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Symbolbild – Zwangsversteigerung in BrieselangSymbolbild · kein Foto im Gutachten

TeilungsversteigerungSonstiges in Brieselang, Brandenburg

Amtsgericht PotsdamAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 25 Tagen

Di., 17.11.2026 · 10:30 Uhr

Verkehrswert

393.000 €

Grundstück

1.392 m²

Baujahr

1975

Erich-Klausener-Straße 9, 14656 BrieselangGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1975 · leerstehend

Versteigert wird ein 1.392 m² großes Grundstück (Erich-Klausener-Straße 9, 14656 Brieselang) im Rahmen einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Das Areal ist mit einem ca. 1975 in Fertigteilbauweise errichteten, eingeschossigen Wochenendhaus (Bungalow, nicht unterkellert) sowie zwei hölzernen Nebengebäuden bebaut. Das Anwesen diente als Erholungsgrundstück und befand sich am Besichtigungstag in augenscheinlich ungenutztem Zustand. Der bauliche Zustand des Bungalows wird gutachterlich als schlecht eingestuft, zudem verfügt das Dach über eine Eindeckung aus Wellasbest. Der festgesetzte Verkehrswert beträgt 393.000,00 €.

63

Biet-Score

Ausgeglichen · 63 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Die Liegenschaft eignet sich vorrangig für Bauträger, Projektentwickler oder Eigennutzer, die das großzügige 1.392 m² große Grundstück in Brieselang neu bebauen oder als Freizeitgrundstück revitalisieren möchten. Aufgrund des schlechten Bauzustands und der Asbesteindeckung steht wirtschaftlich voraussichtlich der reine Bodenwert abzüglich Abbruchkosten im Vordergrund. Interessenten sollten vor Gebotsabgabe das örtliche Planungsrecht zur Neubebaubarkeit prüfen und Sicherheitsleistungsmittel zur Versteigerung bereithalten.

Chancen

5

Risiken

5

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Gegenstand des Versteigerungsverfahrens beim Amtsgericht Potsdam (Az. 2 K 15/25) ist das Grundstück Erich-Klausener-Straße 9 in 14656 Brieselang (Flur 1, Flurstück 407) mit einer Gesamtgröße von 1.392 m². Das Flurstück ist rechteckig geschnitten und liegt an einer einspurig asphaltierten Anliegerstraße im offenen Wohn- bzw. Wochenendhausgebiet. Anschlüsse an Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen sind vorhanden. Das Grundstück ist mit einem ca. 1975 in Fertigteilbauweise errichteten, nicht unterkellerten Wochenendbungalow und zwei kleineren Nebengebäuden aus Holz bebaut. Die Dacheindeckung des Bungalows besteht aus Wellasbest, die Fenster weisen Isolierverglasung auf. Der bauliche Zustand des Hauptgebäudes wird vom Sachverständigen als schlecht beurteilt. Die Außenanlagen bestehen aus Rasen, Sträuchern, Bäumen sowie einem schadhaften Holzlattensaun mit Hecke. Das Objekt dient nicht dauerhaften Wohnzwecken, sondern als Garten- und Erholungsgrundstück und war zum Zeitpunkt der Begutachtung ungenutzt. Das Verfahren wird zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betrieben. Der amtliche Verkehrswert wurde auf 393.000,00 € festgesetzt. Für Bieter ist zu beachten, dass bei Abbruch oder Sanierung Schadstoffsanierungskosten für den Asbestbestand einkalkuliert werden müssen. Zusammenfassend bietet das Objekt insbesondere als Baugrundstück oder Erholungsareal im Berliner Speckgürtel interessante Perspektiven. Der Wertträger ist im Wesentlichen das 1.392 m² große Grundstück, während für die Bestandsgebäude ein wirtschaftlicher Sanierungs- bzw. Abbruchaufwand anfällt.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Nur außen

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Flur 1, Flurstück 407 Gebäude- und Freifläche, Erich-Klausner-Str. 9, 1392 m² Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Grundstück ist bebaut mit einem eingeschossigen, nicht unterkellerten Bungalow (Wochenendhaus) und Nebengebäuden (Bj. ca. 1975 - geschätzt). Der bauliche Zustand des Bungalows ist als schlecht zu beurteilen. Das Grundstück dient offensichtlich nicht zu Wohnzwecken, sondern als Garten- bzw. Erholungsgrundstück. Am Tag der Ortsbesichtigung war es augenscheinlich ungenutzt.

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen die amtliche Bekanntmachung, die Termins-Deckseite sowie ein einseitiger Auszug aus dem Gutachten (Sachverständiger, Seite 7) vor. Wesentliche Grundstücks- und Bestandsdaten sind belegt, detaillierte Flächenmaße des Bungalows fehlen jedoch.
  • Ortsbesichtigung wurde durch den Sachverständigen durchgeführt; das Grundstück war augenscheinlich ungenutzt.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
!

Identifikation

Aktenzeichen
0002 K 0015/2025
Amtsgericht
Potsdam
Bundesland
Brandenburg

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Datum / Uhrzeit
17.11.2026 · 10:30 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Nur außen
Baujahr
1975

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
393.000 €
Grundstücksfläche
1.392 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Straße
Erich-Klausener-Straße
Hausnummer
9
PLZ
14656
Ort
Brieselang

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 2 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Havelland, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Teilungsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.

Teilungsversteigerung erklärt

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 03.09.2026, 00:52