

Das Zwangsversteigerungsobjekt in Groß Ringmar 17, 27211 Bassum, ist ein Zweifamilienhaus mit Flachdachanbau und Garagengebäuden, dessen Verkehrswert auf 275.000 € festgesetzt wurde. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 172 m² auf einem 4.832 m² großen Grundstück. Die Erdgeschosswohnung im Haupthaus ist entkernt und nicht bewohnbar, während der Anbau und das Dachgeschoss ausgebaut sind. Der Gutachter hatte nur teilweisen Zugang zum Objekt, da das Dach nicht besichtigt werden konnte und die Heizung aufgrund fehlenden Flüssiggases derzeit nicht in Betrieb ist.

87

Biet-Score

Chancenreich · 87 von 100

Gut geeignet für private Bieter bis nahe an den Verkehrswert heran.

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Angesichts des teilweisen Rohbauzustands der Erdgeschosswohnung und der festgestellten Unterhaltungsrückstände ist bei der Gebotsabgabe eine konservative Preisdisziplin erforderlich. Das Potenzial liegt in der Fertigstellung der Erdgeschosswohnung und der Nutzung als Zweifamilienhaus auf einem großen Grundstück. Vor einem Zuschlag sollten der genaue Sanierungsbedarf des Erdgeschosses, der Zustand des Daches und die Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage sowie die Versorgung mit Flüssiggas detailliert geprüft und die Kosten hierfür eingepreist werden.

Chancen

10

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Das zur Zwangsversteigerung stehende Objekt in Groß Ringmar 17, Bassum, ist ein Zweifamilienhaus mit einem Flachdachanbau sowie angebauten und separaten Garagengebäuden. Der amtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 275.000 €. Das Objekt ist im Grundbuch von Groß Ringmar Blatt 105 eingetragen. Die Bewertung erfolgte auf Basis einer Ortsbesichtigung und vorliegender Unterlagen, wobei die spezifischen Zustände der einzelnen Gebäudeteile berücksichtigt wurden. Die Gesamtwohnfläche des Objekts beträgt derzeit ca. 172 m², aufgeteilt in einen Anbau mit ca. 83 m² und ein ausgebautes Dachgeschoss mit ca. 89 m². Die ursprüngliche Wohnfläche des Haupthauses betrug 127 m². Die Grundstücksfläche beläuft sich auf 4.832 m². Die Erdgeschosswohnung im Haupthaus ist entkernt und im Rohbau, derzeit nicht bewohnbar und ohne Bad. Zum Vermietungsstatus der bewohnbaren Einheiten (Anbau, Dachgeschoss) liegen keine Informationen vor, was eine Ertragskalkulation erschwert. Der bauliche Zustand wird als solide beschrieben, jedoch besteht eine Reihe von Unterhaltungsrückständen. Das Baujahr des Haupthauses ist etwa 1923, mit Erneuerungen 1960, einem Anbau 1981 und einem Dachgeschossausbau/-erweiterung 2019. Die Gasheizung von 2018 (Flüssiggas) ist derzeit aufgrund fehlenden Flüssiggases nicht in Betrieb. Die Fenster sind teils isolierverglaste Holzfenster (Giebel), teils ältere isolierverglaste Kunststofffenster. Die Erdgeschossdecke im Haupthaus ist mit Mineralwolle gedämmt, im Anbau mit Rigips. Der Gutachter hatte nur teilweisen Zugang zum Objekt. Die Erdgeschosswohnung im Haupthaus konnte aufgrund ihres Rohbauzustandes nicht vollständig besichtigt werden (keine Bodenbeläge, Boden aufgerissen, kein Bad). Das Dach konnte wegen einer festsitzenden Luke nicht inspiziert werden, wobei Angaben zum Dachgebälk auf Eigentümerauskunft beruhen. Die Funktionsfähigkeit der Heizung wurde nicht geprüft. Diese Einschränkungen sind bei der Bewertung und Kaufentscheidung zu berücksichtigen. Im Grundbuch ist ein Versteigerungsvermerk vom 17.12.2024 eingetragen. Weitere grundbuchliche Belastungen oder Rechte, wie Wohnrechte oder Baulasten, sind aus den vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich. Vor einem Gebot ist eine umfassende Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten und der vollständigen Unterlagen, insbesondere des Gutachtens und des Grundbuchs, dringend anzuraten, um alle Risiken und den genauen Investitionsbedarf zu erfassen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
KI
Nutzung
KI
Besichtigung
Teilweise InnenbesichtigungKI
Hinweise
Objektart: Zweifamilienhaus, Wohnfläche: 172 m²
Text der Bekanntmachung

Zweifamilienhaus mit Flachdachanbau mit angebautem und separatem Geragengebäude; Baujahr etwa 1923; Erneuerung 1960, Anbau 1981, Dachgeschossausbau/-erweiterun 2019; Baujahr der Garagengebäude jeweils ungefähr 1990er Jahre; Erdgeschosswohnung im Haupthaus derzeit nicht bewohnbar; Wohnfläche Anbau eta 83 m², Dachgeschoss etwa 89 m², Gesamtwohnfläche derzeit etwa 172 m².

Belegung

partly_unoccupied

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: KI-/Unterlagenanalyse. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier

Rechte, Lasten und Verfahrenshinweise

aus dem KI-Dossier

Rechte und Lasten

  • Recht / Last

    Versteigerungsvermerk eingetragen am 17.12.2024

Verfahren und Verwaltung

Keine Hinweise zum Verfahren oder zur Verwaltung benannt.

Alle Angaben20 von 25
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0035 K 0046/2024
Flurstück / Fl. Nr.
200/2KI
Amtsgericht
Syke
Bundesland
Niedersachsen

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
10.11.2026 · 09:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
KI
Vermietungsstatus
KI
Besichtigungsstatus
Teilweise InnenbesichtigungKI
Baujahr

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
Wohnfläche
Grundstücksfläche
KI
Bodenrichtwert
24 €/m²
Gesamtbodenwert
115.968 €4.832 m² × 24 €/m²

Ohne Angabe: Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Groß Ringmar
Hausnummer
17
PLZ
27211
Ort
Bassum

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 3 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Wohnfläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 1 Angabe

Rechte / Belastungen

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Nutzungshinweis

Zustand 5 Angaben

Sanierungsbedarf
Schadenshinweise
Zustandszusammenfassung
Dämmung
GEG / Energie

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Markt

Was vergleichbare Objekte kosten, frei verkauft und versteigert

Bodenrichtwert

Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert

BORIS Niedersachsen
Bodenrichtwert
24 €/m²
amtlicher Bodenrichtwert (BORIS)
Grundstücksfläche
4.832 m²
Basis für den Bodenwert
Gesamtbodenwert
115.968 €
4.832 m² × 24 €/m²
Verkehrswert
275.000 €
Verhältnis zum Bodenrichtwert
2,37
57 €/m² / 24 €/m²
Rechnerischer Gebäudeanteil
159.032 €

Quelle: BORIS Niedersachsen · Stichtag 01.01.2026© GDI-NI, dl-de/by-2-0

Bodenrichtwert beim Anbieter ansehen

Verkehrswert je m² Boden liegt über dem Bodenrichtwert.

Vergleich, Lage der Zone und Rechenweg

Vergleich

gemessen am höchsten Wert
Bodenwert115.968 €
Gebäudeanteil159.032 €
Verkehrswert275.000 €
Nutzung
gemischte Bauflaeche
Zustand
baureifes Land
Zone
04907948 · BA GR Groß Ringmar Außenbereich
Lage
Groß Ringmar, Bassum. Stadt
Rechenweg
Grundstücksfläche
4.832 m²
Gesamtbodenwert
4.832 m² × 24 €/m²
Verkehrswert je m² Boden
57 €/m²
Verhältnis zum Bodenrichtwert
57 €/m² / 24 €/m²
Rechnerischer Gebäudeanteil
275.000 € − 115.968 € = 159.032 €

Bodenwert = Fläche × BRW. Gebäudeanteil = Verkehrswert − Bodenwert.

Der Bodenrichtwert beschreibt den Boden, nicht Gebäudezustand, Rechte oder Bewertungsmethodik.

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Diepholz, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 05.06.2026, 12:03