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Symbolbild – Zwangsversteigerung in Bingen am RheinSymbolbild · kein Foto im Gutachten

TeilungsversteigerungSonstiges in Bingen am Rhein, Rheinland-Pfalz

Amtsgericht Bingen am RheinAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 47 Tagen

Mi., 09.12.2026 · 11:00 Uhr

Verkehrswert

200.000 €

Nutzfläche

34 m²

Grundstück

803 m²

Rochusstraße 13, Bingen am RheinKarteGoogle Maps
Belegung: Unklar

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

Schnellanalyse
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Schnellanalyse

Versteigert wird ein Teileigentum an einer Gewerbeeinheit in Bingen am Rhein. Das Objekt umfasst eine Gewerbefläche im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses sowie zwei Kellerräume. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 200.000 €. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.

Schnellmodus · ohne Biet-Score, Chancen und Risiken.

Ausführliche Analyse

Gegenstand des Verfahrens zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft ist das im Grundbuch von Bingen eingetragene Sondereigentum (Teileigentum TE 1, Miteigentumsanteil von 124,39/1.000 an dem 803 m² großen Flurstück 135/1). Es handelt sich um eine Gewerbefläche im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses in der Rochusstraße 13 nebst zwei Kellerräumen. Nach den Angaben des Sachverständigen belaufen sich die Nutzflächen auf ca. 112 m² Gewerbefläche sowie ca. 34 m² Kellerfläche. Der Verkehrswert wurde auf 200.000 € festgesetzt. Für eine Veräußerung ist die Zustimmung des Verwalters erforderlich, von der bestimmte Ausnahmen greifen.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Nutzung
Unklar

Ohne Angabe: Objektzustand, Besichtigung, Hinweise

Text der Bekanntmachung

Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Bingen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Blatt 124,39/1000 Laden nebst Kellerräumen bzgl. des Wohn- und Geschäftshauses TE 1 3925 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Bingen Flur 4, Flurstück 135/1 Gebäude- und Freifläche\Rochusstraße 13 803 Zusatz: für jeden Anteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blatt 3925 bis Blatt 3932); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrecht beschränkt; - Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch Verwalter; Ausnahmen: Erstveräußerung, Veräußerung an den anderen Wohnungseigentümer, an Ehegatten, an Verwandte gerader Linie und bis 3. Grads der Seitenlinie, Verschwägerte bis zum zweiten Grad, durch Konkursverwalter und Zwangsvollstreckung; wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf die Bewilligung vom 14.12.1995 (UR Nr. 1847/95 NOtar Dr. Kögler in Stromberg). Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Gewerbefläche im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses und zwei Kellerräume. Nutzflächen = Gewerbefläche ca.112 qm und Keller ca. 34 qm

Belegung

Unklar

Nicht belastbar

Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.

Vor dem Gebot prüfen

  • Statusquelle identifizieren
  • Miet- und Nutzungsrechte prüfen
  • Grundbuch und Lastenverzeichnis abgleichen
  • Gebotsgrenze nur mit Risikoabschlag setzen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Unklarheit ist selbst ein Risiko, weil Lastenverzeichnis, Grundbuch und fortbestehende Rechte den Belegungsstatus überlagern können.
In der Praxis
Vor Gebot sollten Akte, Gutachten, Bekanntmachung und verfügbare Nachweise konsequent gegengeprüft werden.
Für das Gebot
Nur mit deutlichem Risikoabschlag oder nach weiterer Klärung bieten.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Alle Angaben14 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0042 K 0025/2023
Amtsgericht
Bingen am Rhein
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
09.12.2026 · 11:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Vermietungsstatus
Unklar

Ohne Angabe: Objektzustand, Nutzungsart, Besichtigungsstatus, Baujahr

Flächen & Wert

Verkehrswert
200.000 €
Nutzfläche
34 m²
Gewerbefläche
112 m²
Grundstücksfläche
803 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche

Lage

Karte
Straße
Rochusstraße
Hausnummer
13
Ort
Bingen am Rhein

Ohne Angabe: PLZ, Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
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Bewertung 4 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Nutzfläche
Verkehrswert je m² Gewerbefläche
Verkehrswert je m² Grundstück

Ertrag 1 Angabe

Vermietungsstatus

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

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Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Mainz-Bingen, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 17.10.2026, 00:37