KI-Dossier
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Schnellanalyse
Zur Versteigerung steht ein 632 m² großes Grundstück mit der Nutzungsart Gartenland im Stadtteil Arheilgen in Darmstadt. Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 2.528,00 €. Das Verfahren wird zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft durchgeführt.
Ausführliche Analyse
Gegenstand des Versteigerungsverfahrens vor dem Amtsgericht Darmstadt ist ein als Gartenland ausgewiesenes Grundstück in der Gemarkung Arheilgen, Flur 2, Flurstück 117 (Hinter den Dorfgärten). Die Grundstücksfläche beträgt laut Bekanntmachung 632 m². Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert liegt gemäß Beschluss bei 2.528,00 €. Das Verfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft wurde am 24.02.2025 im Grundbuch vermerkt. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten ist in den Veröffentlichungsunterlagen nicht enthalten, sodass weitergehende Informationen zu Erschließung oder etwaigen baulichen Anlagen nicht vorliegen.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Unklar
Laut Gutachten zum Bewertungsstichtag 30.09.2025: Gartenland
Belegung
Unklar
Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.
Vor dem Gebot prüfen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Ertrag
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt