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Kein Symbolfoto

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ZwangsversteigerungSonstiges in Cuxhaven, Niedersachsen

Amtsgericht CuxhavenAktenzeichen

Versteigerungstermin

in 26 Tagen

Mi., 18.11.2026 · 10:00 Uhr

Verkehrswert

4.190 €

Grundstück

331 m²

Baujahr

1906

Wernerstraße 26, 27472 CuxhavenKarteGoogle Maps
Belegung: leerstehend

KI-Dossier

Auswertung des Verkehrswertgutachtens durch KI, ohne Gewähr

KI-Auswertung des Gutachtens
!

Zusammenfassung

Sonstiges · Bj. 1906 · leerstehend

Zur Versteigerung steht ein dreigeschossiges, unterkellertes Mehrfamilienwohnhaus aus dem Baujahr 1906 nebst Verkehrs- und Freiflächen in zentraler Lage von 27472 Cuxhaven (Wernerstraße 26). Das Gesamtareal umfasst vier Flurstücke mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 331 m². Der amtliche Gesamtverkehrswert wurde auf lediglich 4.190,00 EUR festgesetzt, was auf einen gravierenden Sanierungs- oder Abrisstatbestand hindeutet. Das Objekt steht derzeit leer; für die Einheit im 3. Obergeschoss/Dachgeschoss liegt zudem eine behördliche Nutzungsuntersagung der Bauaufsicht vor. Mangels vorliegendem Vollgutachten sind der genaue bauliche Zustand sowie potenzielle Altlasten vor Gebotsabgabe zwingend vor Ort bzw. über die Gerichtsakte zu prüfen.

55

Biet-Score

Ausgeglichen · 55 von 100

Normaler Bieter: bis 90 % des Verkehrswerts empfohlen

Wie der Biet-Score entsteht

Errechnet aus dem KI-Dossier: Chancen gegen Risiken, benannte Wertabschläge und -zuschläge, Widersprüche in den Angaben, vorliegende Unterlagen. Ab 75 chancenreich, ab 55 ausgeglichen, ab 40 Vorsicht, ab 25 risikoreich, darunter sehr riskant. Ersetzt keine Besichtigung und keine Prüfung des Gutachtens.

Fazit der KI

Das Objekt eignet sich primär für erfahrene Bauträger, Sanierungsspezialisten und spekulative Projektentwickler, die mit schwer geschädigter Altbausubstanz und behördlichen Auflagen vertraut sind. Die behördliche Nutzungsuntersagung im Dachgeschoss und der symbolisch anmutende Verkehrswert von 4.190 EUR deuten auf einen wirtschaftlichen Abbruch- oder Kernsanierungsfall hin. Vor einer Gebotsabgabe ist die Einsichtnahme in das vollständige Verkehrswertgutachten auf Zimmer 214 des Amtsgerichts Cuxhaven sowie eine Abstimmung mit dem Bauordnungsamt zwingend erforderlich.

Chancen

6

Risiken

6

Gepunktet unterstrichene Punkte haben einen Beleg im Gutachten: antippen oder darauf zeigen.

Ausführliches Dossier

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wird am Amtsgericht Cuxhaven ein bebautes Grundstücksensemble in der Wernerstraße 26 in 27472 Cuxhaven versteigert. Das Versteigerungsobjekt umfasst die im Grundbuch von Cuxhaven Blatt 3175 eingetragenen Flurstücke 111/1, 111/2, 110/1 und 110/2 mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 331 m². Die Liegenschaft setzt sich aus Gebäude- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen zusammen. Der Versteigerungstermin ist für den 18. November 2026 terminiert. Das aufstehende Gebäude ist ein dreigeschossiges, unterkellertes Mehrfamilienwohnhaus aus dem Ursprungsbaujahr 1906. Modernisierungsmaßnahmen sind laut amtlicher Bekanntmachung nicht bekannt. Das Objekt steht derzeit vollständig leer. Für die im 3. Obergeschoss/Dachgeschoss gelegene Wohnung existiert eine rechtskräftige behördliche Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsicht. Der festgesetzte Gesamtverkehrswert beträgt lediglich 4.190,00 EUR (aufgeteilt auf 790,00 EUR für lfd. Nr. 2 und 3.400,00 EUR für lfd. Nr. 3), was auf erhebliche bauliche Defizite und massiven Sanierungsbedarf hinweist. Rechtlich und baulich bestehen erhebliche Risiken: Neben der bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung ist unklar, ob brandschutztechnische oder statische Mängel vorliegen. Ein detailliertes Sachverständigengutachten lag im vorliegenden Verfahrensauszug nicht bei, kann jedoch vor Ort beim Amtsgericht Cuxhaven eingesehen werden. Sicherheitsleistungen sind gemäß Bekanntmachung in Höhe von üblicherweise 10 % des Verkehrswertes nach den gesetzlichen Bestimmungen nachzuweisen; Barzahlung ist ausgeschlossen. Investoren bietet sich hier eine spekulative Sanierungs- oder Nachverdichtungschance zu einem sehr geringen Einstandspreis. Eine wirtschaftliche Verwertung setzt jedoch fundierte bauordnungsrechtliche Vorklärungen, eine genaue Prüfung der Abbruch- oder Sanierungskosten sowie die Einsichtnahme in das gerichtliche Gutachten voraus.

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Objekt

Zustand, Belegung und alle Angaben aus Bekanntmachung und Gutachten

Zustand und Nutzung

Objektzustand
Nutzung
Leerstehend
Besichtigung
Unklar

Ohne Angabe: Hinweise

Text der Bekanntmachung

Verkehrsfläche Mehrfamilienwohnhaus, dreigeschossiges unterkellertes Wohnhaus, Baujahr laut Bauakte 1906, Modernisierungen unbekannt, leerstehend. Die Nutzung der Wohnung im 3. OG/Dachgeschoss wurde von der Bauaufsicht untersagt.

Hinweise zur Datenlage
  • Es liegen lediglich die amtliche Bekanntmachung und die Termin-Deckseite vor. Ein vollständiges Sachverständigengutachten mit genauen Flächenangaben und Zustandsbewertung fehlt.
  • Keine Besichtigungsangaben vorhanden; Zustandsdaten stützen sich ausschließlich auf die Kurzbeschreibung der Bekanntmachung.

Belegung

leerstehend

Gut, aber prüfen

Leerstand ist grundsätzlich der einfachste Fall für Selbstnutzer und Sanierer. Belastbar ist er erst, wenn Aktualität, Zugang, Schlüssel und Innenzustand verifiziert sind.

Vor dem Gebot prüfen

  • Aktuellen Leerstand belegen
  • Schlüssel- und Zugangslage klären
  • Innenzustand gegen Gutachten prüfen
  • Sicherung und Versicherung nach Zuschlag planen
Rechtslage, Praxis und Gebot
Rechtlich
Bei Zwangsversteigerungen gibt es regelmäßig keine Gewährleistung für Zustand oder Angaben. Gutachten und Bekanntmachungen können zeitlich überholt sein.
In der Praxis
Auch bei Leerstand können Schlüsselübergabe, Sicherung, Versorger, Zählerstände und verdeckte Schäden praktische Themen bleiben.
Für das Gebot
Kein automatischer Aufschlag: Leerstand reduziert Miet-/Räumungsthemen, ersetzt aber keine Zustandsprüfung.

Quelle des Status: Objektdaten. Er stammt aus Bekanntmachung, Gutachten oder automatischer Auswertung und kann veraltet oder unvollständig sein. Bei Zwangsversteigerungen ist die Besichtigung oft eingeschränkt, eine Gewährleistung gibt es nicht.

Wertanpassungen

aus dem KI-Dossier
Alle Angaben16 von 23
Aus Bekanntmachung, Gutachten und KI-Auswertung.
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Identifikation

Aktenzeichen
0012 K 0008/2025
Amtsgericht
Cuxhaven
Bundesland
Niedersachsen

Ohne Angabe: Flurstück / Fl. Nr.

Termin

Verfahrensart
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Datum / Uhrzeit
18.11.2026 · 10:00 Uhr
!

Ohne Angabe: Termin-Art

Objekt

Objektart
Sonstiges
Objektzustand
Vermietungsstatus
Leerstehend
Besichtigungsstatus
Unklar
Baujahr
1906

Ohne Angabe: Nutzungsart

Flächen & Wert

Verkehrswert
4.190 €
Grundstücksfläche
331 m²

Ohne Angabe: Wohnfläche, Nutzfläche, Gewerbefläche

Lage

Karte
Straße
Wernerstraße
Hausnummer
26
PLZ
27472
Ort
Cuxhaven

Ohne Angabe: Stadtteil

Weitere Angaben aus dem Gutachten
Ertrag, Eigentum, Bewertung, Zustand, Rechte und Grundstück laut Gutachten.
!

Bewertung 2 Angaben

Verkehrswert
Verkehrswert je m² Grundstück

Rechte 2 Angaben

Rechtliches Risiko
Rechtliches Risiko

Ertrag 2 Angaben

Vermietungsstatus
Vermietungsstand (Einheiten)

Zustand 3 Angaben

Schadenshinweise
Zustandsstufe
Zustandszusammenfassung

Kosten

Erwerbsnebenkosten, Geld für den Termin und Rendite

Erwerbsnebenkosten und Liquidität

Investment Case

Rendite rechnen: Miete, Finanzierung und Rendite zu Ihrem Gebot

Steuerliche Abschreibung (AfA)

Lage und Umfeld

Karte, Standort im Vergleich und Umweltdaten am Objektpunkt

Karte wird geladen…

Standort-Radar

Gemeinde und Kreis im Vergleich

Umgebung & Emissionen

Daten: Umweltbundesamt (dl-de/by-2-0, geändert) + amtliche HQ-Karten
  • Lärm und Luft

    Keine Daten
    Für dieses Objekt liegt noch kein verwendbarer Standortpunkt vor.

    Umweltbundesamt, EU-Lärmkartierung und Luftmessnetz

  • Hochwasserrisiko

    Noch nicht geprüft
    Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

    Amtliche Hochwasserdaten

Einzelheiten und Quellen

Hochwasser im Einzelnen

Hochwasserrisiko wurde noch nicht berechnet.

Methodik und Grenzen

Die Lärmklassen stammen aus der EU-Lärmkartierung des Umweltbundesamts (UBA) und beschreiben kartierte Quellen am oder nahe dem Objektpunkt. Sie sind Kontext, kein zusätzlicher Score. Die Kartierung weist Pegel erst ab 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts aus und erfasst nur Hauptverkehrsquellen: „Nicht kartiert“ heißt, dass am Objektpunkt kein Pegel ausgewiesen ist – entweder unter diesen Schwellen oder die Quelle fällt nicht unter die Kartierung (etwa Straßen mit weniger als 3 Mio. Fahrzeugen im Jahr oder Industrie außerhalb von Ballungsräumen). Lärm ist damit nicht ausgeschlossen.

Die Luftbelastung beruht auf mehrjährigen Jahresmitteln des UBA für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO₂), gemessen an der nächstgeeigneten Messstation — nicht hausnummerngenau. Liegen weniger Jahresmittel vor, bleibt die Einordnung eine Orientierung und ist weniger vollständig. Die Balken ordnen die Jahresmittel nach vorsichtig gewählten Grenzwert-Bändern ein.

Das Hochwasserrisiko wird aus gespeicherten amtlichen Hochwasserkarten abgeleitet (HQ10: häufiges, HQ100: 100-jährliches Hochwasser, HQextrem: Extremhochwasser). Entscheidend ist der Objektpunkt; Gebäudeteile und kleinräumige Geländesprünge werden nicht einzeln bewertet. Nicht jedes Bundesland stellt alle drei Szenarien amtlich bereit: Ein fehlendes Szenario steht als „nicht kartiert“ da und bedeutet weder „betroffen“ noch „frei“.

Quellenvermerk: Umweltbundesamt, Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und Luftdaten Deutschland API (mit Daten der Messnetze der Länder und des Bundes), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Die Daten wurden geändert: Aus den Lärmkarten wird nur die Pegelklasse am Objektpunkt gelesen, und ß, ä, ö und ü, die der Dienst in Straßennamen fehlerhaft liefert, sind berichtigt; lässt sich ein Name nicht sicher herstellen, entfällt er. Bei der Luft sind die Jahresmittel der nächstgeeigneten Messstation nach Grenzwert-Bändern eingeordnet.

Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt

Amtliche Bevölkerungs- und Wohnungsbedarfsprognosen für Cuxhaven, Landkreis.

Gemischtes ZukunftsbildEingeschränkte Aussagekraft

Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.

Ausführliches Zukunftsprofil der Region

Unterlagen

Bekanntmachung, Exposé und Fotos aus dem Verfahren, mit Quelle

Dokumente & Links

Verfahren

Verfahrensart, Termin und was vor dem Gebot zu prüfen ist

Verfahrensart

Zwangsversteigerung

Laut Bekanntmachung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ein Gläubiger betreibt die Versteigerung, um eine Forderung durchzusetzen. Rechte, die ihm im Grundbuch im Rang vorgehen, bleiben bestehen und kommen zum Gebot hinzu.

Geringstes Gebot und bestehende Rechte

Termin vorher prüfen

Ein Termin kann aufgehoben, verlegt oder berichtigt werden. Maßgeblich sind die amtliche Bekanntmachung und die Auskunft des Gerichts; Versteigerungspilot ist kein amtliches Portal.

Vor dem Gebot: das Verfahren verstehen

Prüfung, Gebot und Finanzierung — die Grundlagen, die für jedes Objekt gelten.

Zuletzt geändert: 18.08.2026, 01:30