KI-Dossier
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Schnellanalyse
Versteigert wird ein als Ackerland ausgewiesenes Grundstück in Darmstadt-Arheilgen. Die Grundstücksgröße beträgt laut amtlicher Bekanntmachung 682 m². Der festgesetzte Verkehrswert beläuft sich auf 2.728,00 €.
Ausführliche Analyse
Gegenstand des Verfahrens zur Aufhebung der Gemeinschaft ist ein landwirtschaftliches Grundstück in der Gemarkung Arheilgen, Flur 6, Flurstück 163 (Lagebezeichnung: am Kalten Born, 64291 Darmstadt). Die Liegenschaft weist eine Gesamtgröße von 682 m² auf und ist im Grundbuch als Ackerland verzeichnet. Das Gutachten selbst liegt in den Akten nicht digital bei, der Bewertungsstichtag war der 30.09.2025. Der Verkehrswert wurde durch das Amtsgericht Darmstadt gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf 2.728,00 € festgesetzt. Angaben zu etwaigen Pachtverhältnissen oder einer sonstigen Bewirtschaftung gehen aus der Bekanntmachung nicht hervor.
Objekt
Zustand und Nutzung
- Unklar
Laut Gutachten zum Bewertungsstichtag 30.09.2025: Ackerland
Belegung
Unklar
Ohne belastbaren Nutzungsstatus ist kein sauberer Preis ableitbar. Nutzung, Mietrecht, Zugang, Innenzustand, Übergabe und Räumung können nicht zuverlässig kalkuliert werden.
Vor dem Gebot prüfen
Alle Angaben
Weitere Angaben aus dem Gutachten
Bewertung
Ertrag
Kosten
Erwerbsnebenkosten und Liquidität
Investment Case
Lage und Umfeld
Standort-Radar
Umgebung & Emissionen
Lärm und Luft
Keine DatenHochwasserrisiko
Noch nicht geprüft
Einzelheiten und Quellen
Hochwasser im Einzelnen
Methodik und Grenzen
Wie sich die Region voraussichtlich entwickelt
Die Einordnung beruht auf 7 Prognosewerten und ist bewusst eine Richtung, keine Punktzahl: Ob eine alternde Bevölkerung für ein Objekt Rückenwind oder Gegenwind bedeutet, hängt davon ab, was daraus werden soll.
Ausführliches Zukunftsprofil der RegionUnterlagen
Dokumente & Links
Verfahren
Verfahrensart
Teilungsversteigerung
Ein Miteigentümer betreibt die Versteigerung, um die Gemeinschaft aufzuheben, oft eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Paar. Eingetragene Rechte wie Grundschulden bleiben dabei häufig bestehen und gehen auf den Ersteher über; sie kommen zum Gebot hinzu. Grundbuch und Bekanntmachung vorher prüfen.
Teilungsversteigerung erklärt