ZwangsversteigerungSonstiges in Burg, Sachsen-Anhalt
Versteigerungstermin
in 25 TagenDi., 17.11.2026 · 10:00 Uhr
Verkehrswert
46.000 €
Grundstück
4.386 m²
KI-Dossier
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Zusammenfassung
Zur Versteigerung steht ein innerstädtisch gelegenes, überwiegend unbebautes Grundstück mit einer Gesamtfläche von 4.386 m² in 39288 Burg (Flur 22, Flurstück 10026). Das Areal teilt sich in rund 650 m² potenzielles Bauland im straßenbegleitenden Bereich zur Koloniestraße und etwa 3.736 m² angrenzendes Garten- bzw. Grünland auf. Auf dem rückwärtigen Teil befindet sich lediglich ein wirtschaftlich wertloser Unterstand. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 46.000 € zum Wertermittlungsstichtag 14.11.2025. Zu beachten sind die Eigenschaft als Bodendenkmal, topografische Besonderheiten mit erforderlicher Hangabstützung sowie behördliche Auflagen zur Gefahrenabwehr hinsichtlich umsturzgefährdeter Bäume.
Biet-Score
Vorsicht
Fazit der KI
Das Objekt bietet für Eigennutzer oder Bauträger eine seltene Kombination aus bebaubarem Innenbereichsland und einer großen privaten Grünfläche im städtischen Umfeld. Vor einem Erwerb sollten die Kosten für Baumfällungen und Hangabsicherungen kalkuliert sowie das Bauvorhaben vorab mit der Denkmal- und Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden. Bei entsprechendem Gebotsniveau bietet das Grundstück ein interessantes Entwicklungspotenzial.
Chancen
Großzügiges Gesamtareal von 4.386 m² mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten im privaten Garten- und Freizeitbereich.
Verkehrliche Erschließung an der befestigten Koloniestraße gesichert; Versorgungsmedien liegen straßenseitig an.
Risiken
Ausführliches Dossier
Das Versteigerungsobjekt befindet sich im nordöstlichen Stadtgebiet der Rolandstadt Burg nahe der Kreuzung Erkenthierstraße und Koloniestraße (Lagebezeichnung Neuenzinnen). Es handelt sich um ein 4.386 m² großes, unregelmäßig geschnittenes Flurstück (Flurstück 10026, Flur 22), welches an Wohnbauflächen, eine Kleingartenanlage, einen jüdischen Friedhof sowie Waldflächen angrenzt. Das Grundstück liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und wird gutachterlich in ca. 650 m² potenzielles Bauland im straßenbegleitenden Frontbereich sowie ca. 3.736 m² Garten-/Grünland im rückwärtigen Teil aufgeteilt. Der Zustand des Grundstücks ist durch dichten Bewuchs mit Gräsern, Büschen und teils nicht mehr standfesten oder entwurzelten Nadelbäumen geprägt. Auf dem rückwärtigen Bereich steht ein einfacher Unterstand in schlechtem baulichen Zustand, dem kein wirtschaftlicher Restwert mehr beigemessen wird. Das Gelände fällt nach Norden hin ab und weist Böschungen auf. Für ein Bauvorhaben wurden in früheren Bauunterlagen Hangabsicherungen und Stützwände an den Grenzen als erforderlich benannt. Rechtlich ist das Vorhaben durch die Einstufung als Bodendenkmal (§ 14 DenkmSchG LSA) genehmigungspflichtig. Zudem läuft laut städtebaulicher Auskunft ein behördliches Verfahren zur Gefahrenabwehr zur Beseitigung von Gefährdungen für Nachbargrundstücke, wofür die Gutachterin einen pauschalen Sicherheitsabschlag von 3.000 € berücksichtigt hat. Im Grundbuch ist in Abteilung II ein Leitungsrecht verzeichnet. Altlastenverdachtsmomente liegen nicht vor. Der ermittelte Verkehrswert von 46.000 € basiert auf einer differenzierten Bodenwertermittlung über Bodenrichtwerte (47,00 €/m² für den Baulandanteil nach 5 % Topografieabschlag und 4,90 €/m² für die Gartenlandfläche). Für bauwillige Interessenten stellt die Liegenschaft eine Chance dar, erfordert jedoch Vorabklärungen zum Baurecht und Sofortinvestitionen in die Verkehrssicherung.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Leerstehend
- Nur außen
innerstädtisch gelegenes, überwiegend unbebautes Grundstück (4.386 m²) mit einem in schlechtem Unterhaltungszustand befindlichen Unterstand einfachster Bauart in unmittelbarer Nähe zu Wohnbauflächen, Kleingartenanlage, Jüdischem Friedhof und Waldfläche Bewuchs mit Gräsern, Büschen und Bäumen (teils nicht mehr standfest bzw. entwurzelt) potentielles Bauland von ca. 650 m² Bodendenkmal, Bauvorhaben benötigen Genehmigung gemäß § 14 DenkmSchG LSA
Belegung
leerstehend
Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.
Vor dem Gebot prüfen
Wertanpassungen
Alle Angaben
Identifikation
- 0032 K 0020/2025
Termin
- Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
- Dt. Bank AG Angabe aus den Unterlagen (Portal, Deckseite), ohne Gewähr.
- 17.11.2026 · 10:00 Uhr
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Objekt
- Sonstiges
- Leerstehend
- Nur außen
Flächen & Wert
- 46.000 €
- 4.386 m²
- 4.386 m²
- 49 €/m²
- 214.914 €4.386 m² × 49 €/m² · MEA 100 %
Lage
Karte- Neuenzinnen
- 39288
- Burg
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Rechte
Ertrag
Zustand
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Steuerliche Abschreibung (AfA)
Markt
Bodenrichtwert
Bodenwert im Verhältnis zum Verkehrswert
- 49 €/m²
- 4.386 m²
- 214.914 €
- 46.000 €
- 0,21
- -168.914 €
Vergleich
Rechenweg
Anteilige Fläche = Gesamtgrundstück × MEA. Bodenwert = Fläche × BRW. Verhältnis zum Bodenrichtwert = Verkehrswert je m² ÷ Bodenrichtwert.
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Zwangsversteigerung
Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.
Geringstes Gebot und bestehende Rechte